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Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis

Erasmus-Code: G THESSAL 01

Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft

Anzahl der Studienplätze:
1 Studienplatz für ein oder zwei Semester

Semesterdaten:
1. Anfang Oktober bis Ende Februar
2. Anfang März bis Ende Juni

Unterrichtssprache: Englisch

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Aristoteles-Universität in Thessaloniki fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • internet-based TOEFL mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 80
  • IELTS Academic Test mit einer durchschnittlichen Gesamtbewertung von mindestens 6.0
  • Cambridge Certificate Niveau B 2

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.