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Université de Strasbourg

Marktplatz in der Straßburger Altstadt

Marktplatz in der Straßburger Altstadt
Bildquelle: Université de Strasbourg, Faculté de Droit

Erasmus-Code: F STRASBO 48

Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft

Anzahl der Studienplätze:
4 Studienplätze für je 1 Semester
oder
2 Studienplätze für ein volles akademisches Jahr

Semesterdaten:
1. Anfang September bis Anfang / Mitte Januar (mit Orientierungswoche)
2. Anfang / Mitte Januar bis Anfang Mai (keine Orientierungswoche)

Unterrichtssprachen: Französisch und/oder Englisch

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Université de Strasbourg fließende Französischkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B2 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B2
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem französisch- oder englischsprachigen Formular festgehalten werden.

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im französischsprachigen oder im englischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Französisch oder auf Englisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im französisch- oder englischsprachigen Ausland

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université de Strasbourg die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium auf Französisch im gesamten akademischen Jahr:

  • zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium auf Französisch nur im Wintersemester:

  • zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium auf Französisch nur im Sommersemester:

  • zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium auf Englisch im gesamten akademischen Jahr:

  • zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium auf Englisch nur im Wintersemester oder nur im Sommersemester:

  • zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester oder in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Université de Strasbourg erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 6. Dezember 2021 beschlossene Konvertierungstabelle:

französische Note informatorisch: Umrechnung
der französischen Note in ECTS-grades
durch die Université de Strasbourg
Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
20 A 17,73
19 16,93
18 15,85
17 14,78
16 13,71
15 B 12,63
14 11,31
13 C 9,59
12 D 7,19
11 E

5,32
10 4,26
< 10 F 0 - 3,99

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)