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Notenkonvertierung

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Université de Strasbourg erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 6. Dezember 2021 beschlossene Konvertierungstabelle:

französische Note informatorisch: Umrechnung
der französischen Note in ECTS-grades
durch die Université de Strasbourg
Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
20 A 17,73
19 16,93
18 15,85
17 14,78
16 13,71
15 B 12,63
14 11,31
13 C 9,59
12 D 7,19
11 E

5,32
10 4,26
< 10 F 0 - 3,99

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)