Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Karls-Universität in Prag fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B2 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B2
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden. - TOEFL internet-based test mit einer Mindestgesamtpunktzahl von 72 und einer Mindestpunktzahl von 18 im Leseverstehen, 17 im Hörverstehen, 20 in der Sprachfertigkeit und 17 in der Schreibfertigkeit.
- IELTS Academic Test mit einem durchschnittlichen Gesamtergebnis von mindestens 5.5
- Cambridge Certificate B2 First
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland (z.B. High School Jahr in den USA)
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland