Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Besonderheiten bei der Kurswahl:
Bei der École Normale Supérieure handelt es sich um eine französische grande école. Während das dortige Fächerspektrum weit gestreut ist und Lehrveranstaltungen im Bereich Politikwissenschaft, Soziologie, Geschichte, Philosophie, Wirtschaftswissenschaft und Sprachen umfasst, existiert nur ein kleines Institut für Rechtswissenschaft. Die Auswahl an rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen ist sehr eingeschränkt. Ein Aufenthalt an der École Normale Supérieure eignet sich daher vor allem für Studierende mit Interesse an den juristischen Grundlagenfächern und/oder für Studierende, die über den juristischen Tellerrand hinausblicken möchten.
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der École Normale Supérieure die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte (wahlweise zur Meldefristverlängerung)
- Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e wissenschaftliche/r Betreuer/in für die Hausarbeit gefunden wird)
- Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (wahlweise zu den Nachweisen der Fremdsprachenfachkompetenz)
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Auswirkungen auf die Gewährung eines Erasmus-Mobilitätszuschusses:
Die geringe Auswahl juristischer Lehrveranstaltungen an der ENS kann dazu führen, dass ausschließlich die Voraussetzungen für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung - und nicht zusätzlich dazu für den Studiengang Rechtswissenschaft anerkennbare Leistungen - erbracht werden können. In diesem Fall müssen sich Gaststudierende an der ENS entscheiden, ob sie die Meldefristverlängerung beantragen oder den Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten möchten.