Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universität Oslo fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B 2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden. - TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mind. 79
- IELTS Academic Test (Gesamtergebnis: mind. 6.5)
- Cambridge first Certificate minimum level B2 (CFR)
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland (z.B. High School Jahr in den USA)
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland