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Università Commerciale Luigi Bocconi, Mailand

Austauschprogramm: Themis

Erasmus-Code: I MILANO 04

Die Università Commerciale Luigi Bocconi wurde 1902 gegründet und ist eine der führenden Privat-Universitäten Italiens im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Die juristische Fakultät ist mit ca. 300 - 400 Studierenden vergleichsweise klein. Die Universität befindet sich im südlichen Stadtzentrum Mailands. Die technische Ausstattung der Hörsäle und die Ausstattung der Bibliothek sind hervorragend. Die Studierenden der Università Commerciale Luigi Bocconi gehören zu den auf dem Arbeitsmarkt am stärksten nachgefragten Absolvent/innen. Die Universität legt besonderen Wert wird auf frühzeitige Praxiserfahrung ihrer Studierenden, vermittelt Praktikumsplätze und erteilt Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben.

 Anzahl der Studienplätze: 6 Studienplätze im Wintersemester

 Semesterzeiten: Anfang September bis Mitte Februar

 

Unterrichtssprache: Englisch

Für ein Studium an der Università Commerciale Luigi Bocconi müssen fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Als Sprachnachweise kommen in Frage:

  • ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mind. Niveau B1 gem. gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist.
  • TOEFL internet-based test
  • IELTS Academic Test
  • Cambridge Certificate
    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland (z.B. High School Jahr in den USA)
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Kursprogramms für das Themis-Zertifikat an der Università Commerciale Luigi Bocconi die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) oder 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • Nachweis der Schlüsselqualifikation
  • Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch und Italienisch
  • Modul "Thematische Vertiefung" (Seminar)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Università Commerciale Luigi Bocconi erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

italienische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
30L 16,25
30 14,50
29 10,07
28 9,02
27 8,29
26 7,78
25 7,27
24 6,76
23 6,22
22 5,53
21 4,84
20 4,41
19 4,20
18 4,04
weniger als 18 nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)