Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universidad Complutense de Madrid fließende Spanischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- die am Fachbereich angebotene Fremdsprachenfachkompetenz in Spanisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 1 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englisch- oder spanischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein. - Schuljahr (Oberstufe) im spanischsprachigen Ausland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Spanisch unterrichtet wurde
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im spanischsprachigen Ausland