Springe direkt zu Inhalt

Univerza v Ljubljani

Die Altstadt von Ljubljana an der Ljubljanica

Die Altstadt von Ljubljana an der Ljubljanica
Bildquelle: Grit Rother

Erasmus-Code: SI LJUBLJA 01

Zielgruppen:

  • Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft

Anzahl der Studienplätze:
1 Studienplatz für ein oder zwei Semester

Semesterdaten:
1. Anfang Oktober bis Ende Januar
2. Mitte Februar bis Ende Juni

Unterrichtssprache: Englisch

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universität in Ljubljana fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B 2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs auf dem Niveau B 2 (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mind. 72 und einer Mindestpunktzahl von 18 für das Leseverstehen, 17 für das Hörverstehen, 20 für die Sprachfertigkeit und 17 für das schriftliche Ausdrucksvermögen
  • IELTS Academic Test (Gesamtergebnis: mind. 5.5)
  • Cambridge first Certificate minimum level B2 (CFR)
    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland (z.B. High School Jahr in den USA)
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der University of Ljubljana die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung in den Bereichen Internationales Sozialversicherungsrecht, Europäisches Zivilverfahrensrecht oder Europäisches Öffentliches Recht (sofern der in diesen Kursen geforderte Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung im Bereich Internationales Sozialversicherungsrecht (sofern der in diesem Kurs geforderte Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung in den Bereichen Europäisches Zivilverfahrensrecht oder Europäisches Öffentliches Recht (sofern der in diesen Kursen geforderte Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für alle Partneruniversitäten, die ihre lokalen Noten in ECTS-grades umrechnen, gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung ECTS-grades in juristische Punkte

verfügbar ist. Wie die lokalen Noten an der Gastuniversität in die ECTS-grades umgerechnet werden, wird Ihnen vor Ort erläutert.