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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université de Lausanne die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte (in französischer Sprache)
  • Modul Thematische Vertiefung in einem Rechtsgebiet mit internationalen Bezügen (in deutscher Sprache)
  • Modul Zivilverfahrensrecht (in deutscher Sprache)
  • Modul Strafverfahrensrecht (in deutscher Sprache)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 "Die Internationalisierung der Rechtsordnung" (bei einem Studium in französischer Sprache oder auf Deutsch und Französisch)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (auf Französisch; Bei einem Studium ausschließlich in deutscher Sprache ist es wahrscheinlich, dass nur 1 Leistungsnachweis für 1 Semester Meldefristverlängerung erworben werden kann.)

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte (in französischer Sprache)
  • Modul Thematische Vertiefung in einem Rechtsgebiet mit internationalen Bezügen (in deutscher Sprache)
  • Modul Zivilverfahrensrecht (in deutscher Sprache)
  • Modul Strafverfahrensrecht (in deutscher Sprache)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (entweder auf Deutsch oder Französisch)

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder je ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch und in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte (in französischer Sprache)
  • Modul Thematische Vertiefung in einem Rechtsgebiet mit internationalen Bezügen (in deutscher Sprache)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (entweder auf Deutsch oder Französisch)

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester bzw. akademischen Jahr erbracht werden können werden.