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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Für ein Studium an der Türkisch-Deutschen Universität in Istanbul sind allgemeinsprachliche mündliche Türkischkenntnisse auf einem guten Niveau erforderlich. Die türkische juristische Fachsprache kann in den rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen erlernt werden. Zur Festigung der türkischen Schriftsprache stehen allen Studienanfängern an der Türkisch-Deutschen Universität (und auch den Austauschstudierenden) darüber hinaus Türkischkurse am dortigen Sprachenzentrum zur Verfügung.

Türkische Muttersprachler müssen für eine Bewerbung um einen Austauschstudienplatz an der Türkisch-Deutschen Universität keinen Sprachnachweis einreichen.

Deutsche Studierende reichen neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs auf dem Niveau B 2 (mit bestandener Prüfung) an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule ein. Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.