Kosten
Studiengebührenteilerlass am College of the Law
Der Studiengebührenerlass für das LL.M.-Programm am College of the Law beträgt 75 % der regulären tuition (LL.M. fee). Das heißt, dass von der FU nominierte und vom College aufgenommene Studierende nur 25 % der LL.M.-Studiengebühren zahlen müssen.
Externe Stipendienfinanzierung
Ausgewählte Studierende können sich für ein PROMOS-Stipendium beim Akademischen Auslandsamt der Freien Universität Berlin bewerben.
Weitere Kosten
Eine Übersicht über weitere Gebühren und Lebenshaltungskosten erhalten Sie im LL.M. Fact Sheet der University of California am unteren Ende dieser Webseite unter "Links zum Thema".