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Aufnahmeverfahren am College of the Law

In the Streets of San Francisco

In the Streets of San Francisco
Bildquelle: Grit Rother

Nach der Nominierung der ausgewählten Studierenden durch die Auswahlkommission des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin müssen die Bewerbungsunterlagen noch einmal an der University of California College of the Law eingereicht werden. Das Motivationsschreiben und der Lebenslauf sollten daher so verfasst sein, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des dortigen Internationalen Büros, die sich unter Umständen nicht im deutschen Schul- und Studiensystem auskennen, problemlos nachvollzogen werden können.

Zusätzlich zu den bereits für die Freie Universität Berlin zusammengestellten Unterlagen verlangt die University of California College of the Law von allen nominierten Kandidatinnen und Kandidaten

  • eine application form 
  • eine englischsprachige Leistungsübersicht (wird vom Internationalen Büro erstellt)
  • ein weiteres Empfehlungsschreiben. Dieses wird durch den Studiendekan erstellt.

Nominierte Studierende der Freien Universität Berlin sind von der Zahlung der Bewerbungsgebühr an das College of the Law befreit.

Über die endgültige Aufnahme in das Programm entscheidet die University of California College of the Law.