Springe direkt zu Inhalt

Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium am College of the Law fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • TOEFL (mindestens 90 Punkte im internet-based Test)
  • IELTS Academic Test (Gesamtergebnis mindestens 7.0)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B2 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B2
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • High School Jahr in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland