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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universidad de Granada Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine am Fachbereich Rechtswissenschaft erfolgreich abgeschlossene Lehrveranstaltung zur Vermittlung von Fremdsprachenfachkompetenz in Spanisch
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B1 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B1
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen oder spanischsprachigen Formular festgehalten werden.

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.