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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der University of Essex fließende Englischkenntnissenachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

für ein Studium ausschließlich für ein Semester:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
    Das Test-Ergebnis sollte auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • IELTS Academic Test mit einer Gesamtbewertung von mindestens 6.0, wobei keine der geprüften Einzelkompetenzen unter der Bewertung 5.5 liegen darf
  • TOEFL internet-based test mit einer Gesamtbewertung von mindestens 76, wobei die Einzelkompetenzen die folgenden Ergebnisse aufweisen müssen: Reading mind. 18 / Listening mind. 17 / Speaking mind. 20 / Writing mind. 17

Das Testdatum darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

für ein Studium für ein gesamtes akademisches Jahr:

  • IELTS Academic Test mit einer Gesamtbewertung von mindestens 6.0, wobei keine der geprüften Einzelkompetenzen unter der Bewertung 5.5 liegen darf
  • TOEFL internet-based test mit einer Gesamtbewertung von mindestens 76, wobei die Einzelkompetenzen die folgenden Ergebnisse aufweisen müssen: Reading mind. 18 / Listening mind. 17 / Speaking mind. 20 / Writing mind. 17

Das Testdatum darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.