Springe direkt zu Inhalt

Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Für ein Studium an der ESADE Law School müssen fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau C1 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau C1
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englisch- oder spanischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • TOEFL internet-based test mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 95
  • IELTS Academic Test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 7.0

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.