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Für ein Studium an der ESADE Law School müssen fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau C1 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau C1
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englisch- oder spanischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • TOEFL internet-based test mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 95
  • IELTS Academic Test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 7.0

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Kursprogramms für das Themis-Zertifikat an der ESADE Law School die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) oder 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • ein Modul Schlüsselqualifikation im Umfang von 5 Leistungspunkten (z.B. "Advance Legal Writing: Contract Drafting" oder "Negotiation Skills")
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für 10 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Spanisch für 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (Seminar)
  • Modul Zivilverfahrensrecht (auf Spanisch)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für alle Partneruniversitäten, die ihre lokalen Noten in ECTS-grades umrechnen, gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung ECTS-grades in juristische Punkte

verfügbar ist. Wie die lokalen Noten an der Gastuniversität in die ECTS-grades umgerechnet werden, wird Ihnen vor Ort erläutert.