Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universität in Athen fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden. - TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mind. 72 und einer Mindestpunktzahl von 18 für das Leseverstehen, 17 für das Hörverstehen, 20 für die Sprachfertigkeit und 17 für das schriftliche Ausdrucksvermögen
- IELTS Academic Test (Gesamtergebnis: mind. 5.5)
- Cambridge first Certificate minimum level B2 (CFR)
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.