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Anerkennung der Seminararbeit für das Modul "Thematische Vertiefung"

Art des Leistungsnachweises

Das Modul "Thematische Vertiefung" ist keine Voraussetzung für die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium. Der Abschluss dieses Moduls muss jedoch nachgewiesen werden, bevor das Schwerpunktbereichszeugnis im Prüfungsbüro abgeholt werden kann.

Inhalt

Das Modul "Thematische Vertiefung" kann durch eine im Ausland erstellte Hausarbeit absolviert werden, die ein rechtswissenschaftliches Thema zum materiellen Recht, zum Prozessrecht oder zu einem der juristischen Grundlagenfächer zum Inhalt hat.

Sprache

Für die Anerkennung als Modul "Thematische Vertiefung" an der Freien Universität Berlin ist es irrelevant, in welcher Sprache die Hausarbeit verfasst wird.

Kursart

Die Hausarbeit kann entweder innerhalb einer Lehrveranstaltung oder außerhalb von Lehrveranstaltungen angefertigt werden. Dafür kommen die folgenden Möglichkeiten in Frage:

Seminar

Werden an der Gastuniversität (in der Regel in Österreich oder in der Schweiz) Seminare nach dem deutschen Modell mit einer Hausarbeit, einem Vortrag und mündlichen Diskussionsleistungen angeboten, kann das Modul "Thematische Vertiefung" wie an der Freien Universität Berlin durch die Teilnahme an einem Seminar erbracht werden.

Das Seminar erscheint dann mit der Note der Gesamtleistung auf dem Zeugnis der Gastuniversität. Die Gesamtnote setzt sich aus der Note für die Hausarbeit und gegebenenfalls aus der Teilnote für die Präsentation und gegebenenfalls aus einer weiteren Teilnote für Diskussions- und Moderationsleistungen zusammen. Zusatzbescheinigungen müssen nicht von dem Dozenten bzw. von der Dozentin eingeholt werden, wenn der Kurs im deutschsprachigen Ausland als Seminar auf dem Zeugnis erscheint.

Hausarbeit im Selbststudium

An einigen amerikanischen und britischen Universitäten besteht die Möglichkeit, einen Kurs zu belegen, der als 'independent study' oder 'individual study' oder 'project' oder 'dissertation' bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Veranstaltung erarbeiten die Studierenden in Zusammenarbeit mit einem Betreuer bzw. einer Betreuerin eine Literaturliste, mit der sich die Studierenden im Selbststudium eigenständig Wissen aneignen. Vorlesungsstunden existieren nicht. Darüber hinaus wird ein Thema für eine Hausarbeit festgelegt. Der Fortschritt der Hausarbeit wird in regelmäßigen Abständen im persönlichen Gespräch mit dem Betreuer oder der Betreuerin überprüft.

Im Regelfall erscheint die Note der Hausarbeit mit der Kursbezeichnung "Independent/Individual Study" oder "Project" oder "Dissertation" auf dem Zeugnis der Gasthochschule. Zusätzliche Bescheinigungen müssen nicht beim Betreuer bzw. bei der Betreuerin angefordert werden.

Hausarbeit als einzige reguläre Prüfungsform in einem Modul

Besteht die Prüfung in einem Kurs aus einer Hausarbeit, kann auch diese Variante als Modul "Thematische Vertiefung" anerkannt werden.
An vielen Partneruniversitäten werden im Rahmen regulärer Module 'essays' in einem Umfang angefertigt, der in Bezug auf die Wortzahl deutlich unter der von der Freien Universität Berlin geforderten Wortzahl liegt (z.B. 3.000 Wörter statt der erforderlichen 6.000 Wörter). In diesem Fall sollte mit dem Dozenten oder der Dozentin verhandelt werden, ob es möglich ist, den 'essay' auf eine wissenschaftliche Arbeit im Umfang von 6.000 Wörtern auszuweiten, oder ob zwei 'essays' mit einer geringeren Wortzahl zu einer thematisch einheitlichen, umfangreicheren Arbeit zusammengeführt werden können, die den für die Anerkennung an der FU erforderlichen Mindestumfang erreicht.

Besteht die reguläre Prüfung in einem Kurs aus einer Hausarbeit, erscheint die Lehrveranstaltung mit der Note der Hausarbeit auf dem Zeugnis der Gasthochschule. Zusätzliche Bescheinigungen des Dozenten bzw. der Dozentin sind nicht erforderlich, wenn Sie im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine im Internet publizierte Kursbeschreibung einreichen können, aus der hervorgeht, dass die Benotung in diesem Kurs auf der Hausarbeit beruht. Steht eine solche offizielle Kursbeschreibung nicht zur Verfügung, müssen Sie sich eine Bescheinigung vom Dozenten oder von der Dozentin ausstellen lassen. Bitte passen Sie die Bescheinigung an Ihren Fall an, übersenden Sie die Vorlage an Ihren Dozenten oder Ihre Dozentin und bitten Sie darum, dass die ausgefüllte Bescheinigung auf direktem Weg (ohne Umweg über Sie) per e-mail an jurallp@zedat.fu-berlin.de gesendet wird.

Hausarbeit als eine unter mehreren regulären Prüfungsformen in einem Modul

Wird die Gesamtnote eines Kurses aus mehreren Teilprüfungsleistungen gebildet, unter denen sich eine Hausarbeit im Umfang von mindestens 6.000 Wörtern befindet, kann auch diese Variante als Modul "Thematische Vertiefung" anerkannt werden.

In diesem Fall erscheint die Lehrveranstaltung mit einer Gesamtnote auf dem Zeugnis der Gasthochschule, in die die Note für die Hausarbeit eingegangen ist. Zusätzliche Bescheinigungen des Dozenten bzw. der Dozentin sind nicht erforderlich, wenn Sie im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine im Internet publizierte Kursbeschreibung einreichen können, aus der hervorgeht, dass die Benotung in diesem Kurs auf der Hausarbeit und auf einer anderen Leistung (z.B. Klausur) beruht. Steht eine solche offizielle Kursbeschreibung nicht zur Verfügung, müssen Sie sich eine Bescheinigung vom Dozenten oder von der Dozentin ausstellen lassen. Bitte passen Sie die Bescheinigung an Ihren Fall an, übersenden Sie die Vorlage an Ihren Dozenten oder Ihre Dozentin und bitten Sie darum, dass die ausgefüllte Bescheinigung auf direktem Weg (ohne Umweg über Sie) per e-mail an jurallp@zedat.fu-berlin.de gesendet wird.

Hausarbeit als Ersatz andersartiger Prüfungsformen in einem Modul

Werden an der Gastuniversität weder Seminare noch andere Lehrveranstaltungen mit Hausarbeiten angeboten, besteht die Möglichkeit, mit dem Dozenten oder der Dozentin zu verhandeln, ob die regulär in einer Vorlesung geforderten Leistungen (z.B. Klausur oder mündliche Prüfung) durch eine Hausarbeit ersetzt werden dürfen.

In diesem Fall sollte die Note der Hausarbeit (statt der Note für eine Klausur oder für eine mündliche Prüfung) auf dem Zeugnis der Gastuniversität erscheinen. Als Nachweis muss eine Bestätigung des Dozenten bzw. der Dozentin eingeholt werden. Bitte passen Sie die Bescheinigung an Ihren Fall an, übersenden Sie die Vorlage an Ihren Dozenten oder Ihre Dozentin und bitten Sie darum, dass die ausgefüllte Bescheinigung auf direktem Weg (ohne Umweg über Sie) per e-mail an jurallp@zedat.fu-berlin.de gesendet wird.

Hausarbeit zusätzlich zu den regulären Prüfungsformen in einem Modul

Werden an der Gastuniversität weder Seminare noch andere Veranstaltungen mit Hausarbeiten angeboten und erteilt der Dozent bzw. die Dozentin nicht die Genehmigung, die regulär in einer Veranstaltung geforderten Prüfungen (z.B. Klausur oder mündliche Prüfung) durch eine Hausarbeit zu ersetzen, besteht eventuell die Möglichkeit, die Hausarbeit mit Zustimmung des Dozenten bzw. der Dozentin zusätzlich zu den regulären Prüfungen anzufertigen.

Auf dem Zeugnis der Gastuniversität wird die Lehrveranstaltung dann jedoch mit den Noten der regulären Prüfungen (z.B. Klausur oder mündliche Prüfung) gelistet. Diese regulären Prüfungen müssen für den Erwerb der ECTS-credits zusätzlich zur Hausarbeit bestanden werden. Für die Hausarbeit muss in jedem Fall eine zusätzliche Leistungsbescheinigung des Dozenten bzw. der Dozentin mit Benotung eingeholt werden. Bitte passen Sie die Bescheinigung an Ihren Fall an, übersenden Sie die Vorlage an Ihren Dozenten oder Ihre Dozentin und bitten Sie darum, dass die ausgefüllte Bescheinigung auf direktem Weg (ohne Umweg über Sie) per e-mail an jurallp@zedat.fu-berlin.de gesendet wird. Nach einem Beschluss des Prüfungsausschusses wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens an der Freien Universität Berlin eine Gesamtnote für die Lehrveranstaltung aus dem arithmetischen Mittel der Hausarbeitsnote und der auf dem Zeugnis attestierten Note gebildet.

Kursumfang

Für das Modul "Thematische Vertiefung" müssen laut Studienordnung 2015 fünf Leistungspunkte erbracht werden. Dies entspricht fünf ECTS-credits.

Formalien

Die Hausarbeit muss erkennen lassen, dass ein Thema auf wissenschaftlichem Niveau bearbeitet wurde. Dies setzt voraus:
- mind. 6.000 Wörter inkl. Fußnoten, Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, evtl. Abbildungsverzeichnis, evtl. Abkürzungsverzeichnis (grobe Orientierung: ca. 20 - 25 Seiten);
Ausschlaggebend ist die Anzahl der Wörter, nicht die Anzahl der Seiten.
Das Verhältnis zwischen der thematischen Abhandlung im Hauptteil einerseits und den Formalien (Fußnoten, Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, evtl. Abbildungsverzeichnis, evtl. Abkürzungsverzeichnis) andererseits sollte 75 - 80 % zu 20 - 25 % betragen. [Negativbeispiel: Eine Hausarbeit mit 6.000 Wörtern, bei der der Hauptteil aus 3.000 Wörtern besteht und die Formalien 3.000 Wörter betragen, würde nicht den Vorgaben entsprechen.]
- systematische Gliederung
- Fußnotenapparat
- Literaturverzeichnis mit mindestens 10 wissenschaftlichen Quellen, wenn die Hausarbeit als Prüfungsleistung einer Lehrveranstaltung angefertigt wird; Literaturverzeichnis mit mindestens 20 wissenschaftlichen Quellen, wenn die Hausarbeit außerhalb einer Lehrveranstaltung im Selbststudium angefertigt wird (Zeitungsartikel zählen nicht zu wissenschaftlichen Quellen)

Der Umfang der Hausarbeit (mind. 6.000 Wörter) muss sich auf ein einziges Thema beziehen. Es dürfen nicht zwei Einzelbearbeitungen zu unterschiedlichen Thematiken mit weniger als 6.000 Wörtern zu einer Gesamtbearbeitung zusammengefügt werden, da die Hausarbeit aufzeigen soll, dass der Verfasser oder die Verfasserin dazu in der Lage ist, eine komplexe juristische Fragestellung tiefgründig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Die Freie Universität Berlin gibt keine Maximalzahl an Wörtern für diese Hausarbeit vor. Allerdings wird Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer an der Partneruniversität die Hausarbeit wahrscheinlich auf eine bestimmte Wortzahl begrenzen.

Die Hausarbeit muss im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zur Überprüfung der Formalien als Word-Dokument im Internationalen Büro eingereicht werden.

Umrechnung der Note

Die Notenkonvertierung erfolgt auf der Grundlage der vom Prüfungsausschuss beschlossenen Tabelle. Diese ist auf der Seite der jeweiligen Partneruniversität unter der Zwischenüberschrift "Notenkonvertierung" veröffentlicht.

Anerkennungsverfahren

Die Anrechnung dieser im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dafür sind das im Download-Bereich der Webseite "Anerkennungsverfahren" zu findende Antragsformular und die darin aufgeführten Nachweise vorzulegen.

Anerkennungsfrist

Die Anerkennung kann jederzeit erfolgen. Sie sollte jedoch möglichst zeitnah nach Beendigung des Auslandsstudiums beantragt werden, insbesondere in Zweifelsfällen.

Die Anerkennung setzt die fortgesetzte Immatrikulation am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zum Antragszeitpunkt voraus.

Der Modulabschluss muss für die Abholung des Schwerpunktbereichszeugnisses im Prüfungsbüro nachgewiesen werden.

Im Übrigen muss das Modul "Thematische Vertiefung" spätestens bis zur Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erbracht worden sein.