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Anerkennung des Propädeutischen Seminars für die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium nach der Studienordnung von 2007

Diese Hinweise gelten für Studierende, die das Schwerpunktbereichsstudium nach der Studienordnung von 2007 absolviert haben. Diese Informationen sind demnach für alle Studierenden relevant, die das Schwerpunktbereichsstudium im akademischen Jahr 2014/15 oder früher aufgenommen haben. Für Studierende, die ihr Schwerpunktbereichsstudium im akademischen Jahr 2015/16 oder später absolvieren, gelten in Bezug auf die Anrechnung der Seminararbeit aus dem Modul "Thematische Vertiefung" die Vorschriften der Studienordnung von 2015. → Link

 

Inhalt

Das propädeutische Seminar kann durch eine im Ausland erstellte Hausarbeit ersetzt werden, die ein rechtswissenschaftliches Thema zum materiellen Recht oder zum Prozessrecht zum Inhalt hat. Das Thema der Hausarbeit muss nicht mit dem Inhalt des zu wählenden Schwerpunktbereichs übereinstimmen.

Sprache

Für die Anerkennung der Hausarbeit an der Freien Universität Berlin ist es irrelevant, in welcher Sprache die Hausarbeit verfasst wird.

Kursart

Die propädeutische Hausarbeit kann entweder innerhalb einer Lehrveranstaltung oder außerhalb von Lehrveranstaltungen angefertigt werden. Dafür kommen die folgenden Möglichkeiten in Frage:

Seminar

Werden an der Gastuniversität Seminare nach dem deutschen Modell mit einer Hausarbeit, einem Vortrag und mündlichen Diskussionsleistungen angeboten, kann das propädeutische Seminar wie an der Freien Universität Berlin erbracht werden. Der Kurs erscheint dann mit der Note der Hausarbeit auf dem Transcript of Records; Zusatzbescheinigungen von dem Dozenten / der Dozentin müssen nicht eingeholt werden.

Hausarbeit als reguläre Prüfungsform in einer Vorlesung

Besteht die Prüfung in einer Vorlesung aus einer Hausarbeit, kann auch diese Variante als Ersatz für das propädeutische Seminar anerkannt werden. In diesem Fall erscheint die Vorlesung mit der Note der Hausarbeit auf dem Transcript of Records; zusätzliche Bescheinigungen des Dozenten / der Dozentin sind nicht erforderlich.

Hausarbeit als Ersatz andersartiger Prüfungsformen in einer Vorlesung

Werden an der Gastuniversität weder Seminare noch Vorlesungen mit Hausarbeiten angeboten, besteht die Möglichkeit mit den Dozenten zu verhandeln, ob die regulär in einer Vorlesung geforderten Leistungen (z.B. Klausur oder mündliche Prüfung) durch eine Hausarbeit ersetzt werden dürfen. In diesem Fall sollte die Note der Hausarbeit (statt der Note für die Klausur oder für die mündliche Prüfung) auf dem Transcript of Records erscheinen. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss in eine zusätzliche Bestätigung des Dozenten / der Dozentin nach dem Muster eines deutschen Leistungsnachweises eingeholt werden. Hierfür sollten die Studierenden das vorbereitete Formular individuell anpassen, ausdrucken und dem Dozenten / der Dozentin zur Unterschrift vorlegen.

Hausarbeit zusätzlich zu den regulären Prüfungsformen in einer Vorlesung

Werden an der Gastuniversität weder Seminare noch Vorlesungen mit Hausarbeiten angeboten und erteilt der Dozent / die Dozentin nicht die Genehmigung, die regulär in einer Vorlesung geforderten Prüfungen (z.B. Klausur oder mündliche Prüfung) durch eine Hausarbeit zu ersetzen, besteht eventuell die Möglichkeit, die Hausarbeit mit Zustimmung des Dozenten / der Dozentin zusätzlich zu den regulären Prüfungen (z.B. Klausur oder mündliche Prüfung) anzufertigen. Auf dem Transcripts of Records wird die Lehrveranstaltung dann jedoch mit den Noten der regulären Prüfungen (z.B. Klausur oder mündliche Prüfung) gelistet. Diese regulären Prüfungen müssen für die Anerkennung der Hausarbeit nicht zwingend bestanden werden; für spätere Bewerbungen wird jedoch dringend dazu geraten, die regulären Prüfungen zusätzlich zur Hausarbeit zu absolvieren, um ein erfolgreiches Studium an der Gastuniversität dokumentieren zu können. Für die bestandene Seminararbeit muss in jedem Fall eine zusätzliche Bestätigung des Dozenten / der Dozentin nach dem Muster eines deutschen Leistungsnachweises eingeholt werden. Hierfür sollten die Studierenden das vorbereitete Formular individuell anpassen, ausdrucken und dem Dozenten / der Dozentin zur Unterschrift vorlegen.

Hausarbeit im Selbststudium

An einigen amerikanischen und australischen Universitäten besteht die Möglichkeit einen Kurs zu belegen, der als 'independent study' oder 'individual study' bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Form des Selbststudiums erarbeiten die Studierenden in Zusammenarbeit mit einem Dozenten / einer Dozentin eine Literaturliste, mit der sich der / die Studierende eigenständig Wissen aneignet. Darüber hinaus wird ein Thema für eine Hausarbeit festgelegt, die der / die Studierende am Ende des Semesters bei dem Dozenten / der Dozentin einreicht. Im Regelfall erscheint die Note der Hausarbeit mit der Kursbezeichnung "Independent/Individual Study" auf dem Transcript of Records. Zusätzliche Bescheinigungen müssen daher nicht bei dem Dozenten / der Dozentin angefordert werden.

Kursumfang

Wird die Hausarbeit in einer Lehrveranstaltung erbracht, dann muss der Umfang der Lehrveranstaltung 2 SWS entsprechen. Es müssen also ca. 30 Gesamtstunden à 45 Minuten absolviert werden.
Wenn die Hausarbeit außerhalb einer Lehrveranstaltung durch Selbststudium angefertigt wird, muss durch den Umfang der Hausarbeit und durch das Literaturverzeichnis ein Arbeitsaufwand von mindestens 30 Gesamtstunden à 45 Minuten für die Erarbeitung des Stoffes im Selbststudium erkennbar sein.

Formalien

Eine im Ausland erstellte Hausarbeit kann das propädeutische Seminar als Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktbereichsprüfung ersetzen, wenn die Hausarbeit erkennen lässt, dass ein Thema auf wissenschaftlichem Niveau bearbeitet wurde. Dies setzt voraus:
- 20 - 25 Seiten (6.000 - 7.500 Wörter) ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis
- Zeilenabstand 1,5 oder geringer; Korrekturrand 3 cm (zusätzlich zum Seitenrand) oder geringer
- systematische Gliederung (Inhaltsverzeichnis)
- Fußnotenapparat
- Literaturverzeichnis mit mindestens 10 wissenschaftlichen Quellen (wird die Hausarbeit außerhalb einer Lehrveranstaltung im Selbststudium angefertigt, erhöht sich diese Zahl auf mindestens 30 wissenschaftliche Quellen)

Anerkennung

Die Anrechnung dieser im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt entweder durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft oder durch das Prüfungsbüro. Dafür sind das Transcript der Gasthochschule (im Original), ggf.eine Zusatzbescheinigung des Dozenten / der Dozentin (siehe Beschreibung oben), eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und ein Ausdruck der Hausarbeit vorzulegen.

Umrechnung der Note

Eine Notenumrechnung erfolgt nicht. Auf der Leistungsübersicht wird der Eintrag "Propädeutisches Seminar" mit der Anmerkung "AN" (für Anerkennung) versehen.