Wie werden eigentlich die Noten für den Schwerpunktbereich umgerechnet, die ich im Ausland erziele?
Die Notenkonvertierung erfolgt nach einer Verhältnisgleichung, die die ECTS-grades, hinter denen eine bestimmte Notenverteilung steht (z.B. ECTS-grade A: die besten 10 %), an beiden Universitäten gleichsetzt. Es wird also z.B. beim ECTS-grade A berechnet, welche Noten die besten 10 % der Studierenden an der Heimatuniversität und welche Noten die besten 10 % der Studierenden an der Gastuniversität erhalten.
Die Verhältnisgleichung bezieht sich auf Notenspannen, nicht auf punktuelle Noten. Die umgerechnete FU-Note ergibt sich dann aus dem Median der Noten, die eine bestimmte Notenspanne ausmachen.
Die Konvertierungstabellen werden vom Prüfungsausschuss verabschiedet. Sie sind auf der Webseite der entsprechenden Partnerfakultät unter der Zwischenüberschrift "Notenkonvertierung" zu finden. Sie gelangen zu diesen Webseiten, indem Sie, ausgehend von der Seite "Partneruniversitäten des Fachbereichs Rechtswissenschaft", die Unterrichtssprache und im Anschluss daran den Namen der entsprechenden Partnerhochschule anklicken.