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Ich war ein ganzes Jahr im Ausland und habe gelesen, dass man die Anerkennung des Schwerpunktbereichs aus dem Ausland bis zum 31. August beantragen muss. Meine Gastuni wird mir bis dahin aber noch kein Zeugnis ausgestellt haben ...

In Ausnahmefällen, in denen die Verzögerung vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin nicht zu vertreten ist, kann der Antrag auf Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums noch nach Fristablauf gestellt werden.

Sie sollten das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft jedoch vor dem 31. August per e-mail informieren, dass Sie beabsichtigen, einen Antrag auf Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums zu stellen. Bitte teilen Sie uns darin auch die Gründe für die Verzögerung mit.