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Deutsches und Europäisches Umweltrecht

 

Art und Umfang der Lehrveranstaltung

Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

4 (Voraussetzung: bestandene Prüfung)

Turnus

Die Lehrveranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen statt. Im Sommersemester 2015 wird sie angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link von ungefähr Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung; der Lehrplan für das Sommersemester ist unter diesem Link von ungefähr Ende Februar bis ungefähr Mitte August veröffentlicht.

Inhalt der Lehrveranstaltung

I. Die Akteure und ihre (verfassungs-) rechtlichen Handlungsgrundlagen
1. Die Bundesrepublik Deutschland als Akteur auf der nationalstaatlichen Ebene
2. Die Vereinten Nationen als Akteur auf der internationalen Ebene
3. Die Europäische Union als Akteur auf der europäischen Ebene

II. Umweltschutz und Grundrechte
1. Grundrecht auf Umweltschutz
2. Staatliche Schutzpflichten aus Grundrechten
3. Grundrechtliche Interessenkollisionen zwischen Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung
4. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg

III. Grundstrukturen und Determinanten des Umweltrechts
1. Die Umweltprinzipien und ihre Umsetzung in Deutschland und der EU
2. Instrumente des öffentlichen Umweltrechts

IV. Immissions- und Emissionsschutz
1. Europäische Vorgaben
2. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

V. Beispiele weiterer umweltrechtlicher Fachgesetze
1. Naturschutzrecht
2. Klimaschutz und Umweltenergierecht

VI. Aktuelle Herausforderungen und Probleme von Umweltpolitik und Umweltrecht
1. Reform des Umweltrechts durch ein Umweltgesetzbuch (UGB)?
2. Gestaltung von Umweltpolitik in der globalisierten Industriegesellschaft

Anmeldung zur Lehrveranstaltung

Eine Anmeldung für die Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich.

Prüfung

Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Internationale Austauschstudierende können auf Wunsch eine Klausur anfertigen, um die ECTS-credits zu erhalten.

Anmeldung zur Prüfung

Der Prüfungstermin wird vom Dozenten festgelegt. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.