Springe direkt zu Inhalt

LL.M.-Studium an der University of Connecticut School of Law in Hartford

Bibliothek der University of Connecticut School of Law

Bibliothek der University of Connecticut School of Law
Bildquelle: Katharina Schwalke

Zielgruppe:

(zukünftige) Alumni der Freien Universität Berlin mit den Abschlüssen

  • Bachelor of Laws (LL.B.) oder
  • erste juristische Prüfung oder
  • zweite juristische Prüfung

mit

  • überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen (vollbefriedigend),
  • guten englischen Sprachkenntnissen, nachgewiesen durch den TOEFL (mindestens 100 Gesamtpunkte) oder den IELTS (Gesamtbewertung mindestens 7.5) sowie
  • Interesse am interkulturellen Lernen und am Rechtskreis des Common Law

Bewerberinnen und Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, können unter Umständen dennoch in das Programm aufgenommen werden. Sie würden allerdings weniger als 50 % Nachlass oder keinen Nachlass auf die Studiengebühren erhalten.

Studienzeiträume:

  • Mitte August bis Mitte Mai (9 Monate)
  • Anfang Januar bis Mitte Dezember (12 Monate mit einer Sommerferienpause von Mitte Mai bis Mitte August)

Wählbare Fachrichtungen:

U.S. Legal Studies; Human Rights & Social Justice; Insurance Law; Intellectual Property & Information Governance; Energy & Environmental Law; Governance, Risk Management and Compliance

Studiengebühren:

In der Vergangenheit wurde den Absolvent/inn/en der Freien Universität Berlin in der Regel ein Gebührenerlass in Höhe von 50 % der regulären LL.M.-tuition gewährt. Über die Aufnahme in das Programm sowie die Gewährung des Gebührenerlasses entscheidet die University of Connecticut School of Law.

Bewerbungsverfahren:

Bewerbungen für einen Studienaufenthalt von Anfang August bis Ende Mai werden bis zum 1. Dezember entgegen genommen.

Bewerbungen für einen Studienaufenthalt von Anfang Januar bis Mitte Dezember können bis zum 15. Mai eingereicht werden. Interessentinnen und Interessenten für ein LL.M.-Studium von Januar bis Dezember sollten sich im Voraus im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft erkundigen, ob Reststudienplätze zur Verfügung stehen, da die meisten Studienplätze für die reguläre Studienperiode von August bis Mai vergeben werden.

Die Bewerbungsunterlagen sollten bestehen aus:

  • einem auf Englisch verfassten Motivationsschreiben
  • einem tabellarischen Lebenslauf in englischer Sprache
  • einer aktuellen englischsprachigen Leistungsübersicht (erhältlich im Prüfungsbüro)
  • dem LL.B.-Abschlusszeugnis auf Englisch und/oder
  • dem Zeugnis der ersten juristischen Prüfung auf Englisch mit getrennt ausgewiesenen Noten der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung oder
    dem Zeugnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung auf Englisch und - sofern bereits vorhanden - einem Nachweis des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg über die schriftlichen Prüfungsergebnisse in der staatlichen Pflichtfachprüfung und/oder
  • dem Zeugnis der zweiten juristischen Prüfung auf Englisch
  • einem Nachweis über englische Sprachkenntnisse in Form des internet-based TOEFL (mindestens 100 Gesamtpunkte) oder des IELTS (Gesamtbewertung mindestens 7.5)
    Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • ggf. Kopien weiterer Dokumente, die den Erwerb beruflicher Erfahrungen, sozialer Kompetenzen oder besonderer Auszeichnungen bescheinigen (z.B. Praktikumszeugnis, Arbeitszeugnis, Stipendienurkunde)

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer einzelnen, gut lesbaren pdf-Datei per e-mail an jurallp@zedat.fu-berlin.de

Aufnahmeverfahren an der University of Connecticut School of Law:

Nach der Nominierung der ausgewählten Studierenden durch die Auswahlkommission des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin müssen die Bewerbungsunterlagen noch einmal bei der University of Connecticut School of Law eingereicht werden. Das Motivationsschreiben und der Lebenslauf sollten so verfasst sein, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des dortigen Internationalen Büros, die sich unter Umständen nicht im deutschen Schul- und Studiensystem auskennen, problemlos nachvollzogen werden können.

Zusätzlich zu den bereits für die Freie Universität Berlin zusammengestellten Unterlagen verlangt die University of Connecticut School of Law eine application form, ein writing sample (Darstellung eines juristischen Sachverhalts in Englisch auf ca. 2 Seiten, z.B. englischsprachige Hausarbeit oder essay aus einem vorherigen Auslandsstudium) und ein Empfehlungsschreiben. Falls es den nominierten Kandidatinnen und Kandidaten nicht möglich sein sollte, ein Empfehlungsschreiben von einem Professor oder einer Professorin des Fachbereichs zu erlangen, wird dieses durch den Studiendekan erstellt.

Nominierte Studierende der Freien Universität Berlin sind von der Zahlung der Bewerbungsgebühr an die University of Connecticut School of Law befreit.

Nach der Sichtung der schriftlichen Unterlagen führt die University of Connecticut School of Law mit den nominierten Studierenden ein Interview per Video-Telefonie.

Über die endgültige Aufnahme in das Programm entscheidet die University of Connecticut School of Law.