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Frauenförderplan

Frauenförderplan Fachbereich Rechtswissenschaft 2025

An der Freien Universität ging die Erstellung bzw. die Aktualisierung der Frauenförderpläne in 2024 in die fünfte Runde. Die Verpflichtung zur Erstellung von Frauenförderplänen und auch deren inhaltliche Grundstruktur ergeben sich aus dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG), dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und den Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin (FFR). 

Die Frauenförderpläne sind mit das wichtigste dezentrale gleichstellungspolitische Steuerungsinstrument der Freien Universität.

Eine ins Leben gerufene Arbeitsgruppe am Fachbereich Rechtswissenschaft konnte die Erstellung des Frauenförderplans (2014) und die Fortschreibung (2017, 2019, 2021, 2024) nach den entsprechenden Vorgaben erarbeiten.

Dieser Arbeitsgruppe gehörten alle Statusgruppen des Fachbereiches an.

Den aktuellen Frauenförderplan, durch den Fachbereichsrat am 27.11.2024 beschlossen sowie durch den Akademischen Senat am 21.05.2025 verabschiedet, finden Sie hier.