Springe direkt zu Inhalt

Bericht über den Workshop "Zeit und Recht" im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der Universität Zürich im März 2021

News vom 30.03.2021

Unter dem Titel „Zeit und Recht“ fand am 17. und 18. März 2021 im Rahmen der strategischen Partnerschaft der Universität Zürich und der Freien Universität Berlin ein Workshop statt, den Prof. Dr. Andreas Thier (Universität Zürich) und Prof. Dr. Cosima Möller (Freie Universität Berlin) organisiert hatten (vgl. den Ablaufplan des Workshops hier). Die ursprünglich für März 2020 in Zürich geplante und aufgrund der Pandemie verschobene Veranstaltung wurde nun als Videokonferenz durchgeführt.

Ziel des Workshops war es, die Wechselbeziehung von Zeit und Recht näher zu beleuchten und der Frage nachzugehen, welche Bedeutung wir der Zeit im rechtlichen Kontext beimessen. Die Vortragenden taten dies aus ganz unterschiedlichen Perspektiven. Das Spektrum reichte von der Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie über das Zivil-, Arbeits-, Straf-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht bis zum Verfahrensrecht.

Das weite Themenfeld „Zeit und Recht“ eröffnet den Blick auf zahlreiche interessante Fragestellungen. So gilt es zunächst ganz grundlegend zu klären, auf welchem rechtsphilosophischen Verständnis der Zeit das Recht aufbauen kann – ist sie linear, wird sie vorgefunden oder sozial konstruiert? Und ist das Recht selbst dann diesem Zeitverständnis unterworfen oder steht es vielleicht außerhalb der Zeit? Zu dieser Verwobenheit von Zeit und Recht trug Prof. Dr. Andreas Thier mit Blick auf Zeittheorien und die Frage, ob es nach dem spatial turn vielleicht auch einen temporal turn im Recht geben könnte, vor. Prof. Dr. Gerhard Seher erörterte, ob man zeitgebundene Verbote von einem zeitlosen Kernbestand von strafbewehrten Verboten unterscheiden könne, und ob es möglich sei, zeitlose Strukturen von Strafe zu beschreiben. Prof. Dr. Wolfgang Ernst widmete sich der Frage, wer die Zeit regelt und führte die Teilnehmer durch Optionen für die Gestaltung des Kalenders und der Tageszeit in der Geschichte von Cäsar bis zur EU.

Weitere Überlegungen galten dem Thema, wie die Zeit für das Recht nutzbar gemacht werden kann. Eine solche Ordnungsfunktion der Zeit spielte beispielsweise im römischen Servitutenrecht eine Rolle, wo der Umfang einer Berechtigung zur Wassernutzung durch Festlegung von Zeitabschnitten oder Nutzungsrhythmen präzise bestimmt und damit einem effizienten Zugang zu einer Ressource dienstbar gemacht werden konnte, wie Prof. Dr. Cosima Möller erläuterte. Zum Tragen kommt sie ferner im Verfahrensrecht und im Arbeitsrecht, welche auf eine vorgefundene, zeitlich definierte Abfolge von Ereignissen angewiesen sind. Die spezifisch rechtlichen Aspekte durch die Festlegung von Einschnitten in diesem Ablauf, wie die Eröffnung des Verfahrens oder den Eintritt der Rechtskraft, erörterte für das Zivilverfahrensrecht Prof. Dr. Olaf Muthorst. Einblicke in die Zeit als Taktgeberin des Arbeitsrechts gewährte Prof. Dr. Roger Rudolph für das Arbeitsschutzrecht und Fragen zur Verknüpfung von öffentlichem Recht und Privatrecht beispielsweise bei Bereitschaftsdiensten und ihrer rechtlichen Bewertung. Eben jene Ordnungsfunktion der Zeit wird von der Rechtswissenschaft auch dort eingesetzt, wo sie in der tatsächlichen Geschehensabfolge nicht erkennbar ist. Franz Wieackers Erklärung der Durchgangstheorie des römischen Juristen Celsus bei Anweisungsfällen mit der Metapher der juristischen Sekunde wurde von Prof. Dr. José Luis Alonso vorgestellt und kritisch beleuchtet. Dass die Zeit als ordnendes Element im rechtlichen Kontext nicht allein bestimmend sein kann, wurde bei Nina Weymann deutlich, die darstellte, dass im römischen Privatrecht nicht zwingend das kalendarische Alter, sondern auch die körperliche und geistige Reife über die Geschäfts- und Deliktsfähigkeit entschied. In diesem Zusammenhang zeigte sich zudem, dass zeitlichen Festlegungen auch eine Schutzfunktion zukommen kann.

Eine wichtige Rolle spielen des Weiteren die transitorischen Elemente der Zeit für das Recht. Wann führen sie dazu, dass ein Wandel oder eine Veränderung rechtliche Relevanz entfaltet? Wann wirkt die Zeit im Sinne eines dauerhaften Zustands sinnstiftend und wird vom Recht anerkannt? Die Themen der Ersitzung und des Gewohnheitsrechts wurden in verschiedenen Zusammenhängen angesprochen. Mit Blick auf die Problematik des intertemporalen Rechts wandte sich PD Dr. Matthias Kradolfer den Theorien zu, mit deren Hilfe der rechtserhebliche Zeitpunkt eines zu beurteilenden Rechtsverhältnisses festgestellt wird. Die Rolle des Rückwirkungsverbots erörterte für das Verwaltungsrecht und für Verwaltungsverfahren mit Blick auch auf geplante Gesetzesänderungen Prof. Dr. Felix Uhlmann anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts der Schweiz. Prof. Dr. Christian Armbrüster untersuchte aus der rechtsgeschäftlichen Perspektive den rechtlichen und gesellschaftlichen Wandel als Herausforderung für die Frage nach der Wirksamkeit. Der Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts sei als Ausgangspunkt anerkannt. Ein Wertewandel könne aber mit privatrechtlichen Mitteln oder auch durch die Rechtsprechung zur Geltung gebracht werden. Der Frage, ob der gesellschaftliche Wandel in der Arbeitswelt dazu geführt haben könnte, dass es sich beim Arbeitsvertrag vielleicht nicht mehr um einen Vertrag über die Zeit als Fixschuld handeln könnte, wandte sich Prof. Dr. Felix Hartmann zu und diskutierte die Konsequenzen für das Leistungsstörungsrecht.

Schließlich wurde die Zeit in ihrer Funktion als Ressource erörtert, auf die jede und jeder als Voraussetzung des Handelns angewiesen ist. Wie sich Zeit in dieser Weise begreifen ließe und ob sie dann eines rechtlichen Schutzes bedürfte, diskutierte Alice Bertram. Prof. Dr. Marc Thommen zeigte anhand der Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojekts auf, wie sich ein effizienzorientiertes Zeitsparen in der Strafbefehlspraxis der Schweiz auswirkt und welche verfassungsrechtlichen Probleme dabei auftreten.

Es hat sich gezeigt, dass die Untersuchung der Wechselbeziehung von Zeit und Recht für die Analyse rechtlicher Regelungen und Rechtsentwicklungen äußerst ertragreich ist. Diese Fruchtbarkeit des Themenfeldes belegten nicht zuletzt die Diskussionen, an denen sich auch Gäste beteiligten. Das Thema Zeit und Recht ist nicht nur mit Blick auf die Vergangenheit oder die Gegenwart interessant, sondern auch für die Zukunft, sei es zur Gewinnung von Prognosen, sei es als Gestaltungsaufgabe. Ein Folgeworkshop an der Freien Universität Berlin ist daher in Planung.

Alice Bertram, Cosima Möller, Nina Weymann

15 / 33