Ankündigung: Seminar ("Thematische Vertiefung") im Sommersemester 2020
Im Sommersemester 2020 veranstaltet Herr Professor Dr. Peter Kreutz ein Seminar unter dem Thema "Verbraucherprivatrecht in der digitalen Welt". Themenvergaben sind ab sofort möglich.
News vom 03.02.2020
Zwei neue europäische Richtlinien (RL 2019/770 und RL 2019/771) werden das Verbraucherprivatrecht auch in Deutschland in nächster Zeit teils umformen und zudem in ersten Ansätzen an die neue digitale Welt anzupassen versuchen. Das Seminar wird den Einflüssen des europäischen verbraucherrechts auf das deutsche Privatrecht nachgehen und versuchen, die Wirkungen der neuen Richtlinien darauf abzuschätzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Liste der Themen ist hier zu finden.
Das Seminar dient als Propädeutik hinsichtlich der Prüfungscolloquia in der Schwerpunktbereichsprüfung und richtet sich insbesondere (aber nicht nur) an Studierende, die sich später auch die Wahl des Schwerpunktbereichs 2„Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht“ vorstellen können.
Das Seminar wird verblockt stattfinden. Die Vergabe der Seminarthemen erfolgt nach dem Prioritätsprinzip. Anmeldungen (bitte unter Angabe von Namen und Matrikelnummer) und Themenwünsche (bitte mit drei Themen in der gewünschten Reihenfolge) richten Sie bitte an peter.kreutz@fu-berlin.de.
Die schriftliche Ausarbeitung der Referate soll 15 bis 20 Seiten umfassen. Sie ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin einzureichen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Leitfaden zur Anfertigung von Seminararbeiten.
Der mündliche Vortrag soll sich auf etwa 20 Minuten beschränken; den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll dabei eine kurze schriftliche Vortragsgliederung zur Verfügung gestellt werden.
Bei Fragen in der Vorbereitungszeit können sich die Referentinnen und Referenten gerne an mich wenden (peter.kreutz@fu-berlin.de).