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Wiederholungsklausur Schuldrecht BT SoSe 2025

News vom 11.07.2025

Wiederholungsklausur Schuldrecht BT SoSe 2025

Für die Klausur gilt das Gleiche wie für die ursprüngliche Klausur: Eine thematische Eingrenzung gibt es nicht. Die §§ 327 ff. BGB werden jedenfalls nicht den Schwerpunkt der Klausur bilden, können aber zur Abgrenzung relevant werden. Im Übrigen können Sie sich bei der Vorbereitung an den Schwerpunkten orientieren, die  in der Vorlesung gesetzt wurden.

gez. Prof. Dr. Felix Hartmann

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