Wiederholungsklausur Schuldrecht BT SoSe 2025
News vom 11.07.2025
Wiederholungsklausur Schuldrecht BT SoSe 2025
Für die Klausur gilt das Gleiche wie für die ursprüngliche Klausur: Eine thematische Eingrenzung gibt es nicht. Die §§ 327 ff. BGB werden jedenfalls nicht den Schwerpunkt der Klausur bilden, können aber zur Abgrenzung relevant werden. Im Übrigen können Sie sich bei der Vorbereitung an den Schwerpunkten orientieren, die in der Vorlesung gesetzt wurden.
gez. Prof. Dr. Felix Hartmann