Springe direkt zu Inhalt

Hinweise zum Kolloquium im USP 41 (Individualarbeitsrecht)

News vom 21.05.2025

Hinweise zum Kolloquium im USP 41 (Individualarbeitsrecht)

  • Bitte bereiten Sie ein Handout von 1-2 Seiten Länge vor und bringen Sie dieses in elf Exemplaren mit. Es sollte jedenfalls eine Gliederung des Vortrags sowie Thesen als Grundlage für die anschließende Diskussion enthalten. Gesetzesvorschriften sind nur abzudrucken, wenn sie in der Gesetzessammlung ArbR (dtv/Beck Nr. 5006) nicht enthalten sind. Die Verwendung von PowerPoint-Folien ist nicht zulässig.
  • Der Vortrag sollte sich auf das gestellte Kernthema konzentrieren, muss aber nicht zwingend alle in der Schriftfassung angesprochenen Aspekte behandeln. Bedenken Sie, dass die anderen Studierenden Ihre Studienabschlussarbeit nicht kennen und regelmäßig auch nicht über vertiefte Vorkenntnisse zu Ihrem Thema verfügen. Ihr Vortrag sollte die Grundlage dafür bilden, dass sich alle Anwesenden an der Diskussion über Ihre Thesen beteiligen können.
  • Ein anhand von Stichworten frei formulierter Vortrag wirkt in der Regel lebendiger und ansprechender. Falls Sie gleichwohl einen ganz oder teilweise ausformulierten Vortragstext verwenden möchten, sollten Sie hierfür keinesfalls auf Ihre Studienabschlussarbeit zurückgreifen, sondern einen Text eigens zu diesem Zweck verfassen.
1 / 19