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Übung im Strafrecht im Wintersemester 2013/2014

Die Scheine zur Übung (inkl. der 2. HA) können im Sekretariat abgeholt werden.

 

Die Ausgabe der Hausarbeit erfolgt am Dienstag, 09. 07. 2013.

Die Bearbeitungszeit endet Dienstag, den 03.09.2013. Die Hausarbeiten sind bis zum 03. September 2013 an der Professur für Kriminologie und Strafrecht, Sekretariat Raum 3329 abzugeben. Am 03. September 2013 ist das Büro von 10 - 12 Uhr und von 14 – 15 Uhr besetzt. Für Einsendungen per Post gilt der Poststempel vom 03. September 2013.

Auf dem Deckblatt der Hausarbeit ist zu vermerken, für welche Übung (SoSe 2013 bei Prof. Dr. Rogall oder WS 2013/14 bei Prof. Dr. Hoffmann-Holland) die Arbeit gelten soll. Eine Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses ist der Hausarbeit anzuheften. Laut Studienverlaufsplan wird die Übung im Strafrecht für Studierende ab dem 5. Fachsemester empfohlen. Die Zulassungsvoraussetzung für die Übung ist die bestandene Zwischenprüfung. Als Nachweis hierfür reicht auch die Kopie des Leistungsnachweises aus.

REMONSTRATIONEN dürfen bis max. zwei Wochen nach Rückgabetermin der jeweiligen Arbeit eingereicht werden (HA - 05.12.; 1. Kl. 12.12.13).

Terminplan

Sachverhalt der Hausarbeit

Lernhinweis zur 1. Klausur 

Lernhinweis zur 2. Klausur

Lernhinweis zur 3. Klausur