Hinweise zur Durchführung des Prüfungskolloquiums im Öffentlichen Wirtschaftsrecht
News vom 03.06.2025
Hinweise zur Durchführung des Prüfungskolloquiums im Öffentlichen Wirtschaftsrecht im Sommersemester 2025
Bitte erstellen Sie ein ein- bis zweiseitiges Thesenpapier, das die zentralen Schritte Ihres Vortrags sowie weniger geläufige Rechtsvorschriften enthält. Präsentationen kommen nicht zum Einsatz. Die Nutzung eines Manuskripts oder eines Stichwortzettels ist zulässig. Grundkenntnisse im Vergaberecht können bei den Zuhörenden erwartet werden.