Universitätsprofessor Dr. iur. Christian Pestalozza
WE Öffentliches Recht
Mitglied der Ethik-Kommissionen des Landes Berlin und bei der Ärztekammer Berlin
Van't-Hoff - Straße 8
Sprechstunde
jederzeit nach telefonischer oder elektronischer Vereinbarung
Digitale Lehrveranstaltungen im Sommer 2024
1. Vorlesung Staatshaftungsrecht
2. Seminar Medizinrecht 38
1. Digitale Vorlesung Staatshaftungsrecht (095083), 2 SWS – mittwochs (außer am 1. Mai) 12.15-13.45 h ab dem 17. April
Sehr geehrte Studierende,
Für die im Sommer 2024 vierten und höheren Fachsemester biete ich eine zweistündige digitale Vorlesung zum Staatshaftungsrecht an.
Sie soll den Interessierten Gelegenheit geben, ihre staatshaftungsrechtlichen Kenntnisse, die sie im Rahmen des Staatsrechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts bereits erworben haben, zu vervollständigen, zu vertiefen und zu aktualisieren. Das Rechtsgebiet ist derart umfangreich und zersplittert, daß es in den wenigen Stunden, die in den Grundkursen dafür zur Verfügung stehen, naturgemäß nicht annähernd vollständig dargestellt werden kann. Hinzu kommt, daß sich Normset-zung und Rechtsprechung auch hier ständig vermehren und ändern, so daß es nahe liegt, sich mit Hilfe einer speziellen Veranstaltung, die sich auf das Thema konzentriert, wieder oder erstmals aufs Laufende zu bringen.
Da das Staatshaftungsrecht auch in den Übungen und in den Prüfungen immer wieder eine Rolle spielt, sollte sich der zeitliche und intellektuelle Aufwand lohnen. Die Einordnung der Veranstaltung in das Modul “Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich” bedeutet nach der Studienordnung allerdings leider, daß die Regelstudierenden für ihre Teilnahme keine Leistungspunkte oder ähnliche boni erhal-ten und auch keine (schriftlichen oder mündlichen) Abschlußprüfungen, die ihnen irgendwie gutge-schrieben werden, absolvieren können.
Die Vorlesung beginnt am Mittwoch, 17. April, 12.15 h. Sie wird als Webex-Videokonferenz durchgeführt.
Zu den ersten beiden Terminen (17. und 24. April) gelangen Sie über diesen link:
https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=me5efc1b9976944e7cd46d19ca16d6470
Zu den 11 Terminen ab dem 8. Mai gelangen Sie über diesen link:
https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=m88d7c3e8e9c622a11caf940d9e7ff41a
Für diejenigen, die sich mittwochs ohnehin auf dem Campus aufhalten, ist der Seminarraum 4405 (Boltzmannstraße 3, 3. Stock)von 12.15 bis 13.45 h reserviert. Sie können dort ungestört das ausgezeichnete Internet nutzen und haben kurze Wege von oder zu anderen Veranstaltungen. Sollte der Raum wider Erwarten verschlossen sein, bitten Sie Mitarbeitende des Hauses um Zugang.
Ausführliche Hinweise und Unterlagen (AB = Arbeitsblätter) zu Normen, deren Entstehungsge-schichten, Gerichtsentscheidungen, spezielle Erläuterungen und Übersichten werden Ihnen im Laufe der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Eine Gliederung und Literaturhinweise (AB 0 Stand 12. April) finden Sie hier. Die dortigen Terminangaben sind vorläufig; die Vorlesung kann schneller oder langsamer voranschreiten.
Ich freue mich auf Ihr Interesse.
C. Pestalozza
2. Digitales Seminar Medizinrecht 38 (09 5075), 2 SWS – freitags 12.15-13.45 h
Das Seminar wird digital an 7 Terminen stattfinden, und zwar freitags von 12.15-13.45 h, beginnend am 7. Juni. Zur Zeit des Seminars wird Ihnen der Seminarraum 4405 in der Boltzmannstraße 3 (3. Stock) exklusiv zur Verfügung stehen; dort können Sie das verläßliche Internet unseres Campus nutzen, ohne andere - wie z.B. in der Bibliothek oder uU. zu Hause - zu stören; das garantiert auch, daß Sie vorangehende oder folgende Präsenzveranstaltungen auf dem Campus ohne Schwierigkeiten wahrnehmen können.
Die folgenden Themen standen zur Wahl:
- Die Weltgesundheitsorganisation: Ihre Verfassung und Aufgaben (reserviert)
- Die Weltgesundheitsorganisation: Regulations (Völkerrecht, deutsches Recht) (reserviert)
- Die Biomedizinkonvention (und Zusatzprotokolle) des Europarates
- Der Weltärztebund: Die Deklaration von Helsinki (reserviert)
- Das Ungeborene im Recht (reserviert)
- Medizinische Forschung an geborenen Einwilligungsunfähigen (Völkerrecht, Unionsrecht, deutsches Recht) (reserviert)
- Die Klinische Prüfung von Medizinprodukten (Unionsrecht, deutsches Recht)
- Das kommende deutsche Medizinforschungsgesetz
- „Richtlinien“ im deutschen Medizinrecht
- Die Verkammerung von Gesundheitsberufen in Deutschland
- Medizinische Forschung im Recht der deutschen Heilberufe-Kammern
- Betreuung und Partnervertretung in der Gesundheitssorge: Deutsches Recht (reserviert)
- Gendiagnostik und Gentherapie (reserviert)
Zum Ablauf des Seminars:
Wenn Sie es wünschen, werden Sie bei der Anfertigung Ihrer Arbeit redaktionell und inhaltlich – ggf. auch mehrfach – betreut.
30-45 Minuten sind für den Vortrag reserviert, die verbleibenden 45-60 Minuten für das anschließende Gespräch.
Die Teilnahme an allen Terminen ist Pflicht. Bei krankheitsbedingtem Fehlen legen Sie ein ärztliches Attest vor.
Die schriftliche Ausarbeitung (maximal 25 Seiten) geht in die Gesamtnote mit 60% ein, der Vortrag mit 40%.
Sie reichen Ihren Text zusammen mit der von Ihnen unterschriebenen Erklärung zur Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis 14 Tage vor Ihrem Vortrag als pdf-Datei per e-mail (c.pestalozza@fu-berlin.de) bis 10.30 h ein.
Alle einschlägigen Normen werden in ihren Amtssprachen und nach ihren amtlichen Fundstellen verwendet. Einschlägige Sprachkenntnisse sind also unabdingbar. Spanische und französische Texte sind für den Vortrag zusätzlich in Englisch oder Deutsch (wenn möglich in einer autorisierten Übersetzung) bereitzuhalten.
Einzelheiten, vor allem redaktioneller Art, finden Sie in den Hinweisen zu Ihrer Seminararbeit und Ihrem Vortrag. Die Hinweise zur schriftlichen Arbeit sind bei deren Anfertigung strikt zu beachten.
seit 2006 |
Fortführung
|
seit 2005 |
Mitglied der im Jahr 2005 eingerichteten Ethik-Kommission des Landes Berlin |
seit 2003 |
Mitglied der EthikKommission bei der Ärztekammer Berlin |
seit 2003 |
Mitglied der Ernst-Reuter-Preis-Kommission der Freien Universität Berlin |
seit 2018 |
Mitglied der Ständigen Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Charité – Universitätsmedizin Berlin |
2015-2023 |
Vertrauensperson des FB Rechtswissenschaft für die Gute Wissenschaftliche Praxis |
2015-2023 |
Alumni-Beauftragter des FB Rechtswissenschaft |
2015-2022 |
Mitglied des Vorstandes des Kapitels Rechtswissenschaft der Ernst-Reuter-Gesellschaft |
1980 bis 2006 |
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht am FB Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin (seit dem 1. Oktober 2006 emeritiert) |
1976 bis 1980 |
Lehrstuhl für Öffentliches Recht |
1973 |
Habilitation an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Habilitationsschrift: „Formenmißbrauch“ des Staates. Zu Figur und Folgen des „Rechtsmißbrauchs“ und ihrer Anwendung auf staatliches Verhalten Habilitationsvortrag: Rechtssetzung durch gesellschaftliche Organe? Die Tätigkeit der Heimarbeitsausschüsse in verfassungsrechtlicher und rechtstheoretischer Sicht |
1970 |
Promotion an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Dissertation: Die Geltung verfassungswidriger Gesetze. Anmerkungen zur Normen-kontrolle anläßlich des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht |
1968 |
Zweites juristisches Staatsexamen in Berlin |
1965 bis 1973 |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter in München (Prof. Dr. Lerche) |
1961 |
Erstes juristisches Staatsexamen in Berlin |
1957, 1958 |
Dolmetscherprüfungen Englisch, Französisch in Berlin |
1956 bis 1961 |
Studium (Studienstiftung des Deutschen Volkes) Berlin, München, Cumberland Lodge/Berkshire (England) |
Digitale Lehrveranstaltungen im Sommer 2024
1. Vorlesung Staatshaftungsrecht
2. Seminar Medizinrecht 38
1. Digitale Vorlesung Staatshaftungsrecht (095083), 2 SWS – mittwochs (außer am 1. Mai) 12.15-13.45 h ab dem 17. April
Sehr geehrte Studierende,
für die im Sommer 2024 vierten und höheren Fachsemester biete ich eine zweistündige digitale Vorlesung zum Staatshaftungsrecht an.
Sie soll den Interessierten Gelegenheit geben, ihre staatshaftungsrechtlichen Kenntnisse, die sie im Rahmen des Staatsrechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts bereits erworben haben, zu vervollständigen, zu vertiefen und zu aktualisieren. Das Rechtsgebiet ist derart umfangreich und zersplittert, daß es in den wenigen Stunden, die in den Grundkursen dafür zur Verfügung stehen, naturgemäß nicht annähernd vollständig dargestellt werden kann. Hinzu kommt, daß sich Normset-zung und Rechtsprechung auch hier ständig vermehren und ändern, so daß es nahe liegt, sich mit Hilfe einer speziellen Veranstaltung, die sich auf das Thema konzentriert, wieder oder erstmals aufs Laufende zu bringen.
Da das Staatshaftungsrecht auch in den Übungen und in den Prüfungen immer wieder eine Rolle spielt, sollte sich der zeitliche und intellektuelle Aufwand lohnen. Die Einordnung der Veranstaltung in das Modul “Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich” bedeutet nach der Studienordnung allerdings leider, daß die Regelstudierenden für ihre Teilnahme keine Leistungspunkte oder ähnliche boni erhal-ten und auch keine (schriftlichen oder mündlichen) Abschlußprüfungen, die ihnen irgendwie gutge-schrieben werden, absolvieren können.
Die Vorlesung beginnt am Mittwoch, 17. April, 12.15 h. Sie wird als Webex-Videokonferenz durchgeführt.
Zu den ersten beiden Terminen (17. und 24. April) gelangen Sie über diesen link:
https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=me5efc1b9976944e7cd46d19ca16d6470
Zu den 11 Terminen ab dem 8. Mai gelangen Sie über diesen link:
https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=m88d7c3e8e9c622a11caf940d9e7ff41a
Für diejenigen, die sich mittwochs ohnehin auf dem Campus aufhalten, ist der Seminarraum 4405 (Boltzmannstraße 3, 3. Stock)von 12.15 bis 13.45 h reserviert. Sie können dort ungestört das ausgezeichnete Internet nutzen und haben kurze Wege von oder zu anderen Veranstaltungen. Sollte der Raum wider Erwarten verschlossen sein, bitten Sie Mitarbeitende des Hauses um Zugang.
Ausführliche Hinweise und Unterlagen (AB = Arbeitsblätter) zu Normen, deren Entstehungsgeschichten, Gerichtsentscheidungen, spezielle Erläuterungen und Übersichten werden Ihnen im Laufe der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Eine Gliederung und Literaturhinweise (AB 0 Stand 12. April) finden Sie hier. Die dortigen Terminangaben sind vorläufig; die Vorlesung kann schneller oder langsamer voranschreiten.
Ich freue mich auf Ihr Interesse.
C. Pestalozza
2. Digitales Seminar Medizinrecht 38 (09 5075), 2 SWS – freitags 12.15-13.45 h
Das Seminar wird digital an 7 Terminen stattfinden, und zwar freitags von 12.15-13.45 h, beginnend am 7. Juni. Zur Zeit des Seminars wird Ihnen der Seminarraum 4405 in der Boltzmannstraße 3 (3. Stock) exklusiv zur Verfügung stehen; dort können Sie das verläßliche Internet unseres Campus nutzen, ohne andere - wie z.B. in der Bibliothek oder uU. zu Hause - zu stören; das garantiert auch, daß Sie vorangehende oder folgende Präsenzveranstaltungen auf dem Campus ohne Schwierigkeiten wahrnehmen können.
Die folgenden Themen standen zur Wahl:
- Die Weltgesundheitsorganisation: Ihre Verfassung und Aufgaben (reserviert)
- Die Weltgesundheitsorganisation: Regulations (Völkerrecht, deutsches Recht) (reserviert)
- Die Biomedizinkonvention (und Zusatzprotokolle) des Europarates
- Der Weltärztebund: Die Deklaration von Helsinki (reserviert)
- Das Ungeborene im Recht (reserviert)
- Medizinische Forschung an geborenen Einwilligungsunfähigen (Völkerrecht, Unionsrecht, deutsches Recht) (reserviert)
- Die Klinische Prüfung von Medizinprodukten (Unionsrecht, deutsches Recht)
- Das kommende deutsche Medizinforschungsgesetz
- „Richtlinien“ im deutschen Medizinrecht
- Die Verkammerung von Gesundheitsberufen in Deutschland
- Medizinische Forschung im Recht der deutschen Heilberufe-Kammern
- Betreuung und Partnervertretung in der Gesundheitssorge: Deutsches Recht (reserviert)
- Gendiagnostik und Gentherapie (reserviert)
Zum Ablauf des Seminars:
Wenn Sie es wünschen, werden Sie bei der Anfertigung Ihrer Arbeit redaktionell und inhaltlich – ggf. auch mehrfach – betreut.
30-45 Minuten sind für den Vortrag reserviert, die verbleibenden 45-60 Minuten für das anschließende Gespräch.
Die Teilnahme an allen Terminen ist Pflicht. Bei krankheitsbedingtem Fehlen legen Sie ein ärztliches Attest vor.
Die schriftliche Ausarbeitung (maximal 25 Seiten) geht in die Gesamtnote mit 60% ein, der Vortrag mit 40%.
Sie reichen Ihren Text zusammen mit der von Ihnen unterschriebenen Erklärung zur Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis 14 Tage vor Ihrem Vortrag als pdf-Datei per e-mail (c.pestalozza@fu-berlin.de) bis 10.30 h ein.
Alle einschlägigen Normen werden in ihren Amtssprachen und nach ihren amtlichen Fundstellen verwendet. Einschlägige Sprachkenntnisse sind also unabdingbar. Spanische und französische Texte sind für den Vortrag zusätzlich in Englisch oder Deutsch (wenn möglich in einer autorisierten Übersetzung) bereitzuhalten.
Einzelheiten, vor allem redaktioneller Art, finden Sie in den Hinweisen zu Ihrer Seminararbeit und Ihrem Vortrag. Die Hinweise zur schriftlichen Arbeit sind bei deren Anfertigung strikt zu beachten.
Lehrberechtigung
Staats- und Verwaltungsrecht - Ausländisches Öffentliches Recht - Rechtstheorie
Schwerpunkte
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Veröffentlichungen, Vorträge, Rechtsgutachten, Stellungnahmen – Auswahl
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