Springe direkt zu Inhalt

Universitätsprofessor Dr. iur. Christian Pestalozza

C.Pestalozza

WE Öffentliches Recht

Mitglied der Ethik-Kommissionen des Landes Berlin und bei der Ärztekammer Berlin

Adresse
D-14195 Berlin (Dahlem)
Van't-Hoff - Straße 8
Telefon
Festnetz (0049 30) 83 85 30 14 oder mobil (0049) 01 77 77 91 5 91
Fax
(0049 30) 83 845 30 14

Sprechstunde

jederzeit nach telefonischer oder elektronischer Vereinbarung


Digitale Lehrveranstaltungen im Sommer 2024

1. Vorlesung Staatshaftungsrecht

2. Seminar Medizinrecht 38


1. Digitale Vorlesung Staatshaftungsrecht (095083), 2 SWS – mittwochs (außer am 1. Mai) 12.15-13.45  h ab dem 17. April

Sehr geehrte Studierende,

Für die im Sommer 2024 vierten und höheren Fachsemester biete ich eine zweistündige digitale Vorlesung zum Staatshaftungsrecht an.

Sie soll den Interessierten Gelegenheit geben, ihre staatshaftungsrechtlichen Kenntnisse, die sie im Rahmen des Staatsrechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts bereits erworben haben, zu vervollständigen, zu vertiefen und zu aktualisieren. Das Rechtsgebiet ist derart umfangreich und zersplittert, daß es in den wenigen Stunden, die in den Grundkursen dafür zur Verfügung stehen, naturgemäß nicht annähernd vollständig dargestellt werden kann. Hinzu kommt, daß sich Normset-zung und Rechtsprechung auch hier ständig vermehren und ändern, so daß es nahe liegt, sich mit Hilfe einer speziellen Veranstaltung, die sich auf das Thema konzentriert, wieder oder erstmals aufs Laufende zu bringen.

Da das Staatshaftungsrecht auch in den Übungen und in den Prüfungen immer wieder eine Rolle spielt, sollte sich der zeitliche und intellektuelle Aufwand lohnen. Die Einordnung der Veranstaltung in das Modul “Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich” bedeutet nach der Studienordnung allerdings leider, daß die Regelstudierenden für ihre Teilnahme keine Leistungspunkte oder ähnliche boni erhal-ten und auch keine (schriftlichen oder mündlichen) Abschlußprüfungen, die ihnen irgendwie gutge-schrieben werden, absolvieren können.

Die Vorlesung beginnt am Mittwoch, 17. April, 12.15 h. Sie wird als Webex-Videokonferenz durchgeführt.

Zu den ersten beiden Terminen (17. und 24. April) gelangen Sie über diesen link:

https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=me5efc1b9976944e7cd46d19ca16d6470

Zu den 11 Terminen ab dem 8. Mai gelangen Sie über diesen link:

https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=m88d7c3e8e9c622a11caf940d9e7ff41a

Für diejenigen, die sich mittwochs ohnehin auf dem Campus aufhalten, ist der Seminarraum 4405 (Boltzmannstraße 3, 3. Stock)von 12.15 bis 13.45 h reserviert. Sie können dort ungestört das ausgezeichnete Internet nutzen und haben kurze Wege von oder zu anderen Veranstaltungen. Sollte der Raum wider Erwarten verschlossen sein, bitten Sie Mitarbeitende des Hauses um Zugang.

Ausführliche Hinweise und Unterlagen (AB Arbeitsblätter) zu Normen, deren Entstehungsge-schichten, Gerichtsentscheidungen, spezielle Erläuterungen und Übersichten werden Ihnen im Laufe der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Eine Gliederung und Literaturhinweise (AB 0 Stand 12. April) finden Sie hier. Die dortigen Terminangaben sind vorläufig; die Vorlesung kann schneller oder langsamer voranschreiten.

Ich freue mich auf Ihr Interesse.

C. Pestalozza

2. Digitales Seminar Medizinrecht 38 (09 5075), 2 SWS – freitags 12.15-13.45 h  

Das Seminar wird digital an 7 Terminen stattfinden, und zwar freitags von 12.15-13.45 h, beginnend am 7. Juni. Zur Zeit des Seminars wird Ihnen der Seminarraum  4405 in der Boltzmannstraße 3 (3. Stock) exklusiv zur Verfügung stehen; dort können Sie das verläßliche Internet unseres Campus nutzen, ohne andere - wie z.B. in der Bibliothek oder uU. zu Hause - zu stören; das garantiert auch, daß Sie vorangehende oder folgende Präsenzveranstaltungen auf dem Campus ohne Schwierigkeiten wahrnehmen können.

 Die folgenden Themen standen zur Wahl:

  1. Die Weltgesundheitsorganisation: Ihre Verfassung und Aufgaben (reserviert)
  2. Die Weltgesundheitsorganisation: Regulations (Völkerrecht, deutsches Recht) (reserviert)
  3. Die Biomedizinkonvention (und Zusatzprotokolle) des Europarates 
  4. Der Weltärztebund: Die Deklaration von Helsinki (reserviert)
  5. Das Ungeborene im Recht (reserviert)
  6. Medizinische Forschung an geborenen Einwilligungsunfähigen (Völkerrecht, Unionsrecht, deutsches Recht) (reserviert)
  7. Die Klinische Prüfung von Medizinprodukten (Unionsrecht, deutsches Recht)
  8. Das kommende deutsche Medizinforschungsgesetz
  9. „Richtlinien“ im deutschen Medizinrecht
  10. Die Verkammerung von Gesundheitsberufen in Deutschland
  11. Medizinische Forschung im Recht der deutschen Heilberufe-Kammern
  12. Betreuung und Partnervertretung in der Gesundheitssorge: Deutsches Recht (reserviert)
  13. Gendiagnostik und Gentherapie (reserviert)

Zum Ablauf des Seminars:

Wenn Sie es wünschen, werden Sie bei der Anfertigung Ihrer Arbeit redaktionell und inhaltlich – ggf. auch mehrfach – betreut.

30-45 Minuten sind für den Vortrag reserviert, die verbleibenden 45-60 Minuten für das anschließende Gespräch.

Die Teilnahme an allen Terminen ist Pflicht. Bei krankheitsbedingtem Fehlen legen Sie ein ärztliches Attest vor. 

Die schriftliche Ausarbeitung (maximal 25 Seiten) geht in die Gesamtnote mit 60% ein, der Vortrag mit 40%. 

Sie reichen Ihren Text zusammen mit der von Ihnen unterschriebenen Erklärung zur Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis 14 Tage vor Ihrem Vortrag als pdf-Datei per e-mail (c.pestalozza@fu-berlin.de) bis 10.30 h ein. 

Alle einschlägigen Normen werden in ihren Amtssprachen und nach ihren amtlichen Fundstellen verwendet. Einschlägige Sprachkenntnisse sind also unabdingbar. Spanische und französische Texte sind für den Vortrag zusätzlich in Englisch oder Deutsch (wenn möglich in einer autorisierten Übersetzung) bereitzuhalten.

Einzelheiten, vor allem redaktioneller Art, finden Sie in den Hinweisen zu Ihrer Seminararbeit und Ihrem Vortrag. Die Hinweise zur schriftlichen Arbeit sind bei deren Anfertigung strikt zu beachten.  

seit 2006

Fortführung

  • der Lehre 
    Schwerpunkte: Medizinrecht, Verfassungsprozeßrecht, Staatshaftungsrecht
  • der Nachwuchsbetreuung (Promotionen) 
  • der Forschung 
    Schwerpunkte: Landesverfassungen, Verfassungsgerichte, Medizin, Staatshaftung, Tierschutz,  Rechtsvergleichung

seit 2005

Mitglied der im Jahr 2005 eingerichteten Ethik-Kommission des Landes Berlin
(laufende Amtsperiode bnis zum 9. März 2026)

seit 2003

Mitglied der EthikKommission bei der Ärztekammer Berlin
(laufende Amtsperiode bis zum 17. März 2024; kommende Amtsperiode bis zum 17. März 2029)

seit 2003

Mitglied der Ernst-Reuter-Preis-Kommission der Freien Universität Berlin
(mit einer Unterbrechung 2018; laufende Amtsperiode bis März 2025)

seit 2018

Mitglied der Ständigen Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Charité – Universitätsmedizin Berlin 
(laufende Amtsperiode bis zum 9. Juni 2024)

2015-2023

Vertrauensperson des FB Rechtswissenschaft für die Gute Wissenschaftliche Praxis 

2015-2023

Alumni-Beauftragter des FB Rechtswissenschaft 

2015-2022

Mitglied des Vorstandes des Kapitels Rechtswissenschaft der Ernst-Reuter-Gesellschaft 

1980 bis 2006

Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht am FB Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin (seit dem 1. Oktober 2006 emeritiert)

1976 bis 1980

Lehrstuhl für Öffentliches Recht 
an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth

1973

Habilitation an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München 
Betreuer und Erstgutachter Prof. Dr. Lerche; Zweitgutachter Prof. Dr. Zacher

Habilitationsschrift: „Formenmißbrauch“ des Staates. Zu Figur und Folgen des „Rechtsmißbrauchs“ und ihrer Anwendung auf staatliches Verhalten
München 1973

Habilitationsvortrag: Rechtssetzung durch gesellschaftliche Organe? Die Tätigkeit der Heimarbeitsausschüsse in verfassungsrechtlicher und rechtstheoretischer Sicht
JR 1973, 279 (gekürzt)

1970

Promotion an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München 
Betreuer und Erstgutachter Prof. Dr. Lerche; Zweitgutachter Prof. Dr. Spanner

Dissertation: Die Geltung verfassungswidriger Gesetze. Anmerkungen zur Normen-kontrolle anläßlich des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
AöR 96 (1971), S. 27 (gekürzt)

1968

Zweites juristisches Staatsexamen in Berlin

1965 bis 1973

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in München (Prof. Dr. Lerche)

1961

Erstes juristisches Staatsexamen in Berlin

1957, 1958

Dolmetscherprüfungen Englisch, Französisch in Berlin

1956 bis 1961

Studium (Studienstiftung des Deutschen Volkes) Berlin, München, Cumberland Lodge/Berkshire (England)

 

Digitale Lehrveranstaltungen im Sommer 2024

1. Vorlesung Staatshaftungsrecht

2. Seminar Medizinrecht 38


1. Digitale Vorlesung Staatshaftungsrecht (095083), 2 SWS – mittwochs (außer am 1. Mai) 12.15-13.45 h ab dem 17. April

Sehr geehrte Studierende,

für die im Sommer 2024 vierten und höheren Fachsemester biete ich eine zweistündige digitale Vorlesung zum Staatshaftungsrecht an.

Sie soll den Interessierten Gelegenheit geben, ihre staatshaftungsrechtlichen Kenntnisse, die sie im Rahmen des Staatsrechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts bereits erworben haben, zu vervollständigen, zu vertiefen und zu aktualisieren. Das Rechtsgebiet ist derart umfangreich und zersplittert, daß es in den wenigen Stunden, die in den Grundkursen dafür zur Verfügung stehen, naturgemäß nicht annähernd vollständig dargestellt werden kann. Hinzu kommt, daß sich Normset-zung und Rechtsprechung auch hier ständig vermehren und ändern, so daß es nahe liegt, sich mit Hilfe einer speziellen Veranstaltung, die sich auf das Thema konzentriert, wieder oder erstmals aufs Laufende zu bringen.

Da das Staatshaftungsrecht auch in den Übungen und in den Prüfungen immer wieder eine Rolle spielt, sollte sich der zeitliche und intellektuelle Aufwand lohnen. Die Einordnung der Veranstaltung in das Modul “Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich” bedeutet nach der Studienordnung allerdings leider, daß die Regelstudierenden für ihre Teilnahme keine Leistungspunkte oder ähnliche boni erhal-ten und auch keine (schriftlichen oder mündlichen) Abschlußprüfungen, die ihnen irgendwie gutge-schrieben werden, absolvieren können.

Die Vorlesung beginnt am Mittwoch, 17. April, 12.15 h. Sie wird als Webex-Videokonferenz durchgeführt.

Zu den ersten beiden Terminen (17. und 24. April) gelangen Sie über diesen link:

https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=me5efc1b9976944e7cd46d19ca16d6470

Zu den 11 Terminen ab dem 8. Mai gelangen Sie über diesen link:

https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=m88d7c3e8e9c622a11caf940d9e7ff41a

Für diejenigen, die sich mittwochs ohnehin auf dem Campus aufhalten, ist der Seminarraum 4405 (Boltzmannstraße 3, 3. Stock)von 12.15 bis 13.45 h reserviert. Sie können dort ungestört das ausgezeichnete Internet nutzen und haben kurze Wege von oder zu anderen Veranstaltungen. Sollte der Raum wider Erwarten verschlossen sein, bitten Sie Mitarbeitende des Hauses um Zugang.

Ausführliche Hinweise und Unterlagen (AB Arbeitsblätter) zu Normen, deren Entstehungsgeschichten, Gerichtsentscheidungen, spezielle Erläuterungen und Übersichten werden Ihnen im Laufe der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Eine Gliederung und Literaturhinweise (AB 0 Stand 12. April) finden Sie hier. Die dortigen Terminangaben sind vorläufig; die Vorlesung kann schneller oder langsamer voranschreiten.

Ich freue mich auf Ihr Interesse.

C. Pestalozza

2. Digitales Seminar Medizinrecht 38 (09 5075), 2 SWS – freitags 12.15-13.45 h  

Das Seminar wird digital an 7 Terminen stattfinden, und zwar freitags von 12.15-13.45 h, beginnend am 7. Juni. Zur Zeit des Seminars wird Ihnen der Seminarraum  4405 in der Boltzmannstraße 3 (3. Stock) exklusiv zur Verfügung stehen; dort können Sie das verläßliche Internet unseres Campus nutzen, ohne andere - wie z.B. in der Bibliothek oder uU. zu Hause - zu stören; das garantiert auch, daß Sie vorangehende oder folgende Präsenzveranstaltungen auf dem Campus ohne Schwierigkeiten wahrnehmen können.

 Die folgenden Themen standen zur Wahl:

  1. Die Weltgesundheitsorganisation: Ihre Verfassung und Aufgaben (reserviert)
  2. Die Weltgesundheitsorganisation: Regulations (Völkerrecht, deutsches Recht) (reserviert)
  3. Die Biomedizinkonvention (und Zusatzprotokolle) des Europarates 
  4. Der Weltärztebund: Die Deklaration von Helsinki (reserviert)
  5. Das Ungeborene im Recht (reserviert)
  6. Medizinische Forschung an geborenen Einwilligungsunfähigen (Völkerrecht, Unionsrecht, deutsches Recht) (reserviert)
  7. Die Klinische Prüfung von Medizinprodukten (Unionsrecht, deutsches Recht)
  8. Das kommende deutsche Medizinforschungsgesetz
  9. „Richtlinien“ im deutschen Medizinrecht
  10. Die Verkammerung von Gesundheitsberufen in Deutschland
  11. Medizinische Forschung im Recht der deutschen Heilberufe-Kammern
  12. Betreuung und Partnervertretung in der Gesundheitssorge: Deutsches Recht (reserviert)
  13. Gendiagnostik und Gentherapie (reserviert)

Zum Ablauf des Seminars:

Wenn Sie es wünschen, werden Sie bei der Anfertigung Ihrer Arbeit redaktionell und inhaltlich – ggf. auch mehrfach – betreut.

30-45 Minuten sind für den Vortrag reserviert, die verbleibenden 45-60 Minuten für das anschließende Gespräch.

Die Teilnahme an allen Terminen ist Pflicht. Bei krankheitsbedingtem Fehlen legen Sie ein ärztliches Attest vor. 

Die schriftliche Ausarbeitung (maximal 25 Seiten) geht in die Gesamtnote mit 60% ein, der Vortrag mit 40%. 

Sie reichen Ihren Text zusammen mit der von Ihnen unterschriebenen Erklärung zur Einhaltung der Guten Wissenschaftlichen Praxis 14 Tage vor Ihrem Vortrag als pdf-Datei per e-mail (c.pestalozza@fu-berlin.de) bis 10.30 h ein. 

Alle einschlägigen Normen werden in ihren Amtssprachen und nach ihren amtlichen Fundstellen verwendet. Einschlägige Sprachkenntnisse sind also unabdingbar. Spanische und französische Texte sind für den Vortrag zusätzlich in Englisch oder Deutsch (wenn möglich in einer autorisierten Übersetzung) bereitzuhalten.

Einzelheiten, vor allem redaktioneller Art, finden Sie in den Hinweisen zu Ihrer Seminararbeit und Ihrem Vortrag. Die Hinweise zur schriftlichen Arbeit sind bei deren Anfertigung strikt zu beachten.  

Lehrberechtigung

Staats- und Verwaltungsrecht - Ausländisches Öffentliches Recht - Rechtstheorie

Schwerpunkte

  • Medizinrecht (unter Einschluß des Europäischen Medizinrechts und angrenzender Gebiete des Sozialrechts)
  • Tierschutzrecht
  • Verfassungsrecht des Bundes und der Länder, insbesondere Bayerns, Berlins und Brandenburgs
  • Ausländisches Verfassungsrecht
  • Prozeßrecht, insbesondere Verfassungs- und Verwaltungsprozeßrecht
  • Staatshaftungsrecht

 

Veröffentlichungen, Vorträge, Rechtsgutachten, Stellungnahmen – Auswahl

  • Verfassungsprozeßrecht – Die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder, 3. Auflage, München 1991, LX, 743 S.
  • Kommentierung der Artikel 70 bis Artikel 75 GG – Die Gesetzgebungskompetenzen, in: von Mangoldt/Klein (Begr.), Das Bonner Grundgesetz. Kommentar, 3. Auflage, München 1996, Bd. 8, XXIII, 1528 S.
  • Roß und Reiter – Art. 34 GG und die gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung, in: Brink/Wolff (Hrsg.), Gemeinwohl und Verantwortung. Festschrift für H. H. von Arnim, Berlin 2004, S. 283-292
  • Risiken und Nebenwirkungen: Die klinische Prüfung von Arzneimitteln am Menschen nach der 12. AMG-Novelle, NJW 2004, S. 3374-3379
  • Einzelne Beiträge in: von Dewitz/Luft/Pestalozza, Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung, Studie im Auftrag der Enquête-Kommission "Ethik und Recht in der Medizin" des 15. Deutschen Bundestages; Kommissionsdrucksache 15/219, Berlin 2004
  • Altersvorsorge-Wettbewerb durch "soziale Versicherungsträger"?, in: Bielefeld/Marlow (Hrsg.), Ein Leben mit der Versicherungswissenschaft. Festschrift für H. Schirmer, Karlsruhe 2005, S. 457
  • Art. 68 GG light oder Die Wildhüter der Verfassung, NJW 2005, S. 2817-2820
  • Vom hohen Rang des Verfassungsverfahrensrechts, NJ 2006, S. 1
  • Beamte und "Beamte". Von der vermeintlichen Doppelzüngigkeit des § 839 BGB, in: Jacobs/Papier/Schuster (Hrsg.), Festschrift für P. Raue, Köln 2006, S. 269-284
  • Die Ethik-Kommission des Landes Berlin. Unabhängigkeit und Risiko in der Höhle des Löwen, LKV 2006, S. 255-259
  • Das Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Drei Lehren über den Fall hinaus, NJW 2006, S. 1711-1714
  • Kompetentielle Fragen des Entwurfs eines Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (BR-Drs. 353/06).
    Rechtsgutachten im Auftrag der Bayerischen Landesärztekammer, Berlin 2006 (gekürzter Abdruck in GesR 2006, S. 389-403)
  • Inlandstötungen durch die Streitkräfte - Neues aus ministeriellem Hause, NJW 2007, S. 492-495
  • Landesverfassungsrechtliche Fragen eines Hochschulgeldes in Hessen.
    Rechtsgutachten im Auftrag der Hessischen Landesregierung, Baden-Baden 2007, 97 S.
  • Recht auf Gesundheit. Verfassungsrechtliche Dimensionen.
    Vortrag im Rahmen der 'Berliner Gespräche zur Sozialmedizin' am 1. November 2006, Bundesgesundheitsbl. 50 (2007), S. 1113-1118
  • Ethik-Kommissionen und die klinische Prüfung von Arzneimitteln am Menschen aus deutscher Sicht.
    Vortrag auf dem Symposium "Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung – gestern – heute – morgen" am 2. Mai 2007 in Innsbruck, Humboldt-Forum-Recht 2007 Beitrag 17
  • Ethik-Kommissionen – ein Beitrag zur Arzneimittelsicherheit?, in: AG Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. (Hrsg.), Arzneimittelsicherheit – Wunsch und Wirklichkeit, Berlin u.a., 2008, S. 19-28
  • Die "gesetzliche Mitgliederzahl", Art. 121 GG, LKV 2008, S. 49-55
  • Die Endlichkeit von Verfassungen, in: Scholz/Lepsius u.a. (Hrsg.), Realitätsprägung durch Verfassungsrecht. Kolloquium aus Anlaß des 80. Geburtstages von Peter Lerche am 18. Januar 2008, Berlin 2008, S. 31-54
  • Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach landesverfassungsgerichtlicher Normkassation?, in: Müller/Sander/Válková (Hrsg.), Festschrift für U. Eisenberg, München 2009, S. 543-557
  • Der Bayerische Landtag. Verfassung und Verfassungswirklichkeit, in: Kramer (Hrsg.), Der Landtag in der Bayerischen Verfassung von 1946. Beiträge zum Parlamentarismus Band 15 (hrsg. vom Bayerischen Landtag), München 2009, S. 25-57
  • Public Health Genetics – Grundrechtliche Aspekte, Vortrag im Rahmen der Berliner Gespräche zur Sozialmedizin am 5. November 2008,  Bundesgesundheitsbl. 52 (2009), S. 683-688
  • Bundesverfassungsgerichtsbarkeit und Landesverfassungsgerichtsbarkeit, in: Merten/Papier (Hrsg.), Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Band III Grundrechte in Deutschland: Allgemeine Lehren II, Heidelberg 2009, S. 1257-1322
  • Grenzen landesgesetzlicher Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht Berufsständischer Versorgungswerke.
    Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der Arbeitsgemeinschafts berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), Berlin 2010 (ABV-materialien), 147 S.
  • Verfassungsfragen der landesgesetzlichen Einbeziehung der Lebenspartner in die berufsständische Hinterbliebenenversorgung.
    Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), Berlin 2010 (ABV-materialien), 44 S.
  • Rechtsfragen des Zugriffs der Regierung des Landes Brandenburg auf die Rücklagen der Brandenburgischen Hochschulen 2010.
    Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der Brandenburgischen Rektorenkonferenz, RdJB 2011, S. 347-360
  • Volkszuständigkeiten im Grundgesetz. Plädoyer für Behutsamkeit, Bonner RechtsJournal 2012, S. 18-25
  • Der "Große Ausschuß". Wege zur Bereinigung von Divergenzen zwischen Ausschüssen einer Ethik-Kommission, in: Landesamt für Gesundheit und Soziales (Hrsg.), Die Ethik-Kommission des Landes Berlin, Berlin 2012, S. 30-41
  • Einführung, in: Verfassungen der deutschen Bundesländer und Grundgesetz, 10. Auflage, München 2014, S. XV-CXLIV
    Die Verfassungsänderungen nach dem 1. März 2014 werden fortlaufend in der Rubrik "Deutsche Verfassungen – Änderungen nach dem 1. März 2014" im Bereich "Wissenswertes"  sowie in der dortigen Änderungstabelle notiert.

  • Forschung am Tier – ethische Wünsche, rechtlicher Rahmen.
    Vortrag, gehalten bei der Eröffnung der Berlin-Brandenburgischen Forschungsplattform BB3R der Freien Universität Berlin am 4. Juli 2014
  • Direkte Demokratie in Berlin – verfassungsrechtliche Perspektive.
    Podiumsbeitrag in einer Veranstaltung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin am 10. September 2014
  • Menschenrechte versus Tierrecht – Perspektive Menschenrechte.
    Vortrag am 9. Mai 2017 im Rahmen des Webinars "3R und Alternativmethoden zu Tiersuchen in der Forschung und Lehre", veranstaltet von der Berlin-Brandenburgischen Forschungsplattform BB3R
  • Gesundheit, Medizin und MedizinnerInnen im Recht.
    Vortrag vor Studierenden des Modellstudiengangs Medizin an der Charité Universitätsmedizin Berlin am 9. November 2017
  • Gegenstände und Verbindlichkeit von Volksentscheiden.
    Podiumsbeitrag im Rahmen einer Veranstaltung der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus Berlin am 5. Dezember 2017