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  • F. Gesetzliche Verbote und Sittenwidrigkeit
  • II. 3.b). Angehörigenbürgschaften

II. 3.b). Angehörigenbürgschaften

  • Beispielsfall: Arbeitnehmer A übernimmt, als sein Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, aus Sorge um seinen Arbeitsplatz eine Bürgschaft für einen Betriebskredit.
  • Beispielsfall: Die F bürgt für ein von ihrem Mann M aufgenommenes Darlehen, das der Finanzierung des gemeinsam genutzten Hausgrundstücks dient. Greift auch hier die Vermutung?
  • Beispielsfall: Ehefrau F bürgt für einen Geschäftskredit des Ehemannes M in Höhe von 500.000 Euro. Sie selbst hat als Hausfrau und Mutter kein Einkommen, erhält aber ein „Haushaltsgeld“ vo...
  • Gelten die für die Ehegattenbürgschaft entwickelten Grundsätze auch dann, wenn im obigen Beispielsfall F aus steuerrechtlichen Gründen zu 25 % Mitgesellschafterin der GmbH des M ist?
  • Gibt es in subjektiver Hinsicht Besonderheiten?
  • Gilt die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bankdarlehen auch für andere Darlehensgeber?
  • Ist auch das Eigenheim zu verwerten und wie sind darauf lastende Grundpfandrechte zu bewerten?
  • Kann auch ein Rechtsgeschäft allein deswegen, weil sich der eine Teil maßlos verschuldet, sittenwidrig sein?
  • Kann der Bürgschaftsvertrag schon gem. § 311b II BGB nichtig sein?
  • Kann die Nichtigkeit auf einen Teil der übernommenen Verpflichtung begrenzt werden, wenn der Bürge nur teilweise ein eigenes Interesse an der Kreditaufnahme hat?
  • Kann in bestimmten Fällen ein besonderes Interesse des Kreditgebers die Inanspruchnahme des Bürgen trotz der finanziellen Überforderung und der emotionalen Verbundenheit rechtfertigen?
  • Kann sich eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit auch aus anderen Umständen ergeben?
  • Schließt eigene geschäftliche Erfahrung die Vermutung emotionaler Verbundenheit als Grund für die Haftungsübernahme aus?
  • Sind bei der Frage der Überforderung anderweitige Sicherheiten des Gläubigers zu berücksichtigen?
  • Spielt insoweit die nach der Insolvenzordnung mögliche Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung eine Rolle?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Ehegattenbürgschaft sittenwidrig?
  • Wann besteht eine krasse finanzielle Überforderung des Bürgen?
  • Warum wird eine emotionale Verbundenheit verlangt?
  • Was ist, wenn der Kreditgeber statt einer Bürgschaft eine Mitunterzeichnung des Darlehensvertrags oder einen Schuldbeitritt verlangt?
  • Wie kam es zu einer unterschiedlichen Rechtsprechung der BGH-Senate zur Sittenwidrigkeit der Bürgenhaftung und warum ist dieser Streit jetzt beendet?

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