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Ist auch das Eigenheim zu verwerten und wie sind darauf lastende Grundpfandrechte zu bewerten?




Das Eigenheimgrundstück ist als verwertbares Eigentum dem Vermögen zuzurechnen und kann demnach eine finanzielle Überforderung ausschließen. Allerdings sind dabei die dinglichen Belastungen in der Höhe abzuziehen, in der sie valutieren, denn insofern ist der Bürge finanziell nicht leistungsfähig.