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Unter welchen Voraussetzungen ist eine Ehegattenbürgschaft sittenwidrig?




Der BGH verlangt die Erfüllung folgender Bedingungen:a) krasse finanzielle Überforderung des Bürgen;b) Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit: i.d.R. durch emotionale Verbundenheit;c) Ausnutzen der Verbundenheit durch den Kreditgeber;d) kein besonderes Interesse des Gläubigers an der Mithaftung.