Springe direkt zu Inhalt

Berlin Alternativ (Sachverhalt)

 

Während des alljährlich stattfindenden Spandauer Altstadtfestes im Bezirk Spandau am 26. und 27. Juli wollte die in Spandau bestehende Bürgerinitiative Alternative Aktion e.V. in  der als Fußgängerbereich gewidmeten Marktstraße, die zum untergeordneten Straßennetz gehört, eine Veranstaltung unter dem Motto BERLIN ALTERNATIV zur ökologischen Umgestaltung der Spandauer Bezirkspolitik und zur Förderung alternativer Lebensformen durchführen, die unter Beteiligung anderer Verbände, Initiativen und Kulturgruppen ein Kontrastprogramm zu dem von der Stadt organisierten Stadtfest bilden sollte, das nach Ansicht der Alternativen Aktion e.V. im Laufe der Jahre zunehmend kommerzialisiert worden ist und nicht mehr den Bedürfnissen der Bürger entspricht. Im Rahmen von BERLIN ALTERNATIV war u.a. beabsichtigt, Informationsstände von Natur- und Umweltschutzgruppen, des Vereins „Berliner Lesben und Schwule“, der Initiative „Für die Legalisierung von Haschisch“ und Imbissstände aufzustellen sowie ein Podium zu errichten, von dem aus Ansprachen zu bezirkspolitischen Themen gehalten werden und auf dem in den Pausen kulturelle und musikalische Darbietungen stattfinden sollten.

Das Bezirksamt Spandau erteilte der Alternativen Aktion e.V. auf deren Schreiben vom 24. Juni, in dem sie ihr Vorhaben mitteilte, mit Bescheid vom 7. Juli als untere Straßenverkehrsbehörde die Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 StVO, am 26. und 27. Juli jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Marktstraße für die Veranstaltung BERLIN ALTERNATIV zu nutzen, und fügte dem mehrere Auflagen bei, die insbesondere die Haftung der Alternativen Aktion e.V. als Veranstalter der Versammlung für etwaige entstehende Schäden sowie die Freistellung der Stadt von möglichen Ersatzansprüchen betreffen. In einem weiteren Schreiben der Polizeipräsidentin in Berlin vom 11. Juli wurde der Alternativen Aktion e.V. aufgegeben, als Veranstalter von BERLIN ALTERNATIV dafür Sorge zu tragen, dass die Initiative „Für die Legalisierung von Haschisch“ am 26. und 27. Juli nicht zum Konsum von Haschisch aufrufe oder diesen fördere, weil darin ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz liege, der die öffentliche Sicherheit gefährde; zur Begründung wurde auf Flugblätter dieser Initiative verwiesen, in denen es unter der Überschrift „Ich Hartz’ 4 mal am Tag!“ heißt: „Wir planen als Protest gegen die bestehende Cannabis-Prohibition bei BERLIN ALTERNATIV ein großes öffentliches Smoke-In! Wir wollen am letzten Juli-Wochenende gemeinsam ständig gut breit sein - Haschisch zu konsumieren und dafür zu demonstrieren, ist nicht illegal!“

Gegen die der Erlaubnis vom 7. Juli beigefügten Auflagen und gegen die Verfügung vom 11. Juli legte die Alternative Aktion e.V. am 14. Juli ordnungsgemäß Widerspruch ein, der jedoch mit Bescheiden vom 21. Juli als unbegründet zurückgewiesen wurde. Daraufhin sagte die Alternative Aktion e.V. die Veranstaltung BERLIN ALTERNATIV ab.

Rollgardina Mikaelsen; Vorstandsmitglied der Alternative Aktion e.V., hält die vom Bezirksamt angeordneten Beschränkungen der für den 26. und 27. Juli geplanten Veranstaltung für rechtswidrig: Das Vorhaben sei bereits nicht erlaubnispflichtig, weil es keine Veranstaltung zur Benutzung der Straße für den Verkehr darstelle, vielmehr handele es sich um eine stationäre Aktion, die zudem ein kommunalpolitisches Anliegen verfolge; überdies sei die Alternative Aktion e.V. auch nicht für das Verhalten der Initiative „Für die Legalisierung von Haschisch“ verantwortlich, welches ohnehin legal sei. Die Alternative Aktion e.V. beabsichtige zudem, die Veranstaltung BERLIN ALTERNATIV bei nächster Gelegenheit in der geplanten Form durchzuführen. Rollgardina Mikaelsen möchte deshalb namens des Vereins gerichtlich klären lassen, ob die Bescheide des Bezirksamts und der Polizeipräsidentin vom 7. und 11. Juli rechtmäßig sind. Um insoweit Rat zu erhalten, sucht sie am 31. Juli die Rechtsanwältin Susi Schönfelder auf.

 

Bitte prüfen Sie gutachtlich - ohne auf straßenrechtliche Aspekte einzugehen -, ob und gegebenenfalls in welcher Weise eine gerichtliche Klärung durch Frau Schönfelder im Namen der Alternativen Aktion e.V. herbeigeführt werden könnte und welches Ergebnis diese hätte.

 

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)

Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Georg Hellmich, Andreas Buser (Aktualisierung)

Stand der Bearbeitung: August 2018

 

 


Zur zuletzt besuchten Textpassage | Zum Seitenanfang