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Boygroup (Sachverhalt)

Die Initiative „Gegen Aids e.V.“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, über den Schutz vor Ansteckung mit Aids zu informieren. Zu diesem Zweck hat sie sich von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kostenlos mehrere großflächige Plakate zur Verfügung stellen und auf ihre Kosten u. a. im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf auf Werbeflächen anbringen lassen. Die Plakate zeigen unter dem Wort „Boygroup“. vier unbenutzte farbige Kondome und unter diesen die Aufforderung „mach’s mit.“; in der linken unteren Ecke ist das Logo der Kampagne „Gib Aids keine Chance“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abgebildet.

Mehrere Einwohner von Zehlendorf sind über diese Plakate entsetzt, weil sie darin eine Aufforderung an Jugendliche zu problemlosem Geschlechtsverkehr sehen. Sie wenden sich deshalb an Bezirksbürgermeister Prof. Dr. Ernst Eckelberg mit dem Begehren, gegen dieses „öffentliche Ärgernis“ einzuschreiten. Eckelberg ist von ihren Argumenten schließlich überzeugt, als mehrere Mütter zehn- bis zwölfjähriger Mädchen ihm berichten, ihre Töchter schwärmten für Popmusik spielende „Boygroups“ und würden beim Anblick der Plakate sicherlich dazu bewogen werden, als „Groupies“ mit derartigen Musikern intime Beziehungen aufzunehmen.

Obwohl das Rechtsamt des Bezirks Steglitz-Zehlendorf auf Anfrage des Bezirksbürgermeisters mitgeteilt hat, die Plakate seien mit straßen- und baurechtlichen Vorschriften vereinbar und verstießen auch nicht gegen Jugendschutzbestimmungen und das Ordnungswidrigkeitengesetz, erwägt Eckelberg gegenüber der  Initiative „Gegen Aids e.V.“ anzuordnen, die Plakate umgehend entfernen zu lassen, weil sie mit den ethischen Wertvorstellungen der Zehlendorferinnen und Zehlendorfer nicht in Einklang stünden. Zudem schadeten sie dem Stadtbild und damit dem Image des Ortsteils Zehlendorf: Niemand wolle gerne in einer Stadt leben, in der man auf Schritt und Tritt auf die Aids-Problematik hingewiesen werde. Zuvor wird jedoch die Initiative „Gegen Aids e.V.“ angehört. Die Initiative macht insoweit geltend, die von Eckelberg in Aussicht gestellte Anordnung sei rechtswidrig. Selbst wenn es eine Norm gäbe, die die Durchsetzung „herrschender“ ethischer Wertvorstellungen erlaube, müsse diese schon deshalb  verfassungswidrig sein, weil man gar nicht wisse, welchen Wertvorstellungen die Mehrheit der Bevölkerung folge. Jedenfalls könne es dabei wohl kaum darauf ankommen, was die Bevölkerungsmehrheit in einem eher konservativen Stadtteil wie Zehlendorf für rückständige Ansichten habe.

Hiervon verunsichert fragt Eckelberg bei Ihnen an, ob die von ihm beabsichtigte Anordnung rechtmäßig wäre.


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© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Georg Hellmich
Stand der Bearbeitung: August 2015