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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der American University fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • TOEFL (mind. 84 Punkte für Kurse aus dem LL.M.-Programm "International Legal Studies" / mind. 100 Punkte für Kurse aus den LL.M.-Programmen "Trial Advocacy", "Intellectual Property" und "Law & Government")
  • academic IELTS (Gesamtbewertung mind. 6.5 für Kurse aus dem LL.M.-Programm "International Legal Studies" / mind. 7.0 für Kurse aus den LL.M.-Programmen "Trial Advocacy", "Intellectual Property" und "Law & Government")

Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums am Washington College of the Law die folgenden Studienleistungen zu erbringen:

  • mindestens einen Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen im Umfang von 5 Leistungspunkten
  • bis zu zwei Nachweise des Erwerbs von Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch im Umfang von bis zu 10 Leistungspunkten
  • Modul Thematische Vertiefung (Seminar)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für die staatliche Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.

Notenkonvertierung

Für alle Partneruniversitäten in den USA (bis auf die University of California Hastings School of Law) gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung USA

verfügbar ist.

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