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Auslandssemester am College of Law der American University Washington

Washington Monument
Washington Monument Bildquelle: Imke Pente

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin kann regelmäßig eine Studierende/einen Studierenden für ein Semester zum Studium am College of Law der American University Washington nominieren.

Zielgruppe
Studierende der Rechtswisenschaft der Freien Universität Berlin mit

  • mindestens zwei abgeschlossenen Studienjahren im Studiengang Rechtswissenschaft (zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Beginns des Auslandsstudiums)
  • guten Studienleistungen (Notendurchschnitt: mindestens 8 Punkte)
  • guten Englischkenntnissen und
  • Interesse am internationalen Recht und an praxisorientierter Lehre

Bewerbungsfristen
Schriftliche Bewerbungen für einen Studienaufenthalt im fall semester (Anfang August bis Ende Dezember) sind bis zum 15. Dezember; für einen Studienaufenthalt im spring semester (Anfang Januar bis Ende Mai) bis zum 15. Mai einzureichen.

Studiengebühren
Studierende, die von der Freien Universität Berlin zum Studium in Washington ausgewählt werden, müssen 50 % der tuition an die American University entrichten. Dies entspricht für ein Semester ca. 12.000 - 13.000 EUR (Stand: Februar 2017).

Finanzierung des Auslandsstudiums
Ausgewählte Studierende können sich um ein PROMOS-Stipendium beim Akademischen Auslandsamt der Freien Universität Berlin bewerben. Dieses umfasst eine Teilstipendienrate von 400 EUR pro Monat und/oder eine einmalige Reisekostenpauschale in Höhe von 925 EUR.
Darüber hinaus besteht für BAföG-Empfänger die Möglichkeit, einen Teil der Studiengebühren (bis zu 4.600 EUR) durch einen Antrag auf Auslands-BAföG zurückzuerhalten.

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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der American University fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • TOEFL (mind. 84 Punkte für Kurse aus dem LL.M.-Programm "International Legal Studies" / mind. 100 Punkte für Kurse aus den LL.M.-Programmen "Trial Advocacy", "Intellectual Property" und "Law & Government")
  • academic IELTS (Gesamtbewertung mind. 6.5 für Kurse aus dem LL.M.-Programm "International Legal Studies" / mind. 7.0 für Kurse aus den LL.M.-Programmen "Trial Advocacy", "Intellectual Property" und "Law & Government")

Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums am Washington College of the Law die folgenden Studienleistungen zu erbringen:

  • mindestens einen Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen im Umfang von 5 Leistungspunkten
  • bis zu zwei Nachweise des Erwerbs von Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch im Umfang von bis zu 10 Leistungspunkten
  • Modul Thematische Vertiefung (Seminar)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für die staatliche Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.


Späteres LL.M.-Studium am Washington College of Law

Studierende der Freien Universität Berlin, die während ihres grundständigen Studiums der Rechtswissenschaft bereits ein Austauschsemester am Washington College of Law der American University absolviert haben, können sich die während des Austauschsemesters erzielten credits auf ein späteres LL.M.-Studium am Washington College of Law anrechnen lassen.
Bewerber der Freien Universität Berlin für die LL.M.-Programme am Washington College of Law müssen dieselben Zugangsvoraussetzungen erfüllen wie die Bewerber anderer Universitäten. Im Falle einer Zulassung werden die gleichen Studiengebühren erhoben wie von Graduierten anderer Universitäten.

LL.M.-Studierende, die ihren LL.M.-Grad auf diese Weise erworben haben, sind jedoch nicht dazu berechtigt, das Bar Exam in den USA abzulegen.

Direktlink
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Links zum Thema

  • Kontakt: Internationales Büro am FB Rechtswissenschaft
  • Homepage des Washington College of Law
  • Washington College of Law Incoming Students' Website
  • Cost Guide for Exchange Students

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