Zulässige Hilfsmittel für Klausuren aktualisiert
News vom 17.07.2023
Der Prüfungsausschuss (PA) hat am 17. Juli 2023 die Hilfsmittelverfügung für Klausuren aktualisiert.
Sie können sie hier abrufen:
https://www.jura.fu-berlin.de/studium/respo_dokumente/20230714-PrfA-Hilfsmittel.pdf
Weiterhin gilt der PA Beschluss vom 16. Mai 2018, sich den nachfolgenden Hinweisen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin-Brandenburg anzuschließen:
"Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden."
Zusätzlich gilt gemäß Prüfungsausschuss:
Wörterbücher für Austauschstudierende und Nicht-Muttersprachler dürfen ab dem 3. Fachsemester nicht mehr benutzt werden.