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Mitteilung des Prüfungsausschusses

News vom 04.10.2023

4. Oktober 2023

Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit

 

Liebe Studierende,

die Studienabschlussarbeiten der letzten Prüfungsdurchgänge haben sich sehr unterschiedlich auf die angebotenen Unterschwerpunkte verteilt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungsverfahren (sowohl die rechtzeitige Korrektur wie die Ausgabe gleichwertiger Prüfungsthemen) war in einigen Unterschwerpunkten gefährdet. Wie im vergangenen Durchgang kann daher auch im Wintersemester 2023/2024 die Ausgabe eines Themas für die Studienabschlussarbeit nur gewährleistet werden, wenn zuvor die Prüfungsbereitschaft bescheinigt worden ist.

Der Prüfungsausschuss hat dazu die folgende Verfahrensweise beschlossen:

 

(1) Bitte beantragten Sie spätestens am Sonnabend, 21.10.2023, 23.59 Uhr (Ausschlussfrist) eine Bescheinigung der Prüfungsbereitschaft für den von Ihnen bevorzugten Unterschwerpunkt. Für den Antrag steht Ihnen ab dem 19.10.2023 12.00 Uhr ein Online-Formular zur Verfügung.

(2) Für den Fall, dass in diesem Unterschwerpunkt mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, geben Sie bitte ebenfalls Ihre Präferenzen (Zweit-, Dritt-, Viertwunsch) für weitere Unterschwerpunkte an.

(3) Sie erhalten rechtzeitig vor verbindlicher Modulbelegung (3. Freitag der Vorlesungszeit, 3.11.2023) die beantragte Bescheinigung oder Sie erhalten die Mitteilung, in welchem alternativen Unterschwerpunkt mit möglichst hoher Präferenz Ihnen ein/e Prüfer/in zur Verfügung stehen kann. Sie haben dadurch die Möglichkeit, den Unterschwerpunkt zu studieren, in dem Sie die Studienabschlussarbeit anfertigen können, und können auch die Modulbelegung im Hinblick auf die Abschlussklausur ggf. anpassen.

 

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

 (1) In den Unterschwerpunkten, in denen mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, wird ein dreistufiges Verteilungsverfahren zur Anwendung kommen:

(1) Mit erstem Rang werden Studierende berücksichtigt, denen die Prüfungsbereitschaft bereits bescheinigt worden war bzw. die in den Vorjahren das entsprechende Modul „mit Vorlesung“ bereits absolviert und die Studienabschlussarbeit nur verschoben haben. Damit die Lehrpersonen diese Angabe überprüfen können, werden Sie im Antragsformular aufgefordert, einen Screenshot aus dem Campus Management Konto an eine Funktions-E-Mail-Adresse zu schicken. (2) Im zweiten Schritt sollen bis zu 50% der im jeweiligen Unterschwerpunkt noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften an Studierende verteilt werden, die für die Wahl dieses Unterschwerpunktes besondere Gründe formulieren können. Dabei kommen z.B. (keine abschließende Aufzählung) thematisch einschlägige Seminare, Praktika, vorherige Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjob oder Ehrenamt in Betracht. Allgemeines Interesse ist kein besonderer Grund. (3) Im dritten Schritt werden alle noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften unter allen noch nicht berücksichtigten Interessierten verlost.

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass niemand davon abgehalten wird, in seinem Wunsch-Unterschwerpunkt die Prüfungsbereitschaft zu beantragen, und dass Sie alle eine faire Chance haben, in diesem Unterschwerpunkt auch Ihre Studienabschlussarbeit schreiben zu können. Die Reihenfolge der Antragstellung hat keinen Einfluss.

(2) Gerade wenn Ihr Augenmerk auf einem Unterschwerpunkt liegt, in dem erfahrungsgemäß mit einer besonders hohen Auslastung zu rechnen ist, sollten Sie sich aber auch bereits jetzt ernsthaft mit einem Plan B beschäftigen und keineswegs ihren Zweit-, Dritt- und Viertwunsch unvorbereitet aussprechen. Informieren Sie sich über die Unterrichtsangebote und nutzen Sie die Gelegenheit in der ersten Vorlesungswoche, auch Vorlesungen anderer Unterschwerpunkte zu besuchen. Beachten Sie, dass die Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit auch festlegt, welche Unterschwerpunkte für die Abschlussklausur in Betracht kommen, da beide Prüfungsleistungen in verschiedenen Unterschwerpunkten desselben Schwerpunktbereichs erbracht werden müssen.

(3) Der Einsendeschluss für Anträge ist am Sonnabend der ersten Vorlesungswoche, damit Sie auch nach dem letzten Unterrichtstag noch Gelegenheit haben, Ihre Wahl zu überdenken. Die Reihenfolge des Antragseingangs hat keinen Einfluss auf die Verteilung. Nur zu spät eingehende Anträge können zunächst nicht berücksichtigt werden und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

(4) Selbstverständlich dürfen Sie alle nur einen einzigen Antrag stellen. Gehen mehrere Anträge von Ihnen ein, können wir diese Anträge zunächst nicht berücksichtigen und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

(5) Das Angebot einer Prüfungsbereitschaft verpflichtet Sie selbstverständlich nicht, sich zur Studienabschlussarbeit in diesem Unterschwerpunkt anzumelden. Umgekehrt kann aber nicht sichergestellt werden, dass Ihnen ein Thema für eine Studienabschlussarbeit in einem Unterschwerpunkt ausgegeben werden kann, für den Ihnen keine Prüfungsbereitschaft bescheinigt oder angeboten worden ist.

(6) Wenn Sie aus Gründen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen nachteilsausgleichenden Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung geltend machen möchten, müssen Sie diesen Antrag so rechtzeitig stellen, dass darüber bis Sonnabend, 21.10.2023, in Ihrem Sinne entschieden werden kann. Wenden Sie sich deshalb bitte so frühzeitig wie möglich an das Prüfungsbüro.

(7) Um Wechselwünsche im Rahmen von Restkapazitäten berücksichtigen zu können, wird die Möglichkeit bestehen, entsprechende Anträge von Montag 20.11.2023 12.00 Uhr bis Freitag, 24.11.2023, 23.59 Uhr (Ausschlussfrist) auf einem Online-Formular zu stellen. Die Reihenfolge des Antragseingangs hat keinen Einfluss auf die Verteilung. Sie erhalten so bald wie möglich Antwort, ob Ihnen die Prüfungsbereitschaft im gewünschten Unterschwerpunkt bescheinigt werden kann.

 

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Prüfungsausschussvorsitzender


22.11.2022

Wechselmöglichkeit Prüfungsbereitschaft Studienabschlussarbeit

Liebe Studierende,

die Vorlesungszeit schreitet fort. Alle von Ihnen, die das beantragt haben, haben aus dem Prüfungsbüro eine Bestätigung erhalten, in welchem Unterschwerpunkt die Studienabschlussarbeit im kommenden Februar angefertigt werden kann. Nicht bei allen von Ihnen konnte das der Unterschwerpunkt der ersten Wahl sein und nicht alle von Ihnen haben – so die Erfahrung – ihren Unterschwerpunkt so erlebt, wie sie es sich erhofft haben.

Um die Prüfungsressourcen für die Studienabschlussarbeit möglichst optimal auszunutzen, laden wir Sie daher ein, uns bis zum Ende dieser Woche etwaige Wechselwünsche mitzuteilen. Immerhin ist nicht ausgeschlossen, dass wir auf diese Weise mehr Studierenden eine Prüfungsbereitschaft in einem Unterschwerpunkt möglichst hoher Präferenz bestätigen können.

Bitte beachten Sie:

1. Bitte verwenden Sie für die Mitteilung des Wechselwunsches dieses Online-Formular

https://ssl2.cms.fu-berlin.de/jura/studium/respo_Studiengang_Rechtswissenschaft_2017/respo8_schwerpunktbereich/PM-PBSAA-Wechsel

2. Bitte senden Sie das Online-Formular spätestens am Freitag, 25.11.2022, 23.59 Uhr, ab (Ausschlussfrist).

3. Aus den eingegangenen Wechselwünschen werden wir so viele wie möglich umsetzen, ggf. entscheidet das Los.

4. Weder die Beantragung noch die Bestätigung einer Prüfungsbereitschaft ersetzt die Anmeldung zur Studienabschlussarbeit. Umgekehrt sind Sie nicht verpflichtet, sich zur Studienabschlussarbeit anzumelden, weder überhaupt, noch in dem Unterschwerpunkt, in dem Ihnen die Prüfungsbereitschaft bestätigt worden ist. Melden Sie sich in einem Unterschwerpunkt an, für den Ihnen keine Prüfungsbereitschaft bestätigt worden ist, ist allerdings nicht gewährleistet, dass ein/e Prüfer/in für Sie bestellt werden kann.

5. Bitte beachten Sie, dass Ihre Modulbelegung nicht automatisch geändert wird, sondern erst im Zuge der Anmeldung zur Studienabschlussarbeit. Tragen Sie insbesondere Sorge, dass Ihre Erfüllung von Anwesenheitspflichten auch in den teilnahmepflichtigen Lehrveranstaltungen dokumentiert ist, in denen Sie nicht angemeldet gewesen sind.

 

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Prüfungsausschussvorsitzender



7.10.2022

Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit

Liebe Studierende,

gemäß unserer Studien- und Prüfungsordnung schreiben Sie die Studienabschlussarbeit in dem Unterschwerpunkt, in dem Sie im Wintersemester das Modul „Vorlesung“ belegt haben. Die Studierenden der letzten Prüfungsdurchgänge haben sich sehr unterschiedlich auf die angebotenen Unterschwerpunkte verteilt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungsverfahren (sowohl die rechtzeitige Korrektur wie die Ausgabe gleichwertiger Prüfungsthemen) war in einigen Unterschwerpunkten gefährdet. Wie im vergangenen Durchgang kann daher auch im Wintersemester 2022/2023 die Ausgabe eines Themas für die Studienabschlussarbeit nur gewährleistet werden, wenn zuvor die Prüfungsbereitschaft bescheinigt worden ist.

 

Der Prüfungsausschuss hat dazu die folgende Verfahrensweise beschlossen:

 

(1)        Bitte beantragten Sie spätestens am Sonnabend, 22.10.2022, 23.59 Uhr (Ausschlussfrist) eine Bescheinigung der Prüfungsbereitschaft für den von Ihnen bevorzugten Unterschwerpunkt. Für den Antrag steht Ihnen rechtzeitig ein Online-Formular zur Verfügung.

(2)        Für den Fall, dass in diesem Unterschwerpunkt mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, geben Sie bitte ebenfalls Ihre Präferenzen (Zweit-, Dritt-, Viertwunsch) für weitere Unterschwerpunkte an.

(3)        Sie erhalten rechtzeitig vor verbindlicher Modulbelegung (3. Freitag der Vorlesungszeit, 5.11.2021) die beantragte Bescheinigung oder Sie erhalten die Mitteilung, in welchem alternativen Unterschwerpunkt mit möglichst hoher Präferenz Ihnen ein/e Prüfer/in zur Verfügung stehen kann. Sie haben dadurch die Möglichkeit, den Unterschwerpunkt zu studieren, in dem Sie die Studienabschlussarbeit anfertigen können, und können auch die Modulbelegung im Hinblick auf die Abschlussklausur ggf. anpassen.

 

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

 

(1)        In den Unterschwerpunkten, in denen mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, wird ein dreistufiges Verteilungsverfahren zur Anwendung kommen:

 

(1) Mit erstem Rang werden Studierende berücksichtigt, denen die Prüfungsbereitschaft bereits bescheinigt worden war bzw. die in den Vorjahren das entsprechende Modul „mit Vorlesung“ bereits absolviert und die Studienabschlussarbeit nur verschoben haben. Damit die Lehrpersonen diese Angabe überprüfen können, werden Sie im Antragsformular aufgefordert, einen Screenshot aus dem Campus Management Konto an eine Funktions-E-Mail-Adresse zu schicken.

(2) Im zweiten Schritt sollen bis zu 50% der im jeweiligen Unterschwerpunkt noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften an Studierende verteilt werden, die für die Wahl dieses Unterschwerpunktes besondere Gründe formulieren können. Dabei kommen z.B. (keine abschließende Aufzählung) thematisch einschlägige Seminare, Praktika, vorherige Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjob oder Ehrenamt in Betracht. Allgemeines Interesse ist kein besonderer Grund.

(3) Im dritten Schritt werden alle noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften unter allen noch nicht berücksichtigten Interessierten verlost.

 

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass niemand davon abgehalten wird, in seinem Wunsch-Unterschwerpunkt die Prüfungsbereitschaft zu beantragen, und dass Sie alle eine faire Chance haben, in diesem Unterschwerpunkt auch Ihre Studienabschlussarbeit schreiben zu können.

 

(2)        Gerade wenn Ihr Augenmerk auf einem Unterschwerpunkt liegt, in dem erfahrungsgemäß mit einer besonders hohen Auslastung zu rechnen ist, sollten Sie sich aber auch bereits jetzt ernsthaft mit einem Plan B beschäftigen und keineswegs ihren Zweit-, Dritt- und Viertwunsch unvorbereitet aussprechen. Informieren Sie sich über die Unterrichtsangebote und nutzen Sie die Gelegenheit in der ersten Vorlesungswoche, auch Vorlesungen anderer Unterschwerpunkte zu besuchen. Beachten Sie, dass die Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit auch festlegt, welche Unterschwerpunkte für die Abschlussklausur in Betracht kommen, da beide Prüfungsleistungen in verschiedenen Unterschwerpunkten desselben Schwerpunktbereichs erbracht werden müssen.

 

(3)        Der Einsendeschluss für Anträge ist am Sonnabend der ersten Vorlesungswoche, damit Sie auch nach dem letzten Unterrichtstag noch Gelegenheit haben, Ihre Wahl zu überdenken. Die Reihenfolge des Antragseingangs hat keinen Einfluss auf die Verteilung. Nur zu spät eingehende Anträge können zunächst nicht berücksichtigt werden und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

 

(4)        Selbstverständlich dürfen Sie alle nur einen einzigen Antrag stellen. Gehen mehrere Anträge von Ihnen ein, können wir diese Anträge zunächst nicht berücksichtigen und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

 

(5)        Das Angebot einer Prüfungsbereitschaft verpflichtet Sie selbstverständlich nicht, sich zur Studienabschlussarbeit in diesem Unterschwerpunkt anzumelden. Umgekehrt kann aber nicht sichergestellt werden, dass Ihnen ein Thema für eine Studienabschlussarbeit in einem Unterschwerpunkt ausgegeben werden kann, für den Ihnen keine Prüfungsbereitschaft bescheinigt oder angeboten worden ist.

 

(6)        Um Wechselwünsche im Rahmen von Restkapazitäten berücksichtigen zu können, wird die Möglichkeit bestehen, entsprechende Anträge bis Freitag, 25.11.2022, 23.59 Uhr (Ausschlussfrist) auf einem Online-Formular zu stellen. Die Reihenfolge des Antragseingangs hat keinen Einfluss auf die Verteilung. Sie erhalten so bald wie möglich Antwort, ob Ihnen die Prüfungsbereitschaft im gewünschten Unterschwerpunkt bescheinigt werden kann.

 

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Prüfungsausschussvorsitzender

25.07.2022

Fortschreibung des § 126b BerlHG im Sommersemester 2022

Das Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts vom 5. Juli 2022 ist am 16. Juli 2022 in Kraft getreten (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 37/2022, Seiten 450 f.) : „Prüfungen, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021, im Wintersemester 2021/2022 oder Sommersemester 2022 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen.“

Ausgenommen hiervon sind Täuschungsfälle und Fälle unentschuldigter Säumnis.

Diese Regelung gilt im Studiengang Rechtswissenschaft für alle Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung sind.

Bitte beachten Sie dazu die untenstehenden Beschlüsse des Prüfungsausschusses vom 20.10.2020  (Umsetzung von § 126b BerlHG im Einführungs- und Aufbaubereich) sowie vom 6.11.2020 (Anwendung von § 126b BerlHG auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung).

i.A. S. Roßmann - Studien- und Prüfungsbüro -


27.1.2022

 

Hinweise für die Durchführung der Modulabschlussklausuren

Aufgrund der Pandemieentwicklung werden die Modulabschlussklausuren im Wintersemester 2021/2022 nicht als Präsenzklausuren abgehalten, sondern als häusliche Aufgaben im E-Examinations@Home-Verfahren des CeDiS gestellt. Der dafür derzeit vorgesehene Terminplan ist bereits veröffentlicht. Bitte beachten Sie für die Prüfungsdurchführung folgende Hinweise:

1. Vorbereitung: Wenn Sie zu der Prüfung angemeldet sind, erhalten Sie rechtzeitig vor der Prüfung an Ihre Zedat-E-Mail-Adresse die notwendigen Logindaten für den Zugang zur Prüfungsplattform sowie für ein Webex-Meeting, das vor der Prüfung zur Identitätskontrolle genutzt wird, sowie die Informationen für den Download und die Konfiguration des benötigten Safe-Exam-Browsers. Das CeDiS betreibt dazu ein Wiki, in dem Sie sich bereits jetzt über den Safe-Exam-Browser informieren können (https://wikis.fu-berlin.de/x/-QbiPg). Nur aus dem E-Examinations@Home-Wiki dürfen Sie sich den Safe-Exam-Browser herunterladen. Schauen Sie sich vor einer Installation unbedingt die Checkliste sowie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Installation des Safe-Exam-Browsers an. Wichtig: Das CeDiS hat eine neue Version des Safe-Exam-Browsers und der Konfiguration bereitgestellt. Sollten Sie bereits eine E-Examination@Home absolviert haben, installieren Sie bitte die neue Version des Safe Exam Browser und laden Sie sich die neue Konfigurationsdatei aus dem E-Examinations@Home-Wiki (https://wikis.fu-berlin.de/x/Mol2QQ) herunter.

2. Nachdem Sie den Safe-Exam-Browser installiert und konfiguriert haben, loggen Sie sich mit den Ihnen zugeteilten Logindaten ein. Ist der Login erfolgreich, haben Sie alle technischen Vorkehrungen getroffen. Die Funktionalität des Safe-Exam-Browsers und der Prüfungsplattform können Sie mit der Demoprüfung testen. Beachten Sie bitte, dass die Verwendung des Masterpassworts zur Wiederaufnahme der Prüfung nicht für die Demoprüfung möglich ist. Beachten Sie bitte außerdem, dass das CeDiS Ihnen am Prüfungstag bei Installationsproblemen nicht mehr helfen kann. Sie sollten daher den Safe-Exam-Browser installieren, sobald Ihnen die Logindaten zur Verfügung gestellt worden sind, und sich bei Problemen mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung und ggf. auch mit Screenshots an das CeDiS wenden (https://www.e-examinations.fu-berlin.de/Support/kontaktformular-startseite-studierende/index.html).

3. Prüfungsablauf: Zu der im Terminplan für jede einzelne Prüfung angegebenen Zeit beginnt im Webex-Meeting eine technische Einführung durch das CeDiS-Team, insbesondere zum Verhalten bei Störungen und technischen Problemen, sowie die Identitätskontrolle. Dafür ist eine Audio- und Video-Verbindung notwendig. Sie können dafür ein anderes Endgerät nutzen als jenes, mit dem Sie den Safe-Exam-Browser öffnen. Halten Sie bitte wie üblich Campus Card und einen gültigen Lichtbildausweis bereit. Durch die Lobbyfunktion wird sichergestellt, dass nur das Aufsichtspersonal diese Dokumente einsehen kann. Die Durchführung einer Prüfung im E-Examinations@Home-Verfahren erfolgt aufgrund eines an der FU eingeführten IT-Verfahrens, so dass die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit sichergestellt ist.

4. Nach dem Öffnen des Safe-Exam-Browsers und dem Login in die Prüfungsplattform müssen Sie eine Eigenständigkeits- und Einverständniserklärung abgeben, um an der Prüfung teilnehmen zu können. Während Sie die Prüfung ablegen, werden Ihre Eintragungen auf der Prüfungsplattform in 30-Sekunden-Intervallen abgespeichert, so dass auch bei technischen Problemen der jeweils erreichte Bearbeitungsstand dokumentiert ist, sofern Ihre Internetverbindung gewährleistet ist. Bei Ende der Bearbeitungszeit schließt sich die Prüfung automatisch und der letzte Stand der Eintragungen wird abgespeichert. Weitere Eintragungen sind dann nicht mehr möglich. Selbstverständlich kann die Bearbeitung auch vorzeitig beendet werden.

5. Hilfsmittel: Nach dem Schließen des Safe-Exam-Browsers steht Ihnen Ihr Endgerät wieder zur Verfügung. Während der Prüfung ist die Verwendung Ihres Endgerätes für andere Zwecke, auch für die Nutzung an sich zulässiger Hilfsmittel, ausgeschlossen. Die Nutzung zulässiger Hilfsmittel auf anderen Endgeräten ist natürlich möglich. Zugelassen sind Literatur und Rechtsprechungsquellen sowie Materialien aller Art, unabhängig von der Art des Mediums (eigene Unterlagen, Bücher, Dateien, Datenbanken, Apps). Wörtliche Übernahmen sind durch Anführungszeichen zu kennzeichnen und in einem Klammerzusatz mit bibliographisch eindeutigen Quellenangaben, die einen Abgleich des Zitats ermöglichen, zu versehen. Erfolgt kein wörtliches Zitat, ist ein Verweis auf benutzte Hilfsmittel nicht erforderlich. Die Prüfer/innen sind gebeten worden, diese Anforderungen ggf. genauer zu erläutern.

6. Eigenständigkeit: Dass die Prüfung als häusliche Aufgabe gestellt wird, ändert die Anforderungen an die Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Bearbeitung nicht gegenüber einer Präsenzklausur. Daher ist der Kontakt zu Dritten während der Dauer der Bearbeitungszeit nicht zulässig. Es ist insbesondere unzulässig, Dritten die Aufgabenstellung und/oder die eigene Bearbeitung ganz oder teilweise direkt oder indirekt zugänglich zu machen oder fremde Bearbeitungen einzusehen. Der Safe-Exam-Browser ermöglicht einen Versionsvergleich der eingereichten Bearbeitungen zur Plagiatskontrolle. Aus gegebenem Anlass wird ferner darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Pflicht zur selbständigen Bearbeitung zum Ausschluss einzelner Prüflinge oder im schweren Fall zum Abbruch der Prüfung – mit gravierenden Nachteilen für alle Beteiligten – führen können.

7. Störungen: Für Rückfragen während der Prüfung steht ein Support-Kanal zur Verfügung, auf dem das Team des CeDiS erreichbar ist. Eine kurzzeitige Unterbrechung der Internetverbindung führt nicht zum Abbruch der Prüfung, hat aber je nach Dauer der Unterbrechung zur Folge, dass nach Wiederaufnahme der Bearbeitung die verbleibende Bearbeitungsdauer auf der Prüfungsplattform nicht mehr individuell korrekt angezeigt werden kann. Für diesen Fall wird im Webex-Meeting eine Abgabezeit mitgeteilt, die unter keinen Umständen überschritten werden darf. Laptops sollten während der gesamten Prüfungsdauer mit dem Stromnetz verbunden sein, für die Verbindung zum Router wird ein Ethernet-Kabel empfohlen. Während der Prüfungsdauer sollten keine Streaming-Dienste auf anderen Geräten betrieben werden. Inhaltliche Rückfragen können aus Gründen der Gleichheit im Prüfungsverfahren nicht beantwortet werden.

8. Härtefälle/Nachteilsausgleich: Studierende, deren Internetanbindung oder deren häusliches Umfeld eine häusliche Prüfung derzeit nicht zulassen, nehmen bitte umgehend mit dem Prüfungsbüro Kontakt auf. In begrenztem Umfang kann es in Härtefällen ermöglicht werden, die Prüfung in Räumen des Fachbereichs abzulegen. Studierende, die Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 11 Abs. 1 RSPO haben, werden ebenfalls gebeten, unverzüglich mit dem Prüfungsbüro Kontakt aufzunehmen. Auch im Fall eines gewährten Nachteilsausgleichs zeigt der Safe-Exam-Browser zunächst die reguläre Abgabezeit an, die erst während der Prüfung vom CeDiS individuell modifiziert wird.

9. Ausschlussfrist: Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt – wie gewohnt – durch Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Aus technischen Gründen ist bei Versäumung der Anmeldefrist eine Nachmeldung 21 Tage oder später vor der jeweiligen Prüfung in keinem Falle möglich.

10. Rücktritt/Fehlversuch: Prüfungen, die im Wintersemester 2021/2022 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen (§ 126b BerlHG). Diese Regelung betrifft weder Täuschungsversuche noch Fälle der Säumnis; sind Sie aufgrund von Prüfungsunfähigkeit verhindert, mit der Prüfung zu beginnen, ist dies vor Beginn der Prüfung dem Prüfungsbüro anzuzeigen und in der Folge unverzüglich glaubhaft zu machen.

11. Notenbekanntgabe/Akteneinsicht erfolgen weiterhin per E-Mail.

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Prüfungsausschussvorsitzender

 

9.12.2021

 Modulabschlussprüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich

 

Aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen hat der Fachbereichsrat im Sinne frühzeitiger Planungssicherheit am 8. Dezember 2021 beschlossen, dass die Modulabschlussprüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich im Wintersemester 2021/2022 abermals als häusliche Aufgaben im E-Examinations@Home-Verfahren stattfinden. Bis auf Weiteres gelten die Durchführungshinweise für das Sommersemester 2021 fort. Änderungen werden ggf. noch rechtzeitig bekannt gegeben. Einen aktualisierten Terminplan finden Sie hier. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt – wie gewohnt – durch Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Aus technischen Gründen ist bei Versäumung der Anmeldefrist eine Nachmeldung 21 Tage oder später vor der jeweiligen Prüfung in keinem Falle möglich.



1.10.2021

Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit

Liebe Studierende,

gemäß unserer Studien- und Prüfungsordnung schreiben Sie die Studienabschlussarbeit in dem Unterschwerpunkt, in dem Sie im Wintersemester das Modul „Vorlesung“ belegt haben. Die Studierenden der letzten Prüfungsdurchgänge haben sich sehr unterschiedlich auf die angebotenen Unterschwerpunkte verteilt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungsverfahren (sowohl die rechtzeitige Korrektur wie die Ausgabe gleichwertiger Prüfungsthemen) war in einigen Unterschwerpunkten gefährdet. Auch die im Juli durchgeführte Umfrage deutet an, dass in einzelnen Unterschwerpunkten ein größerer Andrang herrschen wird, als durch die dort vorhandenen Lehrpersonen bewältigt werden kann. In den betroffenen Unterschwerpunkten werden große Anstrengungen unternommen, um dort zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Ob das in jedem Fall gelingen wird, lässt sich heute aber nicht mit Sicherheit sagen. Dieser Übersicht können Sie entnehmen, mit welcher Situation wir in einzelnen Unterschwerpunkten derzeit rechnen:

 

Status

SB 1 Grundlagen des Rechts

 

SB 1 Römische Rechtsgeschichte

geringe Auslastung

SB 1 Deutsche Rechtsgeschichte

geringe Auslastung

SB 1 Rechtstheorie

hohe Auslastung

SB 1 Rechtsvergleichung

hohe Auslastung

SB 2 Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht

SB 2 Deutsches und europäisches Verbraucherprivatrecht

geringe Auslastung

SB 2 Privatversicherungsrecht

geringe Auslastung

SB 2 Internationales Privatrecht

mittlere Auslastung

SB 3 Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht

 

SB 3 Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

vorauss. überlastet

SB 3 Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz

hohe Auslastung

SB 3 Gesellschaftsrecht

hohe Auslastung

SB 3 Allgemeines Steuerrecht

mittlere Auslastung

SB 3 Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht

hohe Auslastung

SB 4 Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

 

SB 4 Individualarbeitsrecht

hohe Auslastung

SB 4 Sozialversicherungsrecht

mittlere Auslastung

SB 5 Strafrechtspflege und Kriminologie

 

SB 5 Kriminologie

vorauss. überlastet

SB 5 Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht

hohe Auslastung

SB 5 Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht

vorauss. überlastet

SB 6 Wirtschaft, Umwelt und Soziales

 

SB 6 Öffentliches Wirtschaftsrecht

mittlere Auslastung

SB 6 Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht

geringe Auslastung

SB 7 Internationalisierung der Rechtsordnung

 

SB 7 Völkerrecht

mittlere Auslastung

SB 7 Europarecht

mittlere Auslastung

SB 7 Rechtsvergleichung

mittlere Auslastung

 

 

Das Studium im Schwerpunktbereich ist eine der wenigen Gelegenheiten für Sie, dem Studium Ihre eigene inhaltliche Richtung zu geben. Es ist uns deshalb sehr wichtig, Ihnen allen diese Chance zu geben und die Wahlmöglichkeiten nicht mehr einzuschränken, als es zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Prüfungsverfahren unbedingt erforderlich ist. Der Prüfungsausschuss hat daher für das Wintersemester 2021/2022 die folgende Verfahrensweise beschlossen:

(1)        Bitte beantragten Sie spätestens am Sonnabend, 23.10.2021, 23.59 Uhr (Ausschlussfrist) eine Bescheinigung der Prüfungsbereitschaft für den von Ihnen bevorzugten Unterschwerpunkt. Für den Antrag steht Ihnen rechtzeitig ein Formular zur Verfügung.

(2)        Für den Fall, dass in diesem Unterschwerpunkt mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, geben Sie bitte ebenfalls Ihre Präferenzen (Zweit-, Dritt-, Viertwunsch) für weitere Unterschwerpunkte an.

(3)        Sie erhalten rechtzeitig vor verbindlicher Modulbelegung (3. Freitag der Vorlesungszeit, 5.11.2021), die beantragte Bescheinigung durch die verantwortliche Lehrkraft oder Sie erhalten die Mitteilung durch den Prüfungsausschuss, in welchem alternativen Unterschwerpunkt mit möglichst hoher Präferenz Ihnen ein/e Prüfer/in zur Verfügung stehen kann. Sie haben dadurch die Möglichkeit, den Unterschwerpunkt zu studieren, in dem Sie die Studienabschlussarbeit anfertigen können, und können auch die Modulbelegung im Hinblick auf die Abschlussklausur ggf. anpassen.

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

(1)        In den Unterschwerpunkten, in denen mehr Studienabschlussarbeiten beantragt werden als Prüfungskapazität zur Verfügung steht, wird ein dreistufiges Verteilungsverfahren zur Anwendung kommen:

(1) Mit erstem Rang werden Studierende berücksichtigt, die das entsprechende Modul „mit Vorlesung“ bereits absolviert und die Studienabschlussarbeit nur verschoben haben. Damit die Lehrpersonen diese Angabe überprüfen können, werden Sie im Antragsformular aufgefordert, einen Screenshot aus dem Campus Management Konto an eine Funktions-E-Mail-Adresse zu schicken.

(2) Im zweiten Schritt sollen bis zu 50% der im jeweiligen Unterschwerpunkt noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften an Studierende verteilt werden, die für die Wahl dieses Unterschwerpunktes besondere Gründe formulieren können. Dabei kommen z.B. (keine abschließende Aufzählung) thematisch einschlägige Seminare, Praktika, vorherige Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjob oder Ehrenamt in Betracht. Allgemeines Interesse ist kein besonderer Grund.

(3) Im dritten Schritt werden alle noch verfügbaren Prüfungsbereitschaften unter allen noch nicht berücksichtigten Interessierten verlost.

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass niemand davon abgehalten wird, in seinem Wunsch-Unterschwerpunkt die Prüfungsbereitschaft zu beantragen, und dass Sie alle eine faire Chance haben, in diesem Unterschwerpunkt auch Ihre Studienabschlussarbeit schreiben zu können.

(2)        Gerade wenn Ihr Augenmerk auf einem Unterschwerpunkt liegt, in dem wir mit einer besonders hohen Auslastung rechnen, sollten Sie sich aber auch bereits jetzt ernsthaft mit einem Plan B beschäftigen und keineswegs ihren Zweit-, Dritt- und Viertwunsch unvorbereitet aussprechen. Informieren Sie sich über die Unterrichtsangebote und nutzen Sie die Gelegenheit in der ersten Vorlesungswoche, auch Vorlesungen anderer Unterschwerpunkte zu besuchen, wenn das mit Ihrem Stundenplan vereinbar ist. Beachten Sie, dass die Wahl des Unterschwerpunktes für die Studienabschlussarbeit auch festlegt, welche Unterschwerpunkte für die Abschlussklausur in Betracht kommen, da beide Prüfungsleistungen in verschiedenen Unterschwerpunkten desselben Schwerpunktbereichs erbracht werden müssen.

(3)        Der Einsendeschluss für Anträge ist am Sonnabend der ersten Vorlesungswoche, damit Sie auch nach dem letzten Unterrichtstag noch Gelegenheit haben, Ihre Wahl zu überdenken. Die Reihenfolge des Antragseingangs hat keinen Einfluss auf die Verteilung. Nur zu spät eingehende Anträge können zunächst nicht berücksichtigt werden und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

(4)        Selbstverständlich dürfen Sie alle nur einen einzigen Antrag stellen. Gehen mehrere Anträge von Ihnen ein, können wir diese Anträge zunächst nicht berücksichtigen und Ihnen kann nur im Rahmen von Restkapazitäten noch eine Prüfungsbereitschaft angeboten werden.

(5)        Das Angebot einer Prüfungsbereitschaft verpflichtet Sie selbstverständlich nicht, sich zur Studienabschlussarbeit in diesem Unterschwerpunkt anzumelden. Umgekehrt kann aber nicht sichergestellt werden, dass Ihnen ein Thema für eine Studienabschlussarbeit in einem Unterschwerpunkt ausgegeben werden kann, für den Ihnen keine Prüfungsbereitschaft bescheinigt oder angeboten worden ist.

Gern erläutere ich Ihnen diese Verfahrensweise und die Gründe dafür auch noch im Rahmen einer offenen Sprechstunde, die ich als Webex-Meeting am Montag, 18.10.2021, 20.00 Uhr, anbiete. Der Link zur Veranstaltung lautet:

https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=m0519285b59faa378a613ab2f81943b08

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Prüfungsausschussvorsitzender

 


23.6.2021

Wie vom Prüfungsausschuss empfohlen, hat der Fachbereichsrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die Verteidigung (Vortrag und Diskussion) im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung auch in diesem Semester als Einzelprüfung in einem Webex-Meeting mit Prüfer/in und Beisitzer/in stattfindet. Die Studierenden erhalten dazu individuelle Ladungen von den Prüfer/innen.

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

- Prüfungsausschussvorsitzender -

 

16.6.2021

 Modulabschlussklausuren Einführungs- und Aufbaubereich

 Aufgrund der Pandemieentwicklung werden die Modulabschlussklausuren im Einführungs- und Aufbaubereich im Sommersemester 2021 nicht als Präsenzklausuren abgehalten, sondern als häusliche Aufgaben im E-Examinations@Home-Verfahren des CeDiS gestellt. Der dafür derzeit vorgesehene Terminplan ist bereits veröffentlicht. Bitte beachten Sie für die Prüfungsdurchführung folgende Hinweise:

1. Vorbereitung: Wenn Sie zu der Prüfung angemeldet sind, erhalten Sie rechtzeitig vor der Prüfung an Ihre Zedat-E-Mail-Adresse die notwendigen Logindaten für den Zugang zur Prüfungsplattform sowie für ein Webex-Meeting, das vor der Prüfung zur Identitätskontrolle genutzt wird, sowie die Informationen für den Download und die Konfiguration des benötigten Safe-Exam-Browsers. Das CeDiS betreibt dazu ein Wiki, in dem Sie sich bereits jetzt über den Safe-Exam-Browser informieren können (https://wikis.fu-berlin.de/x/-QbiPg). Nur aus dem E-Examinations@Home-Wiki dürfen Sie sich den Safe-Exam-Browser herunterladen. Schauen Sie sich vor einer Installation unbedingt die Checkliste sowie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Installation des Safe-Exam-Browsers an. Wichtig: Das CeDiS hat im Wintersemester 2020/2021 eine neue Version des Safe-Exam-Browsers und der Konfiguration bereitgestellt. Sollten Sie bereits eine E-Examination@Home im Sommersemester 2020 absolviert haben, installieren Sie bitte die neue Version des Safe Exam Browser und laden Sie sich die neue Konfigurationsdatei aus dem E-Examinations@Home-Wiki (https://wikis.fu-berlin.de/x/Mol2QQ) herunter.

2. Nachdem Sie den Safe-Exam-Browser installiert und konfiguriert haben, loggen Sie sich probeweise mit den Ihnen zugeteilten Logindaten ein. Ist der Login erfolgreich, haben Sie alle technischen Vorkehrungen getroffen. Die Funktionalität des Safe-Exam-Browsers und der Prüfungsplattform können Sie mit der Demoprüfung testen. Beachten Sie bitte, dass die Verwendung des Masterpassworts zur Wiederaufnahme der Prüfung nicht für die Demoprüfung möglich ist. Beachten Sie bitte außerdem, dass das CeDiS Ihnen am Prüfungstag bei Installationsproblemen nicht mehr helfen kann. Sie sollten daher den Safe-Exam-Browser installieren, sobald Ihnen die Logindaten zur Verfügung gestellt worden sind, und sich bei Problemen mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung und ggf. auch mit Screenshots an das CeDiS wenden (https://www.e-examinations.fu-berlin.de/Support/kontaktformular-startseite-studierende/index.html).

3. Prüfungsablauf: Zu der im Terminplan für jede einzelne Prüfung angegebenen Zeit beginnt im Webex-Meeting eine technische Einführung durch das CeDiS-Team, insbesondere zum Verhalten bei Störungen und technischen Problemen, sowie die Identitätskontrolle. Dafür ist eine Audio- und Video-Verbindung notwendig. Sie können dafür ein anderes Endgerät nutzen als jenes, mit dem Sie den Safe-Exam-Browser öffnen. Halten Sie bitte wie üblich Campus Card und einen gültigen Lichtbildausweis bereit. Die Identitätskontrolle findet in einer Teilgruppensitzung statt. So wird sichergestellt, dass nur das Aufsichtspersonal Ihre Dokumente einsehen kann. Die Durchführung einer Prüfung im E-Examinations@Home-Verfahren erfolgt aufgrund eines an der FU eingeführten IT-Verfahrens, so dass die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit sichergestellt ist.

4. Nach dem Öffnen des Safe-Exam-Browsers und dem Login in die Prüfungsplattform müssen Sie eine Eigenständigkeits- und Einverständniserklärung abgeben, um an der Prüfung teilnehmen zu können. Während Sie die Prüfung ablegen, werden Ihre Eintragungen auf der Prüfungsplattform in 30-Sekunden-Intervallen abgespeichert, so dass auch bei technischen Problemen der jeweils erreichte Bearbeitungsstand dokumentiert ist. Achten Sie darauf, aus wie vielen Teilaufgaben sich die Prüfung zusammensetzt. Bei Ende der Bearbeitungszeit schließt sich die Prüfung automatisch und der letzte Stand der Eintragungen wird abgespeichert. Weitere Eintragungen sind dann nicht mehr möglich. Gibt die Prüfungsplattform in diesem Zusammenhang eine Fehlermeldung aus, deutet das nicht auf eine Fehlfunktion oder einen Datenverlust hin. Selbstverständlich kann die Bearbeitung auch vorzeitig beendet werden.

5. Hilfsmittel: Nach dem Schließen des Safe-Exam-Browsers steht Ihnen Ihr Endgerät wieder zur Verfügung. Während der Prüfung ist die Verwendung Ihres Endgerätes für andere Zwecke, auch für die Nutzung an sich zulässiger Hilfsmittel, ausgeschlossen. Die Nutzung zulässiger Hilfsmittel auf anderen Endgeräten ist natürlich möglich. Zugelassen sind Literatur und Rechtsprechungsquellen sowie Materialien aller Art, unabhängig von der Art des Mediums (eigene Unterlagen, Bücher, Dateien, Datenbanken, Apps). Wörtliche Übernahmen sind durch Anführungszeichen zu kennzeichnen und in einem Klammerzusatz mit bibliographisch eindeutigen Quellenangaben, die einen Abgleich des Zitats ermöglichen, zu versehen. Erfolgt kein wörtliches Zitat, ist ein Verweis auf benutzte Hilfsmittel nicht erforderlich. Die Prüfer/innen sind gebeten worden, diese Anforderungen ggf. genauer zu erläutern.

6. Eigenständigkeit: Dass die Prüfung als häusliche Aufgabe gestellt wird, ändert die Anforderungen an die Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Bearbeitung nicht gegenüber einer Präsenzklausur. Daher ist der Kontakt zu Dritten während der Dauer der Bearbeitungszeit nicht zulässig. Es ist insbesondere unzulässig, Dritten die Aufgabenstellung und/oder die eigene Bearbeitung ganz oder teilweise direkt oder indirekt zugänglich zu machen oder fremde Bearbeitungen einzusehen. Der Safe-Exam-Browser ermöglicht einen Versionsvergleich der eingereichten Bearbeitungen zur Plagiatskontrolle. Aus gegebenem Anlass wird ferner darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Pflicht zur selbständigen Bearbeitung zum Ausschluss einzelner Prüflinge oder im schweren Fall zum Abbruch der Prüfung – mit gravierenden Nachteilen für alle Beteiligten – führen können.

7. Störungen: Für Rückfragen während der Prüfung steht ein Support-Kanal zur Verfügung, auf dem das Team des CeDiS erreichbar ist. Eine kurzzeitige Unterbrechung der Internetverbindung führt nicht zum Abbruch der Prüfung, hat aber je nach Dauer der Unterbrechung zur Folge, dass nach Wiederaufnahme der Bearbeitung die verbleibende Bearbeitungsdauer auf der Prüfungsplattform nicht mehr individuell korrekt angezeigt werden kann. Für diesen Fall wird im Webex-Meeting eine Abgabezeit mitgeteilt, zu der die Fortsetzung der Bearbeitung durch das CeDiS in jedem Fall unterbunden wird. Gibt die Prüfungsplattform in diesem Zusammenhang eine Fehlermeldung aus, deutet das nicht auf eine Fehlfunktion oder einen Datenverlust hin. Laptops sollten während der gesamten Prüfungsdauer mit dem Stromnetz verbunden sein, für die Verbindung zum Router wird ein Ethernet-Kabel empfohlen. Während der Prüfungsdauer sollten keine Streaming-Dienste auf anderen Geräten betrieben werden. Inhaltliche Rückfragen können aus Gründen der Gleichheit im Prüfungsverfahren nicht beantwortet werden.

8. Härtefälle/Nachteilsausgleich: Studierende, deren Internetanbindung oder deren häusliches Umfeld eine häusliche Prüfung derzeit nicht zulassen, nehmen bitte umgehend mit dem Prüfungsbüro Kontakt auf. In begrenztem Umfang kann es in Härtefällen ermöglicht werden, die Prüfung in Räumen des Fachbereichs abzulegen. Studierende, die Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 11 Abs. 1 RSPO haben, werden ebenfalls gebeten, unverzüglich mit dem Prüfungsbüro Kontakt aufzunehmen.

9. Ausschlussfrist: Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt – wie gewohnt – durch Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Aus technischen Gründen ist bei Versäumung der Anmeldefrist eine Nachmeldung 21 Tage oder später vor der jeweiligen Prüfung in keinem Falle möglich.

10. Rücktritt/Fehlversuch: Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist bis 14 Tage vor der jeweiligen Prüfung möglich. Prüfungen, die in diesem Semester abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen (§ 126b BerlHG). Diese Regelung betrifft weder Täuschungsversuche noch Fälle der Säumnis; sind Sie aus technischen Gründen verhindert, an der Prüfung teilzunehmen, zeigen Sie dies bitte unverzüglich dem Prüfungsbüro an. Sind Sie aufgrund von Prüfungsunfähigkeit verhindert, mit der Prüfung zu beginnen, ist dies vor Beginn der Prüfung dem Prüfungsbüro anzuzeigen und in der Folge unverzüglich glaubhaft zu machen.

11. Weitere Informationen: Informationen zur Einsichtnahme in Ihre Bearbeitungen und die Bewertungen sowie zur Durchführung des Gegenvorstellungsverfahrens werden im Zusammenhang mit der Notenbekanntgabe veröffentlicht.

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Prüfungsausschussvorsitzender

 


4.5.2021

Modulabschlussprüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich

 

Aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb hat der Fachbereichsrat am 21. April 2021 beschlossen, dass die Modulabschlussprüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich im Sommersemester 2021 abermals als häusliche Aufgaben im E-Examinations@Home-Verfahren stattfinden. Bis auf Weiteres gelten die Durchführungshinweise für das Wintersemester 2020/2021 fort. Änderungen werden ggf. noch rechtzeitig bekannt gegeben. Einen aktualisierten Terminplan finden Sie hier.


Mitteilung der Bibliothek

 24.2.2021

 

Liebe Studierende,

am 23.2.2021 haben Sie mit der Bearbeitung Ihrer Studienabschlussarbeit begonnen. Allen am Fachbereich ist bewusst, dass Sie Ihre universitäre Schwerpunktbereichsprüfung damit unter schwierigen Bedingungen ablegen, die weit von dem entfernt sind, was für uns alle noch vor einem Jahr um diese Zeit selbstverständlich war.

Vor allem belastet viele von Ihnen, dass Sie die Lesesäle unserer Fachbereichsbibliothek weiterhin nicht nutzen können; diese sind entsprechend der berlinweit verbindlichen aktuellen Coronamaßnahmen bis mindestens 31. März 2021 geschlossen. Diese Maßnahmen belasten uns alle, dienen aber Ihrem eigenen Gesundheitsschutz und dem Schutz derjenigen, die mit Ihnen in Kontakt kommen, und sind weiterhin notwendig, damit die Infektionslage nicht außer Kontrolle gerät.

Allen Prüferinnen und Prüfern war bei der Themeneinreichung bewusst, dass Ihnen die Bibliothek möglicherweise nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen würde. Sie haben dies bei ihren Aufgabenstellungen berücksichtigt.

Obwohl die Lesesäle nicht geöffnet sind, steht Ihnen die Bibliothek in großem Umfang zur Verfügung. Die Bibliothek gewährleistet Ihnen als Angehörigen der Freien Universität Zugänge zu juris und beck-online, die Sie als Online-Fernzugang über vpn von zu Hause aus nutzen können. Eine Anleitung dafür finden Sie hier [https://www.jura.fu-berlin.de/bibliothek/Allgemeine_Informationen/AktuellesBib/fernzugangdatenbanken.html].

Ebenso stehen Ihnen umfangreiche Angebote der beck-eLibrary zur Verfügung, die Sie direkt unter https://www.beck-elibrary.de aufrufen oder über das Bibliotheksportal Primo recherchieren können. Ebenfalls über Primo erreichen Sie Inhalte aus weiteren mehr als 150 Datenbanken, die Sie teilweise über vpn, teilweise auch ohne vpn aufrufen können.

Über die Online-Angebote hinaus hat die Bibliothek auch die Ausleihmöglichkeiten für Sie maßgebend erweitert. Über Primo können Sie Bücher aus der Lehrbuchsammlung, den Lesesaalbeständen sowie dem Magazin bestellen bzw. vormerken. Zur kontaktarmen Ausleihe hat die Leihstelle Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr für Sie geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier [https://www.jura.fu-berlin.de/bibliothek/Allgemeine_Informationen/AktuellesBib/KontaktarmeAusleiheCorona.html].

Schließlich steht Ihnen weiterhin der Digitalisierungsservice der Bibliothek zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter https://www.fu-berlin.de/sites/ub/service/digitalisierung/index.html. Falls das Gewünschte nicht digital zu erwerben ist, digitalisiert die Bibliothek das Gewünschte – im Rahmen des Urheberrechts – aus ihren gedruckten Sammlungen an Büchern und Zeitschriften, in der Regel spätestens am folgenden Werktag. Ggf können auch kurzfristig Anschaffungsvorschläge für elektronische Literatur bedient werden. Bitte wenden Sie sich dazu über das Kaufvorschlagsformular an Ihre Fachbibliotheken (https://www.fu-berlin.de/sites/ub/literatursuche/fernleihe/kaufvorschlag/index.html) oder an digital@ub.fu-berlin.de.

Auf diese Weise stellt der Fachbereich sicher, dass Ihnen die Anfertigung einer Studienabschlussarbeit selbst dann möglich ist, wenn sich die Pandemiesituation im Laufe der Bearbeitungszeit noch verschärfen sollte. Nach Auffassung des Prüfungsausschusses ist angesichts der erwarteten Nettobearbeitungszeit auch das Erreichen exzellenter Ergebnisse innerhalb der regulären Bearbeitungszeit von acht Wochen generell möglich.

Gleichwohl ist allen Beteiligten bewusst, dass es in hohem Maße von den individuellen Verhältnissen, unter denen Sie Ihre Studienabschlussarbeit schreiben (häusliche Arbeitsmöglichkeiten, Care-Aufgaben, finanzielle, gesundheitliche und psychische Belastungssituation etc.), abhängig ist, ob und in welchem Umfang die zusätzlichen Angebote der Bibliothek die Nachteile ausräumen können, die die Pandemiesituation uns allen zumutet. Der Prüfungsausschuss hat daher beschlossen, im Hinblick auf die besondere Bedeutung, die nicht nur dem Bestehen, sondern auch der in der Schwerpunktbereichsprüfung erzielten Note zukommt, die Pandemiesituation als triftigen Grund anzusehen, der jedem von Ihnen einen Rücktritt bis zum Ablauf der Bearbeitungszeit ermöglicht (§ 19 Abs. 1 RSPO). Der Rücktritt ist per E-Mail zu erklären.

Diese Entscheidung ist gefallen, obwohl sie sowohl für die von Rücktritten betroffenen Prüfer/innen als auch für das Prüfungsbüro einen Mehraufwand bedeutet, der nicht durch zusätzliche Ressourcen aufgefangen wird, der aber nach Überzeugung des Prüfungsausschusses aus Gründen der Prüfungsgerechtigkeit geleistet werden muss.

Bei dieser Gelegenheit informiert der Prüfungsausschuss darüber, dass die Abschlussklausuren im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung als Präsenzklausuren voraussichtlich im Zeitraum 16.-23.7.2021 stattfinden werden, wenn die Maßgaben zur Pandemiebekämpfung das zulassen. Studierende, die von ihrem oben erwähnten Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden voraussichtlich ab dem 30.7.2021 Gelegenheit haben, eine Studienabschlussarbeit zu verfassen. (Weitere Prüfungstermine finden Sie hier.)

Ihnen allen wünschen wir für Ihre Arbeiten viel Erfolg!

Prüfungsausschuss – Bibliothek

 



4.2.2021 Hausarbeiten im Wintersemester 2020/2021

 

1. Mit Blick auf die ab 12.2.2021 anstehenden Hausarbeiten im Einführungs- und Aufbaubereich teilt der Prüfungsausschuss heute mit:

a) Im Hinblick auf die erschwerten Arbeitsbedingungen sind die Aufgabensteller/innen darauf hingewiesen worden, dass es in diesem Durchgang von besonderer Bedeutung ist, den Umfang der Aufgabenstellung so zu bemessen, dass die Hausarbeit innerhalb von (netto) vier Wochen bearbeitet werden kann.

b) Im Hinblick darauf, dass den Studierenden die Nutzung der Bibliothek möglicherweise nur sehr eingeschränkt möglich sein wird, sind die Aufgabensteller/innen darauf hingewiesen worden, dass es möglicherweise darauf ankommen wird, die Themenstellung mit den zur Verfügung stehenden elektronischen Ressourcen zu bewältigen. Die Prüfer/innen werden durch den Prüfungsausschuss darum gebeten, bei der Bewertung der Arbeiten den erschwerten Bedingungen, unter denen die Hausarbeiten erstellt werden müssen, angemessen Rechnung zu tragen.

c) Der Prüfungsausschuss hat sich weiterhin dagegen entschieden, aus der Überschneidung von Vorlesungen, Hausarbeiten und Klausuren die Verlegung von Prüfungslasten in das Sommersemester abzuleiten. Es bleibt deshalb bei dem veröffentlichten Ausgabetermin. Weil die Abgabe elektronisch erfolgen kann (s. dazu die gesondert veröffentlichten Hinweise), wird das Abgabedatum auf Sonntag, den 11.4.2021 verschoben (aktueller Terminplan hier).

2. Mit Blick auf die im Wintersemester 2020/2021 abzulegenden Studienabschlussarbeiten bleibt es
bei der im veröffentlichten Terminplan angegebenen Bearbeitungszeit (23.2. bis 23.4.2021). Da in der
aktuellen Phase der Pandemie unklar ist, wann sich die Arbeitsbedingungen wieder wesentlich
verbessern werden, hat sich der Prüfungsausschuss nicht für ein alternatives Terminangebot
entschieden. Die Prüfer/innen werden durch den Prüfungsausschuss darum gebeten, bei der
Bewertung der Arbeiten den erschwerten Bedingungen, unter denen die Studienabschlussarbeiten
erstellt werden müssen, angemessen Rechnung zu tragen.


Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst
Prüfungsausschussvorsitzender


20.1.2021 Hinweise für die Durchführung der Modulabschlussklausuren


Aufgrund der Pandemieentwicklung werden die Modulabschlussklausuren im Wintersemester 2020/2021 nicht als Präsenzklausuren abgehalten, sondern als häusliche Aufgaben im E-Examinations@Home-Verfahren des CeDiS gestellt. Der dafür derzeit vorgesehene Terminplan ist bereits veröffentlicht. Bitte beachten Sie für die Prüfungsdurchführung folgende Hinweise:


1. Vorbereitung: Wenn Sie zu der Prüfung angemeldet sind, erhalten Sie rechtzeitig vor der Prüfung an Ihre Zedat-E-Mail-Adresse die notwendigen Logindaten für den Zugang zur Prüfungsplattform sowie für ein Webex-Meeting, das vor der Prüfung zur Identitätskontrolle genutzt wird, sowie die Informationen für den Download und die Konfiguration des benötigten Safe-Exam-Browsers. Das CeDiS betreibt dazu ein Wiki, in dem Sie sich bereits jetzt über den Safe-Exam-Browser informieren können (https://wikis.fu-berlin.de/x/-QbiPg). Nur aus dem E-Examinations@Home-Wiki dürfen Sie sich den Safe-Exam-Browser herunterladen. Schauen Sie sich vor einer Installation unbedingt die Checkliste sowie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Installation des Safe-Exam-Browsers an. Wichtig: Das CeDiS hat eine neue Version des Safe-Exam-Browsers und der Konfiguration bereitgestellt. Sollten Sie bereits eine E-Examination@Home im Sommersemester 2020 absolviert haben, installieren Sie bitte die neue Version des Safe Exam Browser und laden Sie sich die neue Konfigurationsdatei aus dem E-Examinations@Home-Wiki (https://wikis.fu-berlin.de/x/Mol2QQ) herunter. Beachten Sie, dass die neue Konfiguration auch dann notwendig ist, wenn Sie an einer Probeprüfung teilgenommen haben.


2. Nachdem Sie den Safe-Exam-Browser installiert und konfiguriert haben, loggen Sie sich mit den Ihnen zugeteilten Logindaten ein. Ist der Login erfolgreich, haben Sie alle technischen Vorkehrungen getroffen. Die Funktionalität des Safe-Exam-Browsers und der Prüfungsplattform können Sie mit der Demoprüfung testen. Beachten Sie bitte, dass die Verwendung des Masterpassworts zur Wiederaufnahme der Prüfung nicht für die Demoprüfung möglich ist. Beachten Sie bitte außerdem, dass das CeDiS Ihnen am Prüfungstag bei Installationsproblemen nicht mehr helfen kann. Sie sollten daher den Safe-Exam-Browser installieren, sobald Ihnen die Logindaten zur Verfügung gestellt worden sind, und sich bei Problemen mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung und ggf. auch mit Screenshots an das CeDiS wenden (https://www.e-examinations.fu-berlin.de/Support/kontaktformular-startseite-studierende/index.html).


3. Prüfungsablauf: Zu der im Terminplan für jede einzelne Prüfung angegebenen Zeit beginnt im Webex-Meeting eine technische Einführung durch das CeDiS-Team, insbesondere zum Verhalten bei Störungen und technischen Problemen, sowie die Identitätskontrolle. Dafür ist eine Audio- und Video-Verbindung notwendig. Sie können dafür ein anderes Endgerät nutzen als jenes, mit dem Sie den Safe-Exam-Browser öffnen. Halten Sie bitte wie üblich Campus Card und einen gültigen Lichtbildausweis bereit. Durch die Lobbyfunktion wird sichergestellt, dass nur das Aufsichtspersonal diese Dokumente einsehen kann. Die Durchführung einer Prüfung im E-Examinations@Home-Verfahren erfolgt aufgrund eines an der FU eingeführten IT-Verfahrens, so dass die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit sichergestellt ist.


4. Nach dem Öffnen des Safe-Exam-Browsers und dem Login in die Prüfungsplattform müssen Sie eine Eigenständigkeits- und Einverständniserklärung abgeben, um an der Prüfung teilnehmen zu
können. Während Sie die Prüfung ablegen, werden Ihre Eintragungen auf der Prüfungsplattform in 30-Sekunden-Intervallen abgespeichert, so dass auch bei technischen Problemen der jeweils erreichte Bearbeitungsstand dokumentiert ist. Bei Ende der Bearbeitungszeit schließt sich die Prüfung automatisch und der letzte Stand der Eintragungen wird abgespeichert. Weitere Eintragungen sind dann nicht mehr möglich. Selbstverständlich kann die Bearbeitung auch vorzeitig beendet werden.


5. Hilfsmittel: Nach dem Schließen des Safe-Exam-Browsers steht Ihnen Ihr Endgerät wieder zur Verfügung. Während der Prüfung ist die Verwendung Ihres Endgerätes für andere Zwecke, auch für die Nutzung an sich zulässiger Hilfsmittel, ausgeschlossen. Die Nutzung zulässiger Hilfsmittel auf anderen Endgeräten ist natürlich möglich. Zugelassen sind Literatur und Rechtsprechungsquellen sowie Materialien aller Art, unabhängig von der Art des Mediums (eigene Unterlagen, Bücher, Dateien, Datenbanken, Apps). Wörtliche Übernahmen sind durch Anführungszeichen zu kennzeichnen und in einem Klammerzusatz mit bibliographisch eindeutigen Quellenangaben, die einen Abgleich des Zitats ermöglichen, zu versehen. Erfolgt kein wörtliches Zitat, ist ein Verweis auf benutzte Hilfsmittel nicht erforderlich. Die Prüfer/innen sind gebeten worden, diese Anforderungen ggf. genauer zu erläutern.


6. Eigenständigkeit: Dass die Prüfung als häusliche Aufgabe gestellt wird, ändert die Anforderungen an die Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Bearbeitung nicht gegenüber einer Präsenzklausur. Daher ist der Kontakt zu Dritten während der Dauer der Bearbeitungszeit nicht zulässig. Es ist insbesondere unzulässig, Dritten die Aufgabenstellung und/oder die eigene Bearbeitung ganz oder teilweise direkt oder indirekt zugänglich zu machen oder fremde Bearbeitungen einzusehen. Der Safe-Exam-Browser ermöglicht einen Versionsvergleich der eingereichten Bearbeitungen zur Plagiatskontrolle. Aus gegebenem Anlass wird ferner darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Pflicht zur selbständigen Bearbeitung zum Ausschluss einzelner Prüflinge oder im schweren Fall zum Abbruch der Prüfung – mit gravierenden Nachteilen für alle Beteiligten – führen können.


7. Störungen: Für Rückfragen während der Prüfung steht ein Support-Kanal zur Verfügung, auf dem das Team des CeDiS erreichbar ist. Eine kurzzeitige Unterbrechung der Internetverbindung führt nicht zum Abbruch der Prüfung, hat aber je nach Dauer der Unterbrechung zur Folge, dass nach Wiederaufnahme der Bearbeitung die verbleibende Bearbeitungsdauer auf der Prüfungsplattform nicht mehr individuell korrekt angezeigt werden kann. Für diesen Fall wird im Webex-Meeting eine Abgabezeit mitgeteilt, die unter keinen Umständen überschritten werden darf. Laptops sollten während der gesamten Prüfungsdauer mit dem Stromnetz verbunden sein, für die Verbindung zum Router wird ein Ethernet-Kabel empfohlen. Während der Prüfungsdauer sollten keine Streaming-Dienste auf anderen Geräten betrieben werden. Inhaltliche Rückfragen können aus Gründen der Gleichheit im Prüfungsverfahren nicht beantwortet werden.


8. Härtefälle/Nachteilsausgleich: Studierende, deren Internetanbindung oder deren häusliches Umfeld eine häusliche Prüfung derzeit nicht zulassen, nehmen bitte umgehend mit dem Prüfungsbüro Kontakt auf. In begrenztem Umfang kann es in Härtefällen ermöglicht werden, die Prüfung in Räumen des Fachbereichs abzulegen. Studierende, die Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 11 Abs. 1 RSPO haben, werden ebenfalls gebeten, unverzüglich mit dem Prüfungsbüro Kontakt aufzunehmen.


9. Ausschlussfrist: Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt – wie gewohnt – durch Anmeldung zu den Modulen und Lehrveranstaltungen. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen. Aus technischen Gründen ist bei Versäumung der Anmeldefrist eine Nachmeldung 21 Tage oder später vor der jeweiligen Prüfung in keinem Falle möglich.


10. Rücktritt/Fehlversuch: Die weitere Entwicklung der Pandemiesituation wird möglicherweise dazu führen, dass ein Rücktritt auch ohne triftigen Grund auch noch am Tag der Prüfung möglich sein wird; achten Sie dazu auf weitere Mitteilungen des Prüfungsausschusses. Bereits jetzt steht fest, dass alle Prüfungen, die in diesem Semester abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (§ 126b BerlHG). Diese Regelung betrifft weder Täuschungsversuche noch Fälle der Säumnis; sind Sie aufgrund von Prüfungsunfähigkeit verhindert, mit der Prüfung zu beginnen, ist dies vor Beginn der Prüfung dem Prüfungsbüro anzuzeigen und in der Folge unverzüglich glaubhaft zu machen.


11. Weitere Informationen: Informationen zur Einsichtnahme in Ihre Bearbeitungen und die Bewertungen sowie zur Durchführung des Gegenvorstellungsverfahrens werden im Zusammenhang mit der Notenbekanntgabe veröffentlicht.


12. Für Rückfragen stehe ich Ihnen abermals in einer offenen Sprechstunde zur Verfügung, und zwar am kommenden Freitag, 22.Januar 2021, 20:15 Uhr. Der Einwahllink lautet: https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/j.php?MTID=mcc89794edcd88e74d140beaa3afde4aa
Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst
Prüfungsausschussvorsitzende

19.1.2021 Wiki zur Probeprüfung

Zu den im Rahmen der Probeprüfung vom 15.1.2021 vereinzelt aufgetretenen Fehlermeldungen (die überwiegend der besonderen, von einer realen Prüfung abweichenden Konfiguration geschuldet waren, sich dann also in den Prüfungen nicht wiederholen können) hat das CeDiS Hilfestellungen in einer besonderen Wiki-Seite veröffentlicht: https://wikis.fu-berlin.de/x/zgDiQg. In Kürze finden Sie dort auch eine Anleitung, wie Sie auf Ihre Bearbeitung zugreifen können, wenn Sie sie unter einem persönlichen Zugang angelegt haben.


6.11.2020 Anwendung von § 126b BerlHG auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Zur Anwendung von § 126b BerlHG („Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020 / 2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen.“) auf die universitäreSchwerpunktbereichsprüfung gibt der Prüfungsausschuss folgende Hinweise:

1. § 126b BerlHG findet Anwendung auf eine Schwerpunktbereichsprüfung, wenn mindestens eine Prüfungsleistung zwischen dem 1.4.2020 und dem 31.3.2021 abgelegt worden ist oder noch abgelegt wird. Eine Studienabschlussarbeit ist in diesem Zeitraum abgelegt, wenn der Tag der Themenausgabe und/oder der Tag des Ablaufs der Bearbeitungsfrist in diesen Zeitraum fallen. Für eine mündliche Prüfungsleistung oder eine Klausur ist der Tag der Prüfungsleistung maßgebend. Nicht maßgebend ist der Tag der Bewertung, der Bekanntgabe des Ergebnisses oder die Einreichung einer Gegenvorstellung. Auf die Frist zur Gegenvorstellung hat das Gesetz keinen Einfluss.

2. § 126b BerlHG gilt für Prüfungen, die abgelegt und nicht bestanden wurden. Dies ist nach § 14 Abs. 2 S. 2 SPO der Fall, wenn die zusammengefasste Endpunktzahl nicht mindestens 4,00 Punkte („ausreichend“) ist. Auf die Bewertung der Teilprüfungsleistungen kommt es nicht an. Eine nicht bestandene Teilprüfungsleistung bei insgesamt bestandener Schwerpunktbereichsprüfung kann daher nicht wiederholt werden. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine Teilprüfungsleistung im Fall der Säumnis als nicht bestanden gilt. § 126b BerlHG gilt hingegen nicht für Prüfungen, deren Nichtbestehen im Fall des Täuschungsversuchs festgestellt worden ist; durch das Gesetz soll ausschließlich einer nicht durch die Studierenden zu vertretenen Situation Rechnung getragen werden. Das Gesetz gilt daher ferner nicht für Prüfungen, die infolge einer Abstandnahme vom Prüfungsversuch als nicht bestanden gelten.

3. Eine Prüfung, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, gilt als nicht unternommen. Entsprechende Eintragungen in der Leistungsübersicht werden durch das Prüfungsbüro sukzessive gelöscht. Ist auf eine nicht bestandene Prüfung, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, ein Nichtbestehensbescheid ergangen, wird dieser von Amts wegen widerrufen. Auf der Grundlage des Widerrufsbescheides kann ggf. ein Widerruf der Exmatrikulation bei der Studierendenverwaltung beantragt werden. Die Prüfung kann auch dann wiederholt werden, wenn es sich um den nach § 16 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 1 SPO letztmöglichen Prüfungsversuch gehandelt haben sollte. Für die Wiederholung gelten die allgemeinen für die Wiederholung einer nicht bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung anwendbaren Vorschriften; insbesondere kann die Prüfung gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 SPO nur im Ganzen wiederholt werden; für die Wiederholung kann ein anderer Schwerpunktbereich gewählt werden (§ 16 Abs. 3 S. 2 SPO). Erforderlich ist eine erneute Meldung zu den Prüfungsleistungen gemäß § 13 Abs. 6 und 7 SPO. Für die Wiederholungsprüfung gilt § 126b BerlHG wiederum, wenn diese Prüfung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt.

4. § 126b BerlHG bleibt auf eine in seinen Anwendungsbereich fallende Schwerpunktbereichsprüfung auch nach Erhebung einer Gegenvorstellung anwendbar, außer diese hat zu einer Bewertung der Prüfungsleistung geführt, die das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung zur Folge hat.

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst
Prüfungsausschussvorsitzender

 

20.10.2020  Umsetzung von § 126b berlHG n.F. im Einführungs- und Aufbaubereich

Das am 8.10.2020 verkündete „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Hochschulrechts“ sieht unter anderem vor: „Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020 / 2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen. Das hat zahlreiche Fragen offengelassen, die inzwischen teilweise auf Ebene der Universität und der zuständigen Senatsverwaltungen geklärt werden konnten. Der Prüfungsausschuss gibt daher folgende Hinweise zur Anwendung dieses Gesetzes auf Prüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich:

1. Das Gesetz gilt für Klausuren, Kurz-Hausarbeiten, Hausarbeiten und Seminararbeiten, die zwischen dem 1.4.2020 und dem 31.3.2021 abgelegt wurden oder noch abgelegt werden. Bei Klausuren ist der Tag der Klausur maßgebend. Auf Kurz-Hausarbeiten, Hausarbeiten und Seminararbeiten ist das Gesetz anwendbar, wenn der Tag der Ausgabe der Aufgabenstellung oder der Tag des Endes der Bearbeitungsfrist in den Geltungszeitraum fallen. Nicht maßgebend ist der Tag der Bewertung, der Bekanntgabe des Ergebnisses oder die Einreichung einer Gegenvorstellung. Auf die Frist zur Gegenvorstellung hat das Gesetz keinen Einfluss.

2. Das Gesetz gilt für Prüfungen, die abgelegt und nicht bestanden wurden. Es gilt nicht für Prüfungsleistungen, die infolge von Säumnis oder Rücktritts ohne triftigen Grund nach Verstreichen der Abmeldefrist (§ 19 Abs. 1 RSPO) oder in einem Fall des § 19 Abs. 3 oder 4 RSPO (Täuschungsversuch etc.) als mit „nicht ausreichend“ bewertet gelten; durch das Gesetz soll ausschließlich einer nicht durch die Studierenden zu vertretenen Situation Rechnung getragen werden. Das Gesetz gilt ferner nicht für Prüfungen, von denen fristgerecht oder aus triftigem Grund zurückgetreten wurde; diese Prüfungen wurden ohnehin nicht unternommen.

3. Prüfungsleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, gelten als nicht unternommen. Die entsprechenden Eintragungen in der Leistungsübersicht werden durch das Prüfungsbüro sukzessive gelöscht.

4. Ist auf eine nicht bestandene Prüfung, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, ein Nichtbestehensbescheid ergangen, wird dieser von Amts wegen widerrufen. Auf der Grundlage des Widerrufsbescheides kann ggf. ein Widerruf der Exmatrikulation bei der Studierendenverwaltung beantragt werden.

5. Das begonnene Prüfungsverfahren bleibt anhängig, so dass die betroffenen Studierenden vom Prüfungsausschuss automatisch zum nächsten Prüfungsversuch angemeldet sind. Soll dieser Versuch nicht wahrgenommen werden, bedarf es wie üblich eines fristgerechten Rücktritts.

6. In Prüfungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, ist auch ein Drittversuch kein letztmöglicher Wiederholungsversuch, so dass Prüfungen nicht von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern abzunehmen sind.

7. Nach der vorläufigen Auffassung des Prüfungsausschusses führt der Umstand, dass die mit „nicht bestanden“ bewertete Prüfungsleistung als nicht unternommen gilt, nicht dazu, dass eine Gegenvorstellung gegen die Prüfungsbewertung unzulässig wäre. Umgekehrt bleibt das Gesetz auf eine in seinen Anwendungsbereich fallende Prüfungsleistung auch nach Erhebung einer Gegenvorstellung anwendbar, außer diese hat zu einer Bewertung der Prüfungsleistung als bestanden geführt.

8. Die vorstehenden Hinweise gelten NICHT für Prüfungsleistungen im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, weil über die sich insofern stellenden Rechtsfragen noch kein Einvernehmen mit der zuständigen Senatsverwaltung erzielt worden ist.

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst
Prüfungsausschussvorsitzender

Mitteilung des Prüfungsausschusses

20.10.2020

Auch im Wintersemester 2020/21 wird das Prüfungsgeschehen von pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sein. Der Prüfungsausschuss teilt dazu heute mit:

1. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Fachbereichsrates werden die im August bzw. September ausgegebenen Studienabschlussarbeiten als Einzelprüfungen in einem Webex-Meeting mit Prüfer/in und Beisitzer/in zu verteidigen sein.

2. Die Modulabschlussklausuren im Einführungs- und Aufbaubereich werden als Präsenzklausuren geplant. Sollte eine Modulabschlussklausur nicht als Präsenzklausur geschrieben werden können, wird sie im E-Examinations@Home-Verfahren der CeDiS abgenommen.

3. Die Verkürzung und Verlegung der Vorlesungszeit des Wintersemesters führt dazu, dass Vorlesungen, Hausarbeiten und Klausuren nur teilweise überschneidungsfrei angeboten werden können. Der Prüfungsausschuss wird die Aufgabensteller/innen darauf hinweisen, dass es in diesem Durchgang daher von besonderer Bedeutung ist, den Umfang der Aufgabenstellung so zu bemessen, dass die Hausarbeit innerhalb von (netto) vier Wochen bearbeitet werden kann.

4. Vorbeugende Maßnahmen des Infektionsschutzes, insbesondere Quarantäne- oder Isolationsanordnungen, aber auch der eingeschränkte Zugang zu Bibliotheken beeinträchtigen Studium und Prüfungen in individuell unterschiedlich ausgeprägtem Maße. Der Gesetzgeber hat daraus Konsequenzen gezogen und unter anderem eine Wiederholungsregelung vorgesehen, über deren Umsetzung der Prüfungsausschuss gesondert informiert. Hingegen kommen individuelle Verlängerungen der Bearbeitungszeit weiterhin nur in den prüfungsrechtlich vorgesehenen Fällen (unverzüglich angezeigte und glaubhaft gemachte Prüfungsunfähigkeit) in Betracht.

5. Um etwaigem Gesprächsbedarf Rechnung zu tragen, veranstalte ich eine Offene Sprechstunde am Donnerstag, 22.10.2020, ab 20.00 Uhr, an der Sie unter der folgenden URL teilnehmen können: https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/onstage/g.php?MTID=e141e1a603c0e02cfb1937264a93ae650 (Event-Kennnummer: 121 283 3745 Event-Passwort: XHbnR6q8Z5J– sofern die Technik funktioniert).

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst
Prüfungsausschussvorsitzender


Mitteilung des Prüfungsausschusses

4.6.2020

Angesichts weiter andauernder Einschränkungen, denen der Universitätsbetrieb ausgesetzt ist, teilt der Prüfungsausschuss mit, dass die Modulabschlussprüfungen im Sommersemester 2020 nur mit folgenden Abweichungen stattfinden können:

1. Modulabschlussklausuren im Einführungs- und Aufbaubereich können nicht stattfinden. Der Fachbereichsrat hat auf Bitten des Prüfungsausschusses beschlossen, dass in den Modulen des Einführungs- und Aufbaubereichs in diesem Semester anstatt der (Wiederholungs-)Klausuren Hausarbeiten ausgegeben werden, und zwar mit Aufgabenstellungen folgenden Umfangs:

statt einer Klausur von 90 Minuten:

eine Hausarbeit, die in 135 Minuten zu bewältigen ist

mit einer absoluten Obergrenze von 10 Seiten

einheitlich für alle Hausarbeiten soll gelten:

  • Abgabe per E-Mail mit Einsendeschluss 24 Stunden nach Ausgabe (10.00 Uhr bis 10.00 Uhr am Folgetag)

  • Verzeichnisse und Fußnoten sind erlassen

statt einer Klausur von 120 Minuten (inkl. „Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts“):

eine Hausarbeit, die in 180 Minuten zu bewältigen ist

mit einer absoluten Obergrenze von 12 Seiten

statt einer Klausur von 240 Minuten:

eine Hausarbeit, die in 360 Minuten zu bewältigen ist

mit einer absoluten Obergrenze von 14 Seiten

Weitere Formalien und Hinweise zur Durchführung des Prüfungsverfahrens werden noch durch den Prüfungsausschuss konkretisiert und rechtzeitig vor Schluss des An-/Abmeldezeitraums bekanntgegeben. Die Ausgabetermine sind derzeit zwischen dem 20.7.2020 und dem 6.8.2020 vorgesehen. Ein genauer Terminplan wird so bald wie möglich veröffentlicht.

2. Modulabschlussklausuren im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung finden als Präsenzklausuren statt unter strenger Einhaltung aller geltenden Infektionsschutzvorschriften. Die Klausuren finden voraussichtlich in der Zeit vom 20. bis 24.7.2020 statt. Ein genauer Terminplan sowie nähere Hinweise zur Durchführung des Prüfungsverfahrens sowie zum Infektionsschutz werden so bald wie möglich veröffentlicht.

3. Hausarbeiten im Einführungs- und Aufbaubereich werden in üblicher Weise ausgegeben, und zwar voraussichtlich einheitlich am Freitag, 7.8.2020.

4. Ebenfalls voraussichtlich an diesem Tag werden Themen für die Wiederholung der Studienabschlussarbeit ausgegeben. Die Frist für die Anmeldung zu dieser Prüfungsleistung endet am Montag, 6.7.2020. Hinweise zum Anmeldeverfahren sowie zu einer Fristverlängerung bei Verzögerungen in der Bewertung der abgegebenen Studienabschlussarbeiten werden so bald wie möglich veröffentlicht.

5. Kolloquien zur Verteidigung der Studienabschlussarbeit können nicht stattfinden. Der Fachbereichsrat hat auf Bitten des Prüfungsausschusses beschlossen, dass in diesem Semester die Verteidigung der Studienabschlussarbeit (Vortrag und Diskussion) als Einzelprüfung in einem Webex Meeting mit Prüfer/in und Beisitzer/in stattfindet. Darüber hinausgehende Studienleistungen, die die Modulbeschreibungen der SPO für die Abschlussmodule mit Kolloquium vorsehen, sind in diesem Semester erlassen. Die Einzelprüfung zur Verteidigung der Studienabschlussarbeit wird innerhalb des für das Kolloquium im Vorlesungsplan vorgesehenen Zeitfensters erfolgen, wenn die Bewertung der Studienabschlussarbeit rechtzeitig bekanntgegeben werden konnte und die eingeräumte Frist zum Rücktritt von der Studienabschlussarbeit abgelaufen oder auf den Rücktritt verzichtet worden ist. Nähere Hinweise zur Durchführung der Prüfung werden so bald wie möglich veröffentlicht.

Für alle Prüfungen gilt:

1. Die Prüfer/innen werden vom Prüfungsausschuss darauf hingewiesen, dass die eingeschränkte Verfügbarkeit von Literatur bei der Bewertung des Schwierigkeitsgrads der Hausarbeit zu berücksichtigen ist.

2. Im Interesse derjenigen Studierenden, deren häusliches Umfeld eine konzentrierte Bearbeitung bzw. eine konzentrierte Prüfung nicht erlaubt, wird geprüft, in welchem Umfang im Sinne einer Härtefallregelung Zugang zu Universitätsräumen ermöglicht werden kann.

3. Bei der Ausgestaltung und der Durchführung aller Prüfungen müssen die Erfordernisse des Infektionsschutzes ebenso wie die Chancengleichheit im Prüfungsverfahren – auch gegenüber früheren und künftigen Prüfungskohorten – beachtet werden. Alle Entscheidungen des Prüfungsausschusses und des Fachbereichsrates beruhen daher auf der Prämisse, dass sich weder das Infektionsgeschehen noch die an der Freien Universität geltenden Regelungen, insbesondere zum Infektionsschutz, zur Arbeitssicherheit und zum Prüfungsrecht, bis zur Durchführung der jeweiligen Prüfung noch maßgeblich ändern.

4. Allen Beteiligten ist bewusst, dass die vorstehenden Regelungen noch nicht alle Fragen zufriedenstellend beantworten. Um etwaigem Gesprächsbedarf Rechnung zu tragen, veranstalte ich eine Offene Sprechstunde am Montag, 8.6.2020, ab 20.00 Uhr, an der Sie unter der folgenden URL teilnehmen können: https://fu-berlin.webex.com/fu-berlin/onstage/g.php?MTID=e9c97d5116ffffc71fd7b53536eeb87cc (Event-Kennnummer: 121 992 5804 Event-Passwort: g4nMkYiiw67 – sofern die Technik funktioniert).

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst
Prüfungsausschussvorsitzender


24.4.2020

Mitteilung des Prüfungsausschusses

Hinweise des GJPA

Einer Bitte des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes entsprechend wird auf Folgendes hingewiesen: Anmeldungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung für die Kampagne 1.2020/II können in der auf der Website vorgegebenen Meldefrist (4.5.-12.6.2020) zur Zeit ausschließlich postalisch entgegengenommen werden. Die Postanschrift lautet: GJPA, Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin.

Diese Adresse findet sich auch auf der Website des GJPA. Beizufügen ist, neben den auf der Webseite aufgeführten Zulassungsnachweisen, eine Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises des Anmeldenden.

Hinsichtlich der Freiversuchsregelung gilt laut GJPA Folgendes: Vorerst wird zunächst für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Kampagne im Oktober 2020 zum Freiversuch anmelden müssten, das Sommersemester 2020 nicht auf die Frist zur Anmeldung zum Freiversuch angerechnet. Da die Anrechnung des Semesters unterbleibt, können sich hierauf auch Kandidatinnen und Kandidaten berufen, die bereits die Höchstfrist nach § 13 Abs. 2 JAO (4 Semester) ausgeschöpft haben.

Ob das kommende Sommersemester 2020 insgesamt bei der Berechnung des Freiversuchs unberücksichtigt bleibt, wird derzeit unter den verantwortlichen Ministerien diskutiert. Eine Entscheidung soll hier möglichst einheitlich getroffen werden.

Mitteilung des Prüfungsausschusses

14.4.2020

Studium und Prüfungen im Sommersemester 2020

Der Fachbereich stellt ein nahezu flächendeckendes Angebot digitaler Lehre im Sommersemester 2020 zur Verfügung. Die aktive Teilnahme an diesen Angeboten wird zur Vermeidung einer Studienzeitverlängerung dringend empfohlen. Gleichwohl werden nicht alle Studierenden dieser Empfehlung zur Gänze folgen können, etwa weil sie nicht über die benötigte technische Ausstattung verfügen oder Kinderbetreuungsaufgaben wahrnehmen müssen. Der Prüfungsausschuss weist deshalb darauf hin, dass, soweit in Modulen des Studiengangs eine Pflicht zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme besteht, sich diese Pflicht derzeit nur auf Präsenzlehrveranstaltungen bezieht (§ 9 RSPO) und derzeit nicht auf Online-Lehrangebote übertragbar ist. In welcher Weise die Pflicht zur aktiven Teilnahme im Modul Thematische Vertiefung erfüllt und überprüft wird, geben die jeweiligen Seminarveranstalter/innen bekannt.

Während sich aktuell noch nicht absehen lässt, unter welchen äußeren Bedingungen das Sommersemester 2020 verlaufen wird, müssen die Planungen für die anstehenden Prüfungen beginnen. Der Prüfungsausschuss geht dabei derzeit davon aus, dass

1. – Klausuren im Sommersemester im gewohnten Modus geschrieben werden können. Gegebenenfalls werden zeitliche Verschiebungen und/oder Aufteilungen in Prüfungsgruppen erforderlich. Der Rücktritt von der im Februar 2020 begonnenen Studienabschlussarbeit steht der Teilnahme an der Klausur im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung nicht entgegen;

2. – die Kolloquien zur Verteidigung der Studienabschlussarbeit am Ende des Sommersemesters in gewohntem Modus stattfinden können. Die Terminplanung wird aus Gründen der Gleichbehandlung so erfolgen, dass über den Rücktritt von der Studienabschlussarbeit nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einheitlich VOR der Verteidigung entschieden werden muss;

3. – Hausarbeiten im Sommersemester im gewohnten Modus geschrieben werden können und daher auch innerhalb der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters eine Wiederholung der Studienabschlussarbeit für diejenigen ermöglicht werden kann, die von der Studienabschlussarbeit im Februar 2020 zurücktreten. Im Fall des Nichtbestehens der Schwerpunktbereichsprüfung wird ein Prüfungsversuch auch dann als Freiversuch gemäß § 16 Abs. 4 SPO angesehen werden, wenn die zeitliche Lage der Wiederholung der Studienabschlussarbeit und/oder der Kolloquien dazu führt, dass der Prüfungsversuch nicht im Sommersemester 2020 endet.

Der Prüfungsausschuss wird regelmäßig erwägen, ob an diesem Planungsstand festgehalten werden kann. Weitere Einzelheiten sind den Bekanntmachungen des Prüfungsbüros zu entnehmen.

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Prüfungsausschussvorsitzender



Ergänzend zu den Mitteilungen vom 13.3.2020 und vom 16.3.2020 gibt der Prüfungsausschuss bekannt:

1. Nach der auf Bachelor- und Masterarbeiten bezogenen Mitteilung des Präsidiums zur Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Abschlussarbeiten von vergangener Woche ist jetzt geklärt, dass sich alle Mitteilungen des Präsidiums nicht auf Staatsexamensstudiengänge beziehen, sondern dort die Regelungen der jeweiligen Prüfungsausschüsse gelten sollen. Unsere Verfahrensweise entspricht damit derjenigen, die auch an den benachbarten juristischen Fakultäten Anwendung findet.

2. Es kann deshalb dabei bleiben, dass alle Studierenden des Fachbereichs Rechtswissenschaft, die zur Zeit zu einer Hausarbeit im Einführungs-, Aufbau- oder Schwerpunktbereich (studienbegleitende Hausarbeit, Seminararbeit oder Studienabschlussarbeit) angemeldet sind, von dieser Hausarbeit zurücktreten können. Dieser Rücktritt kann durch schlichtes Unterlassen der fristgerechten Abgabe erfolgen und muss weder gesondert beantragt noch begründet werden.

3. Wer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen möchte, weil sie/er ihre/seine Arbeit bereits weitgehend gefördert hat und sich im Stande sieht, die Arbeit auch ohne Bibliothekszugang zum Abschluss zu bringen, wird gebeten, diese Arbeit als Datei im pdf-Format fristwahrend per E-Mail an das Prüfungsbüro zu übersenden. Das pdf-Dokument muss den Anonymitätsanforderungen der Studienordnung genügen. Es bleibt vorbehalten, dass das Prüfungsbüro das postalische Einreichen von Ausdrucken in Abstimmung mit den Prüfer/innen nachfordert. Die Möglichkeit der Abgabe durch postalische Zusendung bleibt unberührt.

4. Die Bearbeitungsfristen für die Hausarbeiten enden mit der bereits bekannt gegebenen einer Verlängerung der Bearbeitungszeit um 14 Tage und damit wie folgt:

  • HA Strafrecht II/ WH, HA Sachenrecht/WH, HA Allgemeines Verw. und Prozessrecht: Abgabedatum ursprünglich 27.04.2020, Abgabedatum verlängert um 14 Tage nunmehr 11.05.2020

  • Studienabschlussarbeiten: Abgabedatum ursprünglich 09.04.2020, Abgabedatum verlängert um 14 Tage nunmehr 23.04.2020

Die Bearbeitungsfristen für ausgegebene Seminararbeiten verlängern sich ebenfalls um 14 Tage. Den Seminarveranstalter/innen bleiben im Hinblick auf Ziffer 7 abweichende Regelungen vorbehalten.

Individuelle Schreibzeitverlängerungen aufgrund von Prüfungsunfähigkeit bleiben unberührt. Dazu gestellte Anträge werden auf Grundlage der neuen Abgabedaten von Amts wegen neu beschieden.

5. Die Prüfer/innen werden vom Prüfungsausschuss darauf hingewiesen, dass die Nichtverfügbarkeit von Literatur bei der Bewertung des Schwierigkeitsgrads der Hausarbeit zu berücksichtigen ist.

6. Von der abgegebenen Hausarbeit, Studienabschlussarbeit oder Seminararbeit kann auch nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses noch zurückgetreten werden, und zwar auch im Bestehensfall. Der Rücktritt ist auf einem Formular zu erklären, das vom Prüfungsbüro rechtzeitig zugänglich gemacht werden wird.

Für den Rücktritt gilt eine Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Im Fall des Rücktritts gilt die Prüfungsleistung als nicht unternommen.

7. Zum jetzigen Zeitpunkt des Beginns eines epidemischen Geschehens kann niemand seriös vorhersagen, ab wann ein Prüfungsgeschehen nach regulären Maßstäben wieder aufgenommen werden kann. Entsprechend ist derzeit auch unklar, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form an unserem Fachbereich die nächsten Klausuren, Kolloquien und Seminare stattfinden werden. Der Prüfungsausschuss wird darauf hinwirken, dass es zur Nachholung von Prüfungsleistungen, die im Sommer nicht wie vorgesehen erbracht werden können, baldestmöglich nach Wiederherstellung regulärer Verhältnisse Gelegenheit geben wird. Das betrifft auch die Ausgabe neuer Studienabschlussarbeiten, so dass ein Rücktritt in Anwendung der vorstehenden Regelungen nicht notwendigerweise bedeutet, dass die Schwerpunktbereichsprüfung erst ein Jahr später abgelegt werden kann. Die derzeitigen (optimistischen) Planungen beruhen auf der Annahme, dass Klausuren im Sommersemester geschrieben und im Anschluss an die Klausurenphase Studienabschlussarbeiten ausgegeben werden können, die folglich von Ende Juli bis Ende September zu bearbeiten wären. Es liegt indessen in der Natur einer Prognose, dass sich die Dinge auch anders entwickeln können.

8. Mit der Anordnung des Präsenznotbetriebes durch die Universitätsleitung ist auch den Prüferinnen und Prüfern der im Korrekturlauf befindlichen Klausuren des Wintersemesters 2019/2020 sowie den zuständigen Sekretariaten der Zugang zu ihren Büros verwehrt. Diese Prüfungsverfahren können daher derzeit nicht fortgesetzt werden. Der Prüfungsausschuss wirkt darauf hin, dass diese Beschränkungen nicht länger als zwingend notwendig fortbestehen.

9. Schon jetzt ist absehbar, dass die gegenwärtige Situation den Fortgang des Studiums im Sommersemester erheblich beeinträchtigt. Der Prüfungsausschuss wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit darauf hin, dass die geltenden Regelstudienzeiten für Studienförderung und Freiversuche so gehandhabt werden (können), dass den aktuell immatrikulierten Studierenden kein Nachteil entsteht. Gegenüber dem Gemeinsamen Prüfungsamt ist eine entsprechende Initiative der Dekanate der benachbarten Fakultäten bereits lanciert worden.

10. Allen Beteiligten ist bewusst, dass auch die vorstehenden Regelungen nicht alle Fragen zufriedenstellend beantworten. Um dem allseitigen Gesprächsbedarf Rechnung zu tragen, veranstalte ich eine Offene Sprechstunde heute, Freitag, 27.3.2020, ab 20.00 Uhr, an der Sie unter der folgenden URL teilnehmen können: https://webconf.vc.dfn.de/r255dchcneyp/ (sofern die Technik funktioniert).

Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst

Prüfungsausschussvorsitzender


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