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Abschlusstagung: Gerechtigkeit durch Tarifvertrag

News vom 22.01.2024

15.03.2024 | 10-18 Uhr | Harnack-Haus | Berlin-Dahlem

Die tarifvertragliche Mitbestimmung über die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist ein zentraler Pfeiler der modernen Gesellschaft. Institutionell im Grundgesetz garantiert begründet sie eine besondere (tarif-)politische Autonomie der tariffähigen Koalitionen und für die Beschäftigten einen Status als Tarifbürger. Die Tarifautonomie ist einerseits die Antwort darauf, dass menschliche Arbeitskraft eben keine Ware wie jede andere ist, so dass weder Preisbildung noch die weiteren Arbeitsbedingungen dem Markt überlassen werden können. Die Tarifautonomie ist andererseits ein Gegengewicht zur gesellschaftliche Macht der Unternehmen, die andernfalls letztlich kraft privaten Eigentums über die eigentlich für alle relevanten Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen allein entscheiden würden. Darum ist eine funktionsfähige Tarifautonomie eine Frage der Gerechtigkeit und der Demokratie.

Doch immer weniger Beschäftigte sind durch einen Tarifvertrag geschützt. Die seit den 1990er Jahren anhaltende Erosion der Tarifbindung konnte trotz organisationspolitischer Gegenstrategien der Gewerkschaften bislang nicht aufgehalten werden. Auch politische Initiativen zur Stärkung der Tarifautonomie haben ihr Ziel verfehlt. Hintergrund sind zumeist rechtliche Bedenken, die politische Initiativen als Eingriff in die Autonomie der Tarifvertragsparteien delegitimieren. Ihnen liegt ein liberalistisches Verständnis von Tarifautonomie als kollektiv ausgeübter Privatautonomie zugrunde, das weder der normativen Bedeutung noch der realen Funktion des Tarifvertragssystems gerecht wird.

Die Abschlusstagung des von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Promotionskollegs „Gerechtigkeit durch Tarifvertrag“ widmet sich dem Stand, der Entwicklung und den Zukunftsperspektiven der Tarifautonomie. Aufbauend auf den Forschungsergebnissen des Kollegs werden die rechtsdogmatischen Grundlagen sowie die rechtspolitischen Dynamiken aus interdisziplinärer Perspektive in den Blick genommen. Dazu werden die Ergebnisse der dreijährigen Forschungsarbeit präsentiert und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus erörtern wissenschaftliche Vorträge von Prof. Dr. Monika Schlachter (Universität Trier) und Prof. Dr. Daniel Ulber (Universität Halle) die europa- und verfassungsrechtliche Einbettung der Tarifautonomie.

Zugleich bietet die Tagung Raum für Überlegungen und Diskussionen, wie die Tarifautonomie als für Gerechtigkeit und Demokratie notwendige Institution nachhaltig gestärkt und stabilisiert werden kann. Hierzu werden konkrete rechtspolitische Vorschläge präsentiert, die im Rahmen des Promotionskollegs erarbeitet wurden. Auf einer Podiumsdiskussion mit Abgeordneten aller im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien wird zudem diskutiert werden, wie die neue unionsrechtliche Vorgabe einer Tarifbindung von 80 Prozent erreicht werden kann.

Die Abschlusstagung findet am 15.03.2024 von 10 bis 18 Uhr im Hahn-Hörsaal des Harnack-Hauses der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem (Ihnestr. 16-20) statt. Die Tagung ist kostenfrei, für das leibliche Wohl ist gesorgt. Zur besseren Planung bitten wir um frühzeitige Anmeldung bis zum 01.03.2024 unter anmeldung@gerechtigkeitdurchtarifvertrag.de.

Weitere Infos finden sich hier (Programm) und hier

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