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Kurzvorstellung Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte WS 21/22

News vom 15.09.2021

Univ.-Prof. Dr. Cosima Möller

Kurzvorstellung Unterschwerpunkt Römische Rechtsgeschichte (SB 1)

Was wird behandelt?

Zu Beginn des Wintersemesters werden wesentliche Gegenstände der Rechtsquellenlehre und der Entwicklung der römischen Rechtswissenschaft wiederholt, die bereits Gegenstand der Erstsemestervorlesung waren. Das Modul bietet sodann einen Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Die Anordnung orientiert sich an dem Institutionensystem (Gaius, Justinian). Es wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft. Dies geschieht schon in der Vorlesung mit Hilfe zweisprachiger Quellenpapiere und wird in der Übung im Sommersemester fortgeführt.

Wofür ist der Unterschwerpunkt nützlich?

Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts lernen Sie, die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen zu interpretieren. Es gelingt Ihnen, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einem europäischen Zusammenhang darzustellen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien können Sie zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen. Darüber hinaus erwerben viele Studentinnen und Studenten durch den Unterschwerpunkt ein vertieftes rechtliches Grundverständnis, wodurch es ihnen leichter fällt, das heutige Recht zu erlernen und mit aktuellen Rechtsproblemen umzugehen.

Sind besondere Voraussetzungen erforderlich?

Sie sollten ein Interesse für historische Fragestellungen, Sachverhalte und Zusammenhänge mitbringen. Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache sind förderlich, aber keine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme.

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