Übergangsregelungen in die neue Studienordnung
Eine nach altem Recht bestandene Klausur des 3. Fachsemesters des Grundstudiums gilt auch als bestandene Klausur bzw. Hausarbeit des 3. Fachsemesters des Aufbaubereichs.
Bei einer nach altem Recht bestandenen Übung gelten alle Module des neuen Aufbaubereichs im jeweiligen Rechtsgebiet der Übung als bestanden.
Bestandene Teilleistungen aus den Übungen alten Rechts werden für die entsprechenden Module des neuen Rechts anerkannt; bestandene Teilleistungen eines Rechtsgebiets aus zwei verschiedenen Semestern gelten als bestandene Übung in diesem Rechtsgebiet (beides auf Antrag, Formblatt im Prüfungsbüro erhältlich).
Hier finden Sie die Übergangsregelungen im Wortlaut (= Beschluss des Prüfungsausschusses zu Übergangsregelungen nach der Studienstrukturreform) als auch eine spezielle Anerkennungsübersicht über (Teil-)Leistungen in den Übungen. Auch ein Online-Anerkennungsrechner steht Ihnen zur Verfügung.