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Schlüsselqualifikationen

Ohne Schlüssel(qualifikation) fehlt dir 'was!

Ohne Schlüssel(qualifikation) fehlt dir 'was!
Bildquelle: Sabine Molkenthin

gemäß § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG

Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung; vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen erworben werden, in denen die in § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Quali­fikationen vermittelt werden und die durch aktive und regelmäßige Teilnahme der Studierenden gekenn­zeichnet sind.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Module "Schlüsselqualifikation A" und "Schlüsselqualifikation B" mit je 5 Leistungspunkten und das Modul "Simulation von Entscheidungsfindungsprozessen" mit 10 Leistungspunkten zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen an.

Welche Lehrveranstaltungen innerhalb dieser Module stattfinden, wird von Semester zu Semester im Lehrplan unter "Berufsvorbereitung/Schlüsselqualifikation" bekannt gegeben.