Schlüsselqualifikationen
gemäß § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG
Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.
Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung; vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG!
Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen erworben werden, in denen die in § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Qualifikationen vermittelt werden und die durch aktive und regelmäßige Teilnahme der Studierenden gekennzeichnet sind.
Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Module "Schlüsselqualifikation A" und "Schlüsselqualifikation B" mit je 5 Leistungspunkten und das Modul "Simulation von Entscheidungsfindungsprozessen" mit 10 Leistungspunkten zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen an.
Welche Lehrveranstaltungen innerhalb dieser Module stattfinden, wird von Semester zu Semester im Lehrplan unter "Berufsvorbereitung/Schlüsselqualifikation" bekannt gegeben.