5. Fachsemester (nur Wintersemester)
- Zwischenprüfung
- zusätzlich zu den zur Einstufung in das 4. Fachsemester (siehe oben) erwarteten anrechenbaren Prüfungsleistungen weitere anrechenbare Prüfungsleistungen aus dem Hauptstudium (SPO 2015: Aufbaubereich) im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (bzw. Übungen oder Klausuren und Hausarbeiten).
- Fremdsprachenfachkompetenz
- Schlüsselqualifikation