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5. Fachsemester (nur Wintersemester)

  • Zwischenprüfung
  • zusätzlich zu den zur Einstufung in das 4. Fachsemester (siehe oben) erwarteten anrechenbaren Prüfungsleistungen weitere anrechenbare Prüfungsleistungen aus dem Hauptstudium (SPO 2015: Aufbaubereich) im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (bzw. Übungen oder Klausuren und Hausarbeiten).
  • Fremdsprachenfachkompetenz
  • Schlüsselqualifikation