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4. Fachsemester (nur Sommersemester)

  • bestandene Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft bestehend aus drei bestandenen Einführungsmodulen im  Bürgerliche Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht als auch drei weitere bestandene Module und zwar im Allgemeinen Schuldrecht, in den Grund- und Menschenrechten sowie im Strafrecht (insb Eigentumsdelikte) sowie zwei bestandene Module im Bereich Grundlagen des Rechts
  • Zusätzlich vier weitere bestandene Module und zwar  a) im besonderen Teil des Schuldrechts, b) im Allgemeinen Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht, c) im Strafrecht ( insb. Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte) sowie d) im Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes