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Welche typischen Fehler sollten Sie bei Ihrer Studien- und Prüfungsplanung vermeiden?

In der Juristischen Fachbibliothek

In der Juristischen Fachbibliothek
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Aus zahlreichen Beratungsgesprächen konnte das Studien- und Prüfungsbüro die folgenden ungünstigen Studienplanungen identifizieren, die Sie - so weit wie möglich - vermeiden sollten:

Zu hohe Prüfungslast in einem Semester durch Wiederholungsklausuren

Werden einige Prüfungen in den niedrigen Semestern nicht bestanden, tendieren zahlreiche Studierende dazu, die Wiederholungsprüfungen zusätzlich zu den regulären Prüfungsleistungen des Folgesemesters abzulegen. Diese Stofffülle ist jedoch kaum zu bewältigen. Damit türmen sich von Semester zu Semester mehr Wiederholungsprüfungen auf. 

Von mehr als vier Prüfungen pro Semester wird dringend abgeraten. Wer mehrere Anläufe benötigt, um einzelne Modulabschlussprüfungen zu bestehen, sollte seinen Studienverlauf verlangsamen. 

Zwei Hausarbeiten in ein und derselben vorlesungsfreien Zeit

Nach dem Regelstudienverlauf muss pro vorlesungsfreier Zeit höchstens eine einzige Hausarbeit absolviert werden. Theoretisch sollte es möglich sein, zwei Hausarbeiten während desselben Bearbeitungszeitraums von acht Wochen parallel zu bearbeiten. In der Praxis sind jedoch viele Studierende damit überfordert.

Auch hier gilt: Nehmen Sie sich besser die Zeit, Hausarbeiten in Ruhe zu verfassen und verschieben Sie die zweite Hausarbeit in eines der Folgesemester.

Zu später Beginn des Praktikums

Viele Studierende beginnen erst nach dem Schwerpunktbereichsstudium mit dem Praktikum. Die an das Schwerpunktbereichsstudium anknüpfende Examensvorbereitung leidet dann darunter, dass sie von zahlreichen Praktikumswochen unterbrochen wird.

Für ein Praktikum eignet sich bereits die vorlesungsfreie Zeit nach dem ersten Wintersemester, für die noch keine Hausarbeit vorgesehen ist. Die Berliner Justiz bietet ein Basispraktikum für Studierende in diesem Stadium an. Allerdings sollte man sich bereits sehr früh, nämlich gleich zu Beginn des 1. Semesters dafür bewerben. Weiterführende Informationen finden Sie am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema".

Es sollte jedoch auch möglich sein, in einer der darauf folgenden vorlesungsfreien Zeiten ein Praktikum parallel zur achtwöchigen Bearbeitungszeit einer Fallhausarbeit zu absolvieren.