BAföG Formblatt 5
Zweck
Studierende, die eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, müssen dem BAföG-Amt in in der Regel nach dem vierten Fachsemester nachweisen, dass sie die nach dem Regelstudienverlauf vorgesehenen Leistungen erfolgreich absolviert haben. Dafür muss das Prüfungsbüro das Formblatt 5 des BAföG-Amtes ausfüllen.
Leistungsstand
Der Leistungsstand wird anhand des Regelstudienverlaufs beurteilt (siehe Studienverlaufsplan am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema"). Dabei kommt es insbesondere auf die erfolgreich absolvierten Module in den drei Hauptrechtsgebieten an. Wer eine BAföG-Förderung erhält, sollte daher möglichst nur mit triftigem Grund - und nicht etwa fristgerecht ohne Grund - von Prüfungsleistungen zurücktreten und nicht bestandene Prüfungen zum nächstmöglichen Termin wiederholen. Da das BAföG-Amt sein Hauptaugenmerk auf die ersten vier Semester legt, empfiehlt es sich bei einem großen Rückstand, im fünften Semester nicht das Schwerpunktbereichsstudium aufzunehmen, sondern zunächst die noch fehlenden Prüfungsleistungen der ersten vier Semester nachzuholen.
Verfahren
Sie finden das Formblatt auf der Webseite des BAföG-Amtes oder am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema". Bitte füllen Sie den oberen Teil des Formblatts aus und übersenden Sie es danach als pdf-Dokument an das Prüfungsbüro. Das ergänzte und unterzeichnete Formblatt wird Ihnen per E-Mail vom Prüfungsbüro zurückgesandt.
Dauer
Da das Formblatt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet werden muss, rechnen Sie bitte mit einer Dauer von ca. fünf Werktagen.

